Verwendung der Creative Commons Lizenzen

Das Urheberrechtsgesetz sieht vor, dass nur der Urheber eines Werks das Recht hat, über die Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Vorführung seines Werks zu bestimmen. Soll eines oder alle dieser Rechte an andere Personen weitergegeben werden, geschieht dies mit Hilfe einer Lizenz.

Eine Lizenz ist ein Vertrag zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer, in welchem der Lizenzgeber dem Lizenznehmer erlaubt, sein Werk auf bestimmte Art und Weise zu verwenden, z. B. vorzuführen, zu veröffentlichen oder wirtschaftlich zu verwerten. Es handelt sich also im Grunde um eine vertragliche Erlaubnis.

Diese Erlaubnis kann an Bedingungen geknüpft und zeitlich, örtlich oder inhaltlich eingeschränkt werden. So werden z. B. die Verwertungsrechte an einem Buch einem Verlag in der Regel nur für eine Anzahl von Jahren übertragen. Meist wird eine Lizenz nur gegen Zahlung eines Geldbetrages gewährt.

Für den Gebrauch von im Internet verfügbaren, urheberrechtlich geschützten Materialien kann es, insbesondere wenn dem Urheber nicht an einer Vergütung, sondern an einer Verbreitung des Werks gelegen ist, sehr umständlich sein, jedes Mal eine individuelle Vereinbarung zu treffen. Häufig ist keiner der Beteiligten juristisch geschult und auch eine einfache Weiterverwendung wird damit behindert.

Hier bietet sich die Verwendung sog. freier Lizenzen an, welche die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken ohne Zahlung und konkrete Anfrage beim Urheber gestatten und zu diesem Zweck rechtlich sichere Vertragstexte bieten. Die vermutlich bekanntesten sind die von den Creative Commons angebotenen Lizenzen.

Creative Commons ist eine gemeinnützige Organisation, die sechs Lizenzmodelle ausgearbeitet hat, welche es auf einfache, standardisierte Art und Weise ermöglichen, die Erlaubnis zur Nutzung und Verbreitung (ggf. Weiterverarbeitung) eines urheberrechtlich geschützten Werks zu erteilen.

Gerade bei der Verwendung digitaler Inhalte, die im Internet veröffentlicht werden, bietet die explizite Kennzeichnung mit cc-Lizenzen potentiellen Nutzern mehr Sicherheit im Umgang mit medialen Inhalten. Urheber können die von Creative Commons erarbeiteten Lizenzverträge übernehmen und damit klarstellen, was mit ihren kreativen Werken geschehen darf und was nicht.

Die folgenden sechs Lizenzen sind von den Creative Commons entworfen und zur allgemeinen Verwendung zur Verfügung gestellt worden:

Die Nomenklatur der sechs Lizenzmodelle der Creative Commons

 

Die aktuelle Version ist 3.0. Sie existieren in sog. „ported“ (länderspezifischen) und „unported“ Varianten.

Alle sechs Lizenzen erlauben es einem Nutzer, das damit gekennzeichnete Werk zu vervielfältigen, weiterzuverbreiten und öffentlich vorzuführen. Darüber hinaus können Werke unter den Lizenzen BY, BY SA, BY NC und BY NC SA auch bearbeitet und mit anderen Werken kombiniert werden. Die mit dem Zusatz SA gekennzeichneten Lizenzen verlangen, dass Werke, die unter Verwendung eines cc-lizenzierten Originals entstanden sind unter derselben Lizenz veröffentlicht werden müssen. So muss z. B. eine Grafik, die aus Teilen mehrerer anderer Grafiken oder Fotos entstanden ist, von denen eine unter CC BY NC SA lizenziert war, ebenfalls mit dieser Lizenz veröffentlicht werden. Die neue Graphik kann dann nicht kommerziell verwertet werden.

Übersicht über die Inhalte der sechs Lizenzmodelle der Creative Commons
Übersicht über die Inhalte der sechs Lizenzmodelle der Creative Commons

Aus der Tabelle ergibt sich zum einen, welche Möglichkeiten zur Rechteerteilung Lizenzgeber mit Hilfe der standardisierten cc-Lizenzen haben. Zum anderen können Nutzer der Kennzeichnung eines Werkes mit den Symbolen oder Kürzeln entnehmen, wie und unter welchen Bedingungen sie ein unter Creative Commons lizenzierten Werk verwenden dürfen. Dies erhöht die Rechtssicherheit im Umgang mit digitalen Inhalten und der Einsatz von Symbolen verbessert die Fassbarkeit der rechtlichen Inhalte auch für Laien.

Für Urheber, die ihre Werke unter einer der cc-Lizenzen veröffentlichen möchten, stellt die Website der Creative Commons einen Generator zur Verfügung, der die entsprechende Grafik mit Links auf den Lizenztext als HTML-Code zur Einbindung auf Websites, Blogs und dergleichen erzeugt.

Nutzer, die unter Creative Commons lizenzierte Werke verwenden wollen, müssen die daran geknüpften Bedingungen erfüllen. Außer der für alle sechs Lizenztypen obligatorischen Namensnennung des Urhebers (wobei hier auch Nicknames oder Initialen verwendet werden können, wenn der richtige Name nicht bekannt ist) gehören dazu:

  • der Name/die Bezeichnung des Werks,
  • die korrekte Bezeichnung der Lizenz, inkl. der Version, Länderkennzeichnung (soweit es sich um eine „ported“ Variante handelt) und ein Link zum Lizenztext,
  • die (verlinkte) Quelle des Originals
  • und ein Hinweis auf die Art der Änderungen, die (soweit erlaubt) vorgenommen wurden.

Zum Weiterlesen:

http://de.creativecommons.org/

Djordjevic, Valie: Lizenzen – Klassiker und Alternativen, http://www.bpb.de/gesellschaft/medien/urheberrecht/63416/lizenzen?p=all

Linde, Frank/Ebber, Nicole: Creative Commons Lizenzen: Urheberrecht im digitalen Zeitalter, http://www.fbi.fh-koeln.de/institut/personen/linde/publikationen/CCL_I.pdf

Lizenzen im Urheberrecht, http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/lizenz-im-urheberrecht.html

Lizenz- und Urheberrecht, http://www.anwaelte.de/de/beratungsfelder/gewerblicher-rechtsschutz/lizenzrecht-urheberrecht/

2 Gedanken zu „Verwendung der Creative Commons Lizenzen“

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