Mein digitales Ich (MOOC) -Veranstaltungsankündigung

Banner_QF_907x292px_9752Wer will ich im Web sein? Wer kann welche Informationen über mich sehen? Kann ich das beeinflussen? Wie trenne ich Berufliches und Privates? Wer kann welche Informationen über mich sehen? Kann ich das beeinflussen? Antworten dazu gibt ab 28. Mai 2015 der vierwöchige Online-Kurs „Mein digitales Ich“. Lernen Sie vier Wochen lang, wie Sie Ihre Identität im Internet gezielt gestalten und sich selbstbewusst in sozialen Netzwerken bewegen.

Was bedeutet Online-Identität?

Wie in der analogen Welt gibt es auch im Netz nicht „die eine“ Identität einer Person. Die Online-Identität ist wie ein Mosaik aus den Spuren, die man automatisch hinterlässt, und den Elementen, die man bewusst von sich preisgibt, z.B. Fotos oder Namen in Profilen der sozialen Netzwerke. Diese Facetten von beruflichem und privatem Auftreten bilden eine digitale Gesamt-Persönlichkeit, die sich durchaus gestalten lässt. Der Kurs sensibilisiert für Chancen und mögliche Stolpersteine auf dem Weg zur Wunsch-Identität im Netz.

Dieses Thema lässt sich gut mit der  Arbeit der AG E-Learning des Verbundprojekts verknüpfen, wo am 28.04.2015 der Themenblock Open Educational Resources & MOOC starten konnte. Auch für die Teilnehmer des Selbstlernkurses Freie Bildungsressourcen des @LLZ könnte das Angebot Mein Digitales Ich eine Vertiefung in die Materie.

Was ist ein MOOC?

Organisiert ist der Kurs als MOOC, als „Massive Open Online Course“. Das bedeutet, dass viele Menschen gemeinsam online lernen, zum Beispiel mit Lehrvideos, und sich in Foren austauschen. Das kostenlose, praxisnahe Projekt der Bremer VHS, der Hamburger VHS und der FH Lübeck ist eine offene Veranstaltung für alle, die ihre Online-Identität bewusster und zielgerichteter gestalten möchten.

Information und Anmeldung: https://mooin.oncampus.de/ichmooc

 

Portfolio-Vorlage in ILIAS 4.4

icon_portfolio_vorlageDas Lernmanagement-System ILIAS unterstützt seit dem Update auf die Version 4.4.8 einige neue Funktionalitäten. Einige davon wurden auch bereits in diesem Blog vorgestellt.

Eines der neuen Objekte, die nun in einem Kursraum in ILIAS eingebunden werden können, ist die Portfoliovorlage. ILIAS bietet einige Funktionen um Portfolio-Arbeit in der Lehre elektronisch zu unterstüzen. So kann beispielsweise ein gemeinsam bearbeitbares Gruppenportfolio gut in einem ILIAS-Kurs durch Nutzung der folgenden Funktionen umgesetzt werden: Gruppen, ILIAS-Lernmodul, Blog usw.

Soll ein individuelles Portfolio durch die Studierenden über ihren persönlichen Schreibtisch in ILIAS erstellt werden, gab es vor dem Update bisher keine Möglichkeit für den Lehrenden diese E-Portfolios vorzustrukturieren. Nun hat der Dozent  die Möglichkeit innerhalb des ILIAS-Kurses, der mit einer konkreten Stud.IP-Veranstaltung verbunden ist, den Studierenden eine Portfoliovorlage zur Verfügung zu stellen.

Beim Anlegen dieser Vorlage kann der Lehrende  ein bestehendes Portfolio aus den eigenen Portfolios auswählen, dessen Inhalte und Einstellungen für die Vorlage übernommen werden sollen oder alternativ die Vorlage neu erstellen. Vorlagen können auch kopiert und zur weiteren Verwendung in einem anderen Kurs wieder angepasst werden. Bei der Erstellung einer neuen Portfoliovorlage können die Seiten des Portfolios bereits erstellt und je nach Bedarf mit Inhalten vom Lehrenden gefüllt werden. So können beispielsweise Aufgabenstellungen oder auch Dateien in dem Portfolio integriert werden. Inhaltselemente, die auch von anderen ILIAS-Objekten wie z.B. dem Lernmodul bekannt sind, können wie gewohnt eingefügt werden, dazu gehören u.a. Text, Medien, Tabellen, Interaktive Bilder oder Strukturierungselemente wie Blöcke sowie Register. Im Unterschied zu den anderen ILIAS-Objekten können auf den Seiten der Portfoliovorlage zusätzlich „Platzhalter“ für Text, Medien und Zertifikate eingefügt werden (siehe Screenshot 1).

Screenshot 1: Bearbeitungsansicht Portfoliovorlage Lehrender
Screenshot 1: Bearbeitungsansicht Portfoliovorlage Lehrender

Außerdem können auch Bereiche im Portfolio für das Einfügen von persönlichen Daten, Kompetenzen sowie Blogs freigehalten werden.

Um den Kursmitgliedern die Portfoliovorlage zur Verfügung zu stellen, muss diese über die Einstellungen der Portfoliovorlage online gestellt werden. Über dieses Dialogfeld haben Sie außerdem die Möglichkeit ein Banner sowie Hintergrund und Schriftfarbe auszuwählen (siehe Screenshot 2).

 

Screenshot 2: Einstellungen Portfoliovorlage
Screenshot 2: Einstellungen Portfoliovorlage

Ist die Vorlage im Kursraum freigschaltet, können die Studierenden diese nun nutzen, indem sie „Portfolio aus Vorlage erstellen“ auswählen und ihr persönlichen Portfolio mit der jeweiligen Vorstrukturierung auf ihrem persönlichen Schreibtisch in ILIAS erstellen. Im Screenshot 3 sehen Sie ein Beispiel für die Bearbeitungsansicht der Kursmitglieder, wenn Platzhalter auf einer Seite der Vorlage eingefügt wurden.

 

Screenshot 3: Bearbeitungsansicht Studierender
Screenshot 3: Bearbeitungsansicht Portfolio (aus Vorlage) für Kursmitglieder

Um einen Einblick in die Möglichkeiten zum Einsatz von E-Portfolios im Kontext des Lehren, Lernens und Prüfens zu erhalten, bietet das @LLZ, im Rahmen des Zertifikats „Multimediale Lehre“, einen dreistündigen Workshop an.

 

 

Drei Infografiken zum Thema „Digitale Kompetenz“

Im Blog des Lehr- und Lernzentrums (@LLZ) wurde schon des Öfteren über offene Bildungsressourcen (engl. Open Educational Ressources – OER) berichtet. Dabei wurden sowohl über Trends in Europa und an Hochschulen in Sachsen-Anhalt als auch Tipps zur Suche von Bildern, Grafiken oder Töne berichtet. Im heutigen Blogbeitrag werden drei Infografiken zum Themenfeld „Digitale Kompetenz“ vorgestellt.

Alle drei Infografiken wurden von der schwedischen Stiftung „Stiftelsen för Internetinfrastruktur“ erstellt und unter der Creative-Commons-Lizenz CC-BY bzw. CC BY SA veröffentlicht. Diese Lizenzen erlauben es, die schwedischen Texte ins Deutsche zu übersetzen und die Infografiken neu zu veröffentlichen, wenn sie unter gleicher Bedingung weitergegeben wird (CC BY SA). Somit stehen sie nun kostenlos zum Herunterladen, Speichern, Ausdrucken und Weiterleiten zur Verfügung. Wichtig bei dieser Lizenz ist immer die Angabe der Autoren wie auf den Infografiken vermerkt.

  1. 1_hilfeInfografik: Erste Hilfe bei der Einschätzung von Internetquellen

Im Internet finden Lehrende und Studierende für jedes beliebige Fach potenzielle Quellen, die sich als Unterrichtsmaterialien eignen könnten. Dabei stellt sich oft die Frage nach der Seriosität der gefundenen Quellen. Diese Infografik soll bei solch einer Entscheidung Hilfe leisten.

 

 

 

 

  1. freundInfografik: Ich habe meinen Freund fotografiert… Und jetzt?

Diese Infografik richtet sich an Schüler, die sich unsicher bezüglich der Veröffentlichung ihrer Fotos sind (beispielsweise in sozialen Kanälen).

 

 

 

 

 

  1. ccInfografik: Creative-Commons – Wählen Sie die richtige Lizenz aus!

Wenn Lehrende und Studierende ihre selbsterstellten Materialien anderen Nutzern frei zur Verfügung stellen möchten, sollten Sie sich für eine passende Creative-Commons-Lizenz entscheiden. Diese Infografik bietet dabei eine Hilfestellung.

Ankündigung: Webinar „Open Educational Resources (OER) und MOOCs an den Hochschulen Sachsen-Anhalts“

Die AG E-Learning des Verbundprojekts HET LSA lädt am Dienstag, den 28.April 2015 von 10.00 bis 12.00 Uhr zum Webinar „Open Educational Resources (OER) und MOOCs an den Verbundhochschulen“ ein.

MG_1005___kalt_960Neben der Open-Access-Bewegung, die sich in den letzten Jahren weltweit an Hochschulen etabliert hat, ist das Bedürfnis nach offenen Bildungsressourcen gestiegen. So stellen sich Lehrende Fragen wie „Kann ich bestimmte Materialien aus dem Internet für meinen Unterricht und für die Seminarunterlagen nutzen?“. Antworten hierzu sind über die Initiative „Open Educational Resources“ zu erhalten und aus den Richtlinien der Creative Commons Lizenzen abzuleiten. OER sind frei zugängliche und kostenlose Bildungsressourcen, die einerseits häufig modifizierbar sind und andererseits wiederveröffentlicht werden können.

Schön und Ebner (2013) plädieren dafür, offene Bildungsressourcen an Hochschulen als Auftrag und Chance zu betrachten. Einerseits stellen sie fest, dass akademische Lern-und Lehrmaterialien in öffentlich finanzierten Einrichtungen aus der Perspektive des Steuerzahlers durchaus für jedermann zugänglich sein sollten. Andererseits stellt sich die Frage nach der Auswirkung von OER auf das lebenslange Lernen, auf die Reputation von Autoren und auf das Marketing einer Hochschule.

Im Themenblock geht die AG E-Learning vorrangig der Frage nach den Möglichkeiten zur Förderung von OER an den Hochschulen in Sachsen-Anhalt nach. Hierzu wird die Situation an den Verbundhochschulen analysiert, Bedarfe werden ermittelt und Netzwerke geknüpft.

Falls Sie Interesse haben, am Webinar teilzunehmen, bitten wir Sie, uns dies via E-Mail het-lsa@llz.uni-halle.de mittzuteilen.

Quelle
Ebner, M. & Schön S. (2013). Offene Bildungsressourcen als Auftrag und Chance – Leitlinien für (medien­) didaktische Einrichtungen an Hochschulen. In: Reinmann, G., Ebner M. & Schön, S. (Hrsg.). Hochschuldidaktik im Zeichen von Heterogenität und Vielfalt. Doppelfestschrift für Peter Baumgartner und Rolf Schulmeister Online zugänglich unter: http://www.bimsev.de/n/userfiles/downloads/festschrift.pdf (22.04.2015).

BGH: Entscheidung zur Bereitstellung von Büchern an elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 16. April 2015 (I ZR 69/11)  für die Nutzung von Büchern an elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken wichtige Entscheidungen getroffen. Er hatte zuvor dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen hinsichtlich der Auslegung von Art. 5 Abs. 3  lit. n der europäischen Urheberrechtsrichtlinie  vorgelegt (Beschluss des EuGH vom 11. September 2014).

§ 52b UrhG erlaubt es Bibliotheken, Werke an elektronischen Leseplätzen in ihren Räumen für den Zweck der Forschung oder für private Studien zugänglich zu machen, sofern sie nicht davon abweichende vertragliche Vereinbarungen getroffen haben.

In seinem Urteil entschied der BGH zum einen, dass nur bereits getroffene vertragliche Vereinbarungen zwischen Bibiliothek und Verlag die Anwendbarkeit des § 52b UrhG ausschließen, nicht jedoch ein bloßes Lizenzangebot seitens des Verlages.

Zum anderen stellte er fest, dass Bibliotheken Bücher aus ihrem Bestand ohne Erlaubnis des Verlags digitalisieren dürfen, um diese an elektronischen Leseplätzen zur Verfügung stellen zu können. Er bringt hierbei § 52a Abs. 3 UrhG entsprechend zu Anwendung, der die für die Zurverfügungstellung notwendigen Vervielfältigungen im Rahmen der öffentlichen Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung erlaubt.

Außerdem ist es erlaubt, die Werke so zugänglich zu machen, dass Bibliotheksnutzer diese ausdrucken oder auf einem USB-Stick speichern können. Diese Form der Vervielfältigung ist für die Bibiliotheksnutzer in vielen Fällen durch § 53 UrhG (sog. Privatkopie) gedeckt, der unter anderem Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch vorsieht.

Weitere Informationen zu diesem Urteil finden Sie zum Beispiel auf irights.info.