Streitfall „Nicht Kommerziell“ bei Creative Commons Lizenzen

Vor Gericht und auf hoher See...
Creative Commons a vessel ideas by opensourceway (CC BY SA)

Bekanntermaßen dürfen Werke anderer Urheber für eigene Zwecke nur verwendet werden, wenn dafür eine Erlaubnis seitens des Urhebers vorliegt oder eine Ausnahmeregelung des Urhebergesetzes greift. Die Erlaubnis (auch Lizenz genannt) kann in einem individuellen Vertrag erteilt werden. In Betracht aber kommt auch die Verwendung vorformulierter Lizenzen, wie sie zum Beispiel von der Creative Commons Organisation bereitgestellt werden. Der Vorteil dieser Lizenzformate ist, dass damit gekennzeichnete Werke von jedermann unter den festgelegten Bedingungen verwendet werden dürfen.

Das @LLZ hatte in diesem Blog bereits über die Verwendung der verschiedenen Creative Commons Lizenzen und den Einsatz der CC-Suchmaschine informiert.

Unklare Bedeutung von „Nicht Kommerziell“

Während Lizenzbedingungen wie „Namensnennung“ oder „Bezeichnung der Lizenz“ noch recht eindeutig und leicht einzuhalten sind, gestaltet sich die Verwendung des NC-Moduls (NC für „non commercial“ bzw. „nicht kommerziell“) als zunehmend schwierig. Wann ist die Verwendung eines so gekennzeichneten Werkes kommerziell und wann nicht? Ist die Verwendung eines so lizenzierten Textes beispielsweise auf den Webseiten eines Hochschulinstitutes zulässig, wenn das Institut auch Einnahmen aus Drittmittelprojekten aus der freien Wirtschaft generiert? Ist der Einsatz eines mit NC gekennzeichneten Bildes im Rahmen eines E-Learning-Angebotes erlaubt, das öffentlich zugänglich ist und dadurch womöglich die Reputation der Hochschule steigert und zu höheren Studienzahlen führt?

Auch die Creative Commons Organisation ist sich dieser Schwierigkeit bewusst und hat zusammen mit Wikimedia und iRIGHTs info eine Broschüre herausgegeben, die den Einsatz der Lizenzen unter Verwendung des NC-Moduls erläutert. Dabei wird offenbar, dass NC-lizenzierte Inhalte nicht ohne Einschränkungen an Schulen und Hochschulen eingesetzt werden können, was u. a. zu dem Paradox führt, dass gerade Institutionen, die auf zusätzliche Einnahmen neben öffentlicher Förderung angewiesen sind, häufig unter NC lizenzierte Werke nicht verwenden können.

Urteil des Landgerichts Köln

Den ersten Praxistest hatten die Lizenzbedingungen im März dieses Jahres zu bestehen. Im ersten Urteil dieser Art in Deutschland hatte das Landgericht Köln zu entscheiden, ob der Einsatz eines unter CC-BY-NC lizenzierten Fotos durch Deutschlandradio auf dessen Webseite kommerziell oder nicht kommerziell ist.

Deutschlandradio hatte das betroffene Foto auf seiner Webseite als Illustration zu einem Textbeitrag öffentlich zugänglich gemacht. Werbung oder Sponsoring fanden nicht statt und der Beitrag wurde unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Dennoch kam das Landgericht Köln zu dem Ergebnis, Deutschlandradio habe nicht nicht-kommerziell gehandelt, weswegen die Lizenzbedingungen nicht eingehalten wären und wodurch also keine Erlaubnis zur Verwendung des Fotos vorgelegen hätte.

Das Urteil wird kritisiert (siehe z. B. Netzpolitik.org, Internet-Law), da sich das Gericht bei der Auslegung des Begriffs „nicht kommerziell“ ausschließlich auf „den objektiven Erklärungswert, wie ein verständiger Dritter ihn verstehen könnte“ abstellt, ohne den Lizenztext heranzuziehen. Dort heißt es unter anderem: „Sie dürfen die in Ziffer 3 gewährten Nutzungsrechte in keiner Weise verwenden, die hauptsächlich auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine vertraglich geschuldete geldwerte Vergütung abzielt oder darauf gerichtet ist.“, was sicherlich als eine nähere Erläuterung zum Begriff „nicht kommerziell“ gesehen werden kann.

Das Gericht urteilte jedoch, dass nach dem objektiven Erklärungswert unter der Bezeichnung „nicht kommerziell“ nur eine rein private Nutzung zu verstehen sei. Ausgehend davon stellte es fest, dass die Art der Nutzung des Fotos durch Deutschlandradio (Illustration eines Beitrags auf der eigenen Webseite) die gleiche sei, die auch ein privatwirtschaftlicher Radiosender vornimmt, und daher keine rein private Nutzung.

Nach Ansicht des Gerichts kommt es also z. B. nicht auf das Vorliegen von Gewinnerzielungsabsicht beim Verwender an oder darauf, dass der Verwender versucht, eine Vergütung zu erzielen. Entscheidender Punkt der Entscheidung des Gerichts ist vielmehr, dass die Bedeutung von „nicht kommerziell“ (entgegen der Intention der Verfasser der CC-Lizenzen) auf „rein privat“ reduziert wird. Dadurch ist der Spielraum der Formulierung derart stark eingeschränkt, dass sich kein weiterer Raum zur Auslegung ergibt. Argument für diese starke Einschränkung war, dass im Urheberrecht der Grundsatz gilt, dass im Zweifel die Rechte beim Urheber verbleiben, eine Auslegung hinsichtlich einer Übertragung weitergehender Rechte also sehr restriktiv zu handhaben sei. Offenbar waren die Formulierungen im Lizenzvertrag zu unbestimmt, als dass zweifelsfrei eine Erlaubnis zur Verwendung über rein private Zwecke hinaus zu entnehmen gewesen wäre.

Konsequenzen für die Verwendung

Wenn die Verwendung eines unter NC lizenzierten Fotos im geschilderten Kontext (ohne Werbung, Sponsoring, unentgeltlich, öffentlich-rechtlicher Sender) nicht erlaubt ist, bedeutet dies, dass die Verwendung solcher Werke im (hoch-)schulischen Kontext unterlassen werden sollte, auch wenn dies die Erstellung von Lehr-Lern-Materialien oder E-Learning-Angeboten erschwert. Auch für die Lizenzierung eigener Materialien sollte man auf das NC-Modul verzichten und ersatzweise zum Beispiel auf die Variante CC-BY-SA ausweichen, welche durch die Pflicht zur Weitergabe des Werkes und Bearbeitungen des Werkes unter denselben Bediungen die meisten komerziellen Zwecke ausschließt.

Da durch die Beklagte die Einlegung von Berufung gegen das Urteil angekündigt wurde, darf man auf den Fortgang des Verfahrens gespannt sein und auf eine genauere Beschäftigung mit den Klauseln des Lizenzvertrages in der zweiten Instanz hoffen.

Warum Medienkompetenz nicht gleich Medienkompetenz ist

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CC 2.0 by stevendepolo

Gegen Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern hat eigentlich niemand etwas, im Gegenteil. Selten wird etwas so einmütig gefordert wie mehr Kompetenzen insbesondere im Umgang mit den „neuen Medien“, den „neuen“ sozialen Netzwerken, dem Internet im Allgemeinen und dem Datenschutz im Besonderen.
Nicht selten ist in diesem Zusammenhang die Verwendung des Attributes „neu“ nach 20 Jahren schon so alltäglich geworden, dass man es genau so wenig hinterfragt wie die Medienkompetenz selbst, die nach klassischen Maßstäben natürlich auch Medien wie Radio und Fernsehen und selbst die Printmedien mit einschließt.

Aber wer von Medienkompetenz spricht, könnte (ganz abgesehen von unterschiedlichen inhaltlichen Definitionen) zwei sehr verschiedene Dinge im Kopf haben: Zum einen die Medienkompetenz als  „Ermöglichungspraxis“ für eine selbstbestimmte und kompetente Nutzung der angebotenen Dienste, für ein Leben quasi „im und mit dem Netz“, als Ort der persönlichen Kommunikation, des Austausches und nicht zuletzt auch des Lernens im Umgang mit dem Medium selbst. Zum anderen das eher angstgetriebene Verständnis von Medienkompetenz als Gefahrenabwehr und Zugangsvoraussetzung, als Bollwerk gegen Computerkriminalität, Cybermobbing und Datenklau, in dem man vom Internet als Nicht-Informatiker besser die Fänger lässt.

Aber gehört beides nicht zusammen? Ist das Ideal nicht wie stets in der Mitte zu finden und könnte man die beiden extremen Meinungen nicht als Randphänomene abtun?

Eher nicht, denn es sind eben keine gleichwertigen Positionen, die nur von einem vermuteten Durchschnitt abweichen. Wer Angst, Abwehr und Gefahren in den Vordergrund rückt, verpasst nahezu zwangsläufig die Chancen der kompetenten Teilhabe. Wenn eine Landesregierung beispielsweise Lehrenden die berufliche facebook-Nutzung verbietet, dann ist facebook im Unterricht grundsätzlich nicht einsetzbar, die entsprechende Kompetenz kann also gar nicht ausgebildet werden. Eine Verbotsmentalität vermittelt keine Kompetenz, es verlagert nur den Ort.
Nur wer umgekehrt auf eine ermöglichende Medienkompetenz setzt, neben den Chancen auch die Gefahren kennt (aber mit ihnen umzugehen weiß) und Kompetenzen als „handelnden Umgang mit Wissen“ begreift, kann alle Aspekte mit einschließen.
Mit Risiken können wir umgehen, Gefahren sind wir ausgeliefert. Genau darum brauchen wir mehr Medienkompetenz, wobei es aber nicht ausreicht, diese immer wieder nur zu fordern. Hier gibt es klare Verantwortlichkeiten: für die Lehramtsausbildung sind es die Hochschulen, in den Schulen die Lehrerinnen und Lehrer, im Bereich der Lehrerweiterbildung die entsprechenden Landesinstitutionen. Worauf noch warten?

ZLB und LLZ: Workshopreihe „Interaktive Tafel“ für Lehramtsstudenten

ZLB + LLZ Workshop "Interaktive Tafel"
ZLB + LLZ Workshop „Interaktive Tafel“

Seit Beginn des Sommersemesters 2014 bieten das Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) und das Zentrum für multimediales Lehren und Lernen (LLZ)  der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) Workshops zum Thema „Interaktive Tafel“ an. Das Angebot richtet sich an Lehramtsstudierende aller Fächer und Schulformen, unabhängig von ihren Vorkenntnissen und ihrer Technikaffinität, die hier die Möglichkeit haben Kompetenzen im Umgang mit der Tafel zu erwerben und diese Kenntnisse selbsttätig zu erweitern, zu erproben und zu reflektieren.

Bei der Konzeption der Workshop-Reihe handelt es sich um einen Blended-Learning Ansatz. Zum einen soll im vom ZLB veranstalteten Präsenzteil zu den Grundlagen im Umgang mit der Technik Neugierde und Freude am offenen Umgang mit dem Medium geweckt werden. Zum anderen gibt es weiterführende Angebote mit denen die erworbenen Fähigkeiten selbst organisiert und anhand selbst gewählter Inhalte weitergedacht, ausprobiert und gemeinsam mit anderen Studierenden und Tutoren  reflektiert werden können. Das ergänzende Online-Lernangebot im universitären Lernmanagementsystem ILIAS unterstützt die Präsenzschulungen mit Selbstlernelementen, wie Lernmodulen mit Videos zu Einzelaspekten im Umgang mit verschiedenen Werkzeugen, weiterführenden Informationen und Links sowie Verweisen auf verschiedene Software zum herunterladen und ausprobieren. Mit dem Onlineangebot können Studierende nach der Grundlagenschulung und gegebenenfalls vor der vom LLZ  organisierten Werkstatt – in der eigene Ideen weiterentwickelt werden können – ihr Wissen und ihre Fähigkeiten selbstständig erweitern und festigen ohne auf weitere Hilfe angewiesen zu sein. Für schwierige Fragen und Probleme stehen den Teilnehmern ein Diskussionsforum für den Austausch mit- und untereinander und die (e-)Tutorinnen zur Verfügung, die den Lernpfad unterstützend begleiten.

Weiterführende Links:

Europas OER-Initiative

OEE logoIn Schweden nutzen 30.000 Lehrerinnen und Lehrer die Austauschplattform Learnify und haben dort ca. 100.000 OER-Materialien zur Verfügung. Das sind ca. 25 Prozent aller schwedischen Lehrkräfte (Blog). In Deutschland gibt es ca. fünfmal so viele Lehrerinnen und Lehrer wie in Schweden (mehr als 600.000), aber bis auf einige wenige OER-Initiativen kaum Inhalte. Das Whitepaper von Felix Schaumberg, Jöran Muuß-Mehrholz und Mirjam Bretschneider vom März 2012 ist hier eher ernüchternd.
Noch schwieriger als bei den Schulen sieht es im Hochschulbereich aus, denn der MOOC-Begeisterung des vergangenen Jahres ist inzwischen eher die realistische (und keineswegs neue) Erkenntnis gefolgt, dass qualitativ hochwertige Kurse auch einen erheblichen Erstellungsaufwand erfordern, vom nachhaltigen Betreuungsaufwand gar nicht erst zu reden. Und dass es für Hochschullehrer derzeit kaum Anreize gibt, neben den Lehrleistungen für die eigenen Studierenden auch öffentliche Lehrleistungen anzubieten.

Unter „Open Educational Resources“ (OER) versteht man rechtlich geschützte Lehr- und Lernmaterialien, die für Lehr- und Lernzwecke jedoch frei (ohne Bezahlung) genutzt, verändert und kopiert werden können. Die deutsche Urheberrechtsproblematik, die umkämpften Sonderprivilegien für Schulen und Hochschulen (§52a UrhG) und nicht zuletzt die kleinteilige Schulbuchpolitik der Länder (und Verlage) sind gewichtige Gründe für diese Situation, aber nicht allein. Denn obwohl niemand daran gehindert wird, OER zu erstellen und zu verbreiten, geschieht es viel zu wenig.

Und hier lohnt ein Blick zur Europäischen Union. Das vor knapp sechs Monaten gestartete Portal Open Education Europa (http://www.openeducationeuropa.eu/) soll die OER-Idee europaweit voranbringen und vor allem offene Bildungsressourcen für Schulen, Hochschulen und berufliche Bildung sammeln und auffindbar gestalten, darüber hinaus aber auch eine Community aufbauen und der Politik Handlungsempfehlungen geben. Das Vorhaben beruht auf einer Initiative der Europäischen Kommission, das auch von neu gestalteten Förderprogrammen Erasmus+, Horizon 2020 und dem europäischen Strukturfond flankiert wird.

Das Portal bietet bereits jetzt eine Vielzahl an Ressourcen in den verschiedenen europäischen Sprachen an (520 Kurse, 515 MOOCs, 545 einzelne Lerninhalte), wobei die Datenbank leider nicht die schnellste ist. Die erweiterte Suche bietet deutlich mehr Selektionsmöglichkeiten, unter anderem Sprachauswahl, Art der Bildungseinrichtung, Art der Ressource, Anbieter, Lizenzform, Veröffentlichungsdatum usw. Es dominieren Englisch (aus nachvollziehbaren Gründen), Spanisch, Italienisch und Französisch, danach erst kommen deutschsprachige Inhalte. Weitere Filter wie „Higher Education“ und ein Filter nach Wissenschaftszweig zeigen schnell die deutsche Situation: Hier werden z.B. für den Bereich „Higher Education“ 22 MOOCs (davon 11 von Iversity), 24 Kurse und 57 Lerneinheiten gelistet. Und eine fachliche Einschränkung nach „Social Science“ oder „Humanities“ findet nur noch 17 bzw. 15 Einträge an MOOCs, Kursen oder Lerneinheiten, diese überschneiden sich zudem weitestgehend und umfassen zum Teil auch noch eher randständige Themengebiete.
Nun ist dies keine Kritik am Vorhaben der Bündelung und zentralen Verbreitung, im Gegenteil. Es verweist eher nochmals eindringlich darauf, dass Inhalte fehlen (oder auf den verschiedensten Plattformen weiterhin verstreut angeboten werden).

Wie kann OER langfristig gefördert werden? In Vorbereitung auf die künftige EU-Politik werden Empfehlungen auch für den Hochschulbereich diskutiert:

  • direkte EU-Förderung der Contentproduktion,
  • Veränderungen in Akkreditierungs- und Qualitätssicherungsverfahren,
  • standardisierte Lehrpläne für ausgewählte BA-Studiengänge,
  • Weiterbildung von Lehrenden in rechtlichen Fragen zum geistigen Eigentum,
  • Forschung zu OER.

Zur Beteiligung sind alle Interessierte eingeladen, die Seite listet auch die kommenden Konferenzen, Projekte und veröffentlichten Texte auf. Eine Registrierung ist erforderlich.

Checkliste: Auswahlkriterien für Vokabelapps

„Mit Apps kann man Vokabeln lernen – wo und wann man will“ – dieses oder ähnliche Zitate lassen sich häufig in Werbetexte entsprechender Programme finden. Doch was genau sind Vokabel-Apps? Es handelt sich um Programme, die auf mobilen Endgeräten wie Smartphones und Tablets geladen werden. So können Fremdspachenlernende z.B. auf der Bahnfahrt oder im Wartezimmer beim Arzt Vokabeln pauken. Für Interessenten ist dieser Markt relativ unübersichtlich, da die Vokabelapps unterschiedliche Konzepte der Wortschatzentwicklung und Wortschatzerwerb, der Didaktik mit Wortschatzübungen, der Qualität der Vertonung und der Bilder verfolgen können.

Doch was macht eine gute Vokabelapp aus? Der folgende Blogbeitrag kann als eine Checkliste für das Testen oder Kaufen einer App behilflich sein. Testen Sie die App wenn möglich vor dem Kauf aus (z.B. mit einer Lite-Version)! Gute Vokabeln-Apps bieten folgende Möglichkeiten an:

  1. Ich darf die Bedeutung der Wörter selbst erraten, bevor ich die Übersetzung lese. In die App sind Bilder und Geräuschen eingebunden, die mir dabei helfen können.
  2. Ich darf mir die Aussprache der Fremdwörter genau anhören, bevor ich erfahre, was sie genau bedeuten, damit ich mich auf deren Aussprache konzentrieren kann und nicht von den Buchstaben abgelenkt werde.
  3. Die neuen Vokabeln werden in sinnvollen Beispielssätzen eingeführt, damit ich sehen kann, wie sie verwendet werden.
  4. Es werden auch ganze Sätze vorgesprochen, damit ich die Vokabeln in einem natürlichen Kontext höre und sie mir so besser merken kann.
  5. Die neuen Vokabeln werden buchstabiert, so dass ich mir die Schreibweise genau anschauen kann.
  6. Ich kann die neuen Vokabeln selbst schreiben, denn nur durch regelmäßiges Üben kann ich mir diese auch merken.
  7. Ich kann die neuen Vokabeln selbst aussprechen, aufnehmen und speichern, damit ich meinen Lernerfolg dokumentieren kann.
  8. Meine eigene aufgenommene Aussprache kann ich mit der Sprecherstimme vergleichen, damit ich selber die Unterschiede in den Aussprachen wahrnehmen kann.
  9. Meine eigene aufgenommene Aussprache wird über die Stimmerkennung von der App automatisch bewertet.
  10. Es gibt verschiedene Übungsformen, damit mir beim Vokabellernen nicht langweilig wird (z.B. Memory-Spiel, Lückentext, Quiz).
  11. Neue Vokabeln werden nicht einzeln, sondern in Gruppen eingeführt: z.B. Obstsorten, Länder, Gegensatzbildung, Hierarchisierung, Klassifikation.
  12. Ich kann beliebig oft die gleichen Übungen wiederholen, denn nur durch Wiederholung festigt sich das neu Gelernte.
  13. Vokabeln, die ich bereits erfolgreich gelernt habe, werden in eine separate Liste gespeichert, damit ich jederzeit einen Überblick über den Lernstoff habe.