Vergabe der ersten Zertifikate „Multimediale Lehre“ am @LLZ

Logo_zertifikat Seit Januar 2015 werden alle Schulungsangebote des Zentrums für multimediales Lehren und Lernen im Rahmen des Zertifikats “Multimediale Lehre” angeboten.

Ziel der Veranstaltungen des Zertifikats ist es, die Teilnehmer anzuregen, Ideen zur Integration von Multimedia und E-Learning in ihrer Lehre zu entwickeln, um diese flexibler, effizienter oder abwechslungsreicher gestalten zu können. Durch den Erwerb von mediendidaktischen und technischen Kompetenzen werden die Lehrenden in die Lage versetzt, E-Learning-Szenarien in der eigenen Lehre umzusetzen.

Ein wichtiger Bestandteil des Zertifkats ist neben der Teilnahme an den Pflicht- und Wahlveranstaltungen die Erstellung eines Konzepts für eine multimedial gestützte Lehrveranstaltung, um sicher zu stellen, dass die Teilnehmenden die erworbenen Kenntnisse praktisch auf die eigene Lehre anwenden.

In der gestrigen Abschlussveranstaltung stellten Heike Link, Stefanie Vauteck und Dr. Kerstin Völkl ihre Konzepte zur Einbindung von Multimediaelementen in ihre Lehrveranstaltungen vor. Sie erhalten damit als erste das Zertifikat „Multimediale Lehre“ und das sogar in Bestzeit bereits nach nur einem halben Jahr.

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Heike Link, Dr. Kerstin Völkl und Stefanie Vauteck sind die ersten Absolventen des Zertifikats „Multimediale Lehre“.

Die fachlichen Themen der Vorträge reichten dabei von Altgermanistik über Deutsch als Fremdsprache zur Methodenlehre in Politikwissenschaften und zeigten, dass sich multimediale Lehre auf vielfältigste Art und Weise umsetzen lässt.

Für Interessenten sind die Termine der Zertifikatsveranstaltungen des Wintersemesters 2015/16 schon jetzt auf den Webseiten des @LLZ verfügbar. Dort finden Sie auch den Link zur Stud.IP-Veranstaltung zu den jeweiligen Terminen, in der Sie sich verbindlich zu den Veranstaltungen anmelden können. Die einzelnen Schulungen stehen allen interessierten Lehrenden der MLU offen und können auch unabhängig vom Erwerb des Gesamtzertifikats besucht werden. Für Zertifikatsinteressierte empfiehlt sich der Einstieg mit der Veranstaltung „Grundlagen multimedialer Lehre“.

Veranstaltungskonzepte, die im Rahmen des Zertifikatsprogramms entstehen und in den kommenden Semestern umgesetzt werden sollen, können auch als Bewerbung um den @ward – Preis für multimediales Lehren und Lernen eingereicht werden. Die Preisträger werden durch die Finanzierung einer studentischen Hilfskraft bei der Umsetzung ihres Projekts unterstützt.

Damit das Studium für alle passt.

Quelle: Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Quelle: Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Im Verbundprojekt „Heterogenität als Qualitätsherausforderung für Lehre und Studium“ (HET LSA) ist eine Dokumentation von Beispielen guter Praxis bei der Entwicklung von Studium und Lehre erschienen.

Die präsentierten Projekte stellen die Verbundarbeit sowie weitere Beispiele und Ansätze aus Studium und Lehre, als Antworten auf eine steigende Heterogenität der Studierendenschaft an den Hochschulen in Sachsen-Anhalt dar. Heterogenität bezeichnet die Vielfalt der sozialen, ethnischen, altersbezogenen und lernbiographischen Voraussetzungen der Studierenden bei der Aufnahme eines Studiums.

Die Beiträge der Lehrenden und Hochschulpraktikern in der Broschüre sind so gestaltet, dass sie Hinweise und Empfehlungen zur Übertragbarkeit bieten. Zu nennen sind hier beispielsweise Maßnahmen zur Professionalisierung von Lehre und Studienberatung oder die Optimierung der Studieneingangsphase.

Von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg berichten folgende neun Autorinnen und Autoren über Projekte und gute Lehre:

  1. Ein Blended-Learning-Angebot für Hochschullehrende. Seminare heterogen gestalten.
    Szalai, Rahel und Schulz, Anja
  2. Das Projekt „Prologe“ und ausgewählte Massnahmen des Hochschulmarketings
    Evers, Torsten und Seidel-Jähnig, Annika
  3. Aufbau eines E-Learning Netzwerks für die Hochschulen Sachsen-Anhalts
    Ionica, Lavinia und Schulz, Anja
  4. @LLZ
    Gerth, Michael
  5. Zertifikat Multimediale Lehre
    Müller, Wenke
  6. ARSnova
    Atkins, Kevin und Dr. Jäger, Kathrin
  7. CampusConnect – Im Gespräch mit Kristina Haase
    Kristina Haase
  8. Medmenthalle: Chancen und Herausforderungen eines Mentoringprogramms für die Medizinische Fakultät
    Dr. med. Walldorf, Jens
  9. Angebote für internationale Studierende an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
    Eisenkopf, Grit

Quelle.
Verbundprojekt Heterogenität als Qualitätsherausforderung für Studium und Lehre (Hrsg.), 2015: Damit das Studium für alle passt. Konzepte und Beispiele guter Praxis aus Studium und Lehre in Sachsen-Anhalt. 140 S., auch unter: http://www.het-lsa.de/hetlsa_media/Studium_fuer_alle.pdf

Von Pferden, Kühen, Pudeln und Co. Ein nicht ganz ernst gemeinter Sommerpost

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Geht es Ihnen auch manchmal so, dass der Gedanke an Multimedia in der Lehre zwiespältige Assoziationen bei Ihnen auslöst? Nicht, dass Sie mich falsch verstehen: Ich rede nicht vom Sinn oder Unsinn des Einsatzes digitaler Tools oder der Umsetzung mediendidaktischer Konzepte an der Universität. Was das betrifft, bin ich ein ausdrücklicher Befürworter immer dort, wo digitale Medien einen Mehrwert für Lehrende oder Lernende versprechen.

Nein, ich rede lediglich von den Namen ebendieser Tools und Konzepte:
Wenn ich ILIAS höre, denke ich zuerst an trojanische Pferde, ARSnova hört sich irgendwie nach kollabierenden Sternen an und Blended Learning erinnert mich an schottischen Whisky. Eine hinterhältige Falle, eine Supernova und ein billiger Verschnitt – nicht die besten Voraussetzungen, um sich mit Multimedia in der Lehre anzufreunden, scheint mir. Und solche irritierenden Bezeichnungen findet man allenthalben – hier ein paar weitere Beispiele:

  • Moodle“ – Nachdem ich bereits vor ein paar Jahren die Existenz von Labradoodles zur Kenntnis nehmen musste, drängt sich die Befürchtung auf, dass es sich hierbei ebenfalls um eine Pudelmischung handelt. Mops und Pudel vermutlich. Nichts gegen Hunde, aber ein haariges, krummbeiniges Fellknäuel, welches man wegen seiner Kurzatmigkeit schonen muss?
  • Wiki“ – Das kennt man schon von Julius Cäsar (Ich kam, ich sah, ich, ähm, schrieb schnell eine Seite?). Nun ja, das Ende ist bekannt …
  • Flipped Classroom“ – Ein ausgeflippter Klassenraum? Wieso sollte man das wollen? Mir persönlich wäre „Hoch konzentrierter Classroom“ deutlich lieber!
  • MOOC“ – Sprich: Muuhk. Hat vermutlich was mit Kühen zu tun … Kühe sind irgendwie gemütlich. Allerdings stinken sie auch ganz schön. Nichts, was man gerne im Seminarraum rumstehen hat …

Unterstellen Sie mir ruhig bösen Willen, aber meiner Meinung nach zeichnet sich da eindeutig ein Muster ab. Vielleicht ist das ja sogar gewollt? Eine Verschwörung zur Rettung analoger Medien? Arbeitsblätter statt Blogbeiträge? Obwohl, ganz ehrlich, Arbeitsblätter kann man am Strand viel besser bearbeiten … In diesem Sinne: Schöne Sommerferien!

 

Nachwort: Eine Kollegin hat mich darauf hingewiesen, dass die Ilias endet, ohne dass Troja erobert wurde. Nach einer Recherche in der Wikipedia (Veni, vidi!) kann ich mich dem nur anschließen. Also keine Pferde in ILIAS …

BGH: Einbetten von YouTube-Videos ist kein Urheberrechtsverstoß, es sei denn…

Framed by d_pham CC BY 2.0
Framed by d_pham CC BY 2.0

Im Verfahren um das Einbetten („Framing“) eines auf YouTube bereitgestellten Videos in einer anderen Website hat der Bundesgerichtshof am 9. Juli 2015 eine Entscheidung getroffen (Urteil vom 9. Juli 2015 – I ZR 46/12 – Die Realität II).

Die Klägerin stellt Wasserfiltersysteme her und hatte ein Werbevideo produziert, das, nach ihrer Darstellung ohne ihre Genehmigung, auf YouTube veröffentlicht wurde. Die beiden Beklagten sind für einen Wettbewerber der Klägerin tätig und betteten das Video im Wege des Framing auf ihren Internetseiten ein. Die Klägerin verlangte Schadensersatz, da ihrer Ansicht nach das Einbetten eine Rechtsverletzung darstellt. Mehr zur Ausgangslage des Falls erfahren Sie im Beitrag „Stellt „Framing“ von urheberrechtlich geschützten Inhalten eine Rechtsverletzung dar?“.

Vor seiner endgültigen Entscheidung hatte der BGH die Frage dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, der in seinem Beschluss vom 21. Oktober 2014 wie folgt entschied:

Die Einbettung eines auf einer Website öffentlich zugänglichen geschützten Werkes in eine andere Website mittels eines Links unter Verwendung der Framing-Technik, wie sie im Ausgangsverfahren in Frage steht, allein stellt keine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 [der EU-Urheberrechtsrichtlinie] dar, soweit das betreffende Werk weder für ein neues Publikum noch nach einem speziellen technischen Verfahren wiedergegeben wird, das sich von demjenigen der ursprünglichen Wiedergabe unterscheidet.

Mehr zur Entscheidung des EuGH finden Sie im Beitrag „EuGH: Einbetten von YouTube-Videos ist kein Urheberrechtsverstoß“.

Diese Entscheidung ergänzt der BGH nun um eine weitere Bedingung: Das geschützte Werk muss ursprünglich mit Erlaubnis des Rechteinhabers für die öffentliche Wiedergabe bereitgestellt worden sein. In der Pressemitteilung des BGH heißt es dazu:

„Den Ausführungen des EuGH ist nach Ansicht des BGH allerdings zu entnehmen, dass in solchen Fällen eine öffentliche Wiedergabe erfolgt, wenn keine Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers vorliegt. Danach hätten die Beklagten das Urheberrecht am Film verletzt, wenn dieser ohne Zustimmung des Rechtsinhabers bei „YouTube“ eingestellt war.“

In der Praxis bedeutet dies, dass die Bereitstellung von fremden Content, seien es Videos, Bilder oder andere Medien, auf der eigenen Website durch Einbetten erlaubt ist, wenn:

  1. der fremde Content ursprünglich vom Rechtinhaber im Internet veröffentlicht wurde,
  2. dieser der gesamten Internetöffentlichkeit zugänglich war (also nicht etwas durch Passwort geschützt) und
  3. keine andere Technik zur Wiedergabe genutzt wird, der Content also auf dem ursprünglichen Server verbleibt.

Für den konkreten Fall muss nun das OLG München, an welches das Verfahren zurückverwiesen wurde, feststellen, ob das Video mit oder ohne Erlaubnis der Klägerin auf YouTube veröffentlicht wurde.

Zum Selbstlernen: Online-Kurs „Lernen mit Multimedia: Psychologische Grundlagen und resultierende Gestaltungsempfehlungen“

E-Learning-Materialien für die Lehre zu erstellen, ist nicht nur eine fach-, sondern auch eine mediendidaktische Herausforderung. Während in der Präsenzlehre die Möglichkeit besteht, flexibel auf Probleme und Wünsche der Lernenden zu reagieren, muss all dies bei der Gestaltung einer E-Learning-Einheit antizipiert werden. Um die Lernenden zu unterstützen, empfiehlt es sich die Prinzipien der menschlichen Informationsverarbeitung bei der Gestaltung zu berücksichtigen.

In der Reihe „Selbstlernangebote des @LLZ“ steht für alle Lehrenden, die vor dieser Herausforderung stehen, nun das ILIAS-Lernmodul „Lernen mit Multimedia: Psychologische Grundlagen und resultierende Gestaltungsempfehlungen“ zur Verfügung. Neben dem Kurs „Freie Bildungsressourcen“ ist das bereits das zweite Selbstlernangebot des @LLZ im öffentlich zugänglichem Bereich von ILIAS. Das Lernmodul ist zugleich Bestandteil der Weiterbildungsveranstaltung „Grundlagen multimedialer Lehre“ der MLU.

Screenshot ILIAS-Lernmodul
Screenshot ILIAS-Lernmodul

Das Angebot ist kostenlos und richtet sich an alle Interessierten, auch außerhalb der Universität. Neben einer Einführung in kognitionspsychologische Grundlagen des Lernens mit Multimedia bietet das Lernmodul konkrete Gestaltungsempfehlungen. Hierbei stehen zwei Fragen im Mittelpunkt: Wie können lernirrlevante kognitive Verarbeitungsprozesse durch optimale Gestaltung minimiert werden? Wie können die Lernenden unterstützt und aktiviert werden?

Viel Erfolg bei der Bearbeitung! Als Autorin des Lernmoduls freue ich mich über Fragen, Anmerkungen und Feedback (anja.hawlitschek@llz.uni-halle.de).