Der Gipfel in Sicht

An der Uni Halle sind jetzt 18 Hörsäle für eine automatische Vorlesungsaufzeichnung ausgestattet.

Bis 2016 werden 23 der größten und meist frequentierten Hörsäle der Uni Halle mit einem System zur automatischen Vorlesungsaufzeichnung ausgestattet. Aktuell sind es bereits 18. Versinnbildlicht als Besteigung des echten Matterhorns, haben wir nun die Schlussphase der „Besteigung“ erreicht.

Stand der Hörsaalausstattung mit einem System zur automatischen Vorlesungsaufzeichung an der Uni Halle

Ausgestattet mit Kamera und Recorder ist es möglich, die Vortragenden und das Beamersignal mitzuschneiden. In jedem der fertiggestellten Hörsäle befindet sich dazu eine Kurzanleitung.

Für eine detaillierte Übersicht aller Einstellmöglichkeiten wurde im Stud.IP der Uni Halle eine sog. Dozentenveranstaltung mit dem Titel „Informationen zu automatischen Vorlesungsaufzeichnungen (SS 2015 – SS 2016)“ angelegt.

Dazu haben alle Dozenten der Uni Halle über Ihre Veranstaltungsübersicht im Stud.IP automatisch Zugriff.

Dozentenveranstaltung mit Informationen zur Vorlesungsaufzeichnung im Stud.IP der Uni Halle

 

In der Veranstaltung sind sowohl Termine für die Einfügung ins System vor Ort sowie alle vertraglichen Regelungen und Dokumente für die Aufzeichnungen zwischen Lehrendem und @LLZ abgelegt.

Die nächsten Termine sind:

Mo 28.09. 11 – 12 Uhr Universitätsplatz, Melanchtonianum, HS XX
Mo 28.09. 11 – 12 Uhr Heidecampus, Von-Seckendorff-Platz 1, HS 3.28

Di 29.09. 11 – 12 Uhr Franckesche Stiftungen, Haus 31, HS
Di 29.09. 11 – 12 Uhr Heidecampus, Theodor-Lieser-Straße 9, Jakob-Volhard-HS

Sie planen selbst eine Aufzeichnung? Sie können sich weiterhin jeder Zeit über die Facharbeitsgruppen des @LLZ informieren und beraten lassen.

 

 

Multimedia-Leitbild der Uni Halle

Uni Halle
Foto: Uni Halle/ Norbert Kaltwaßer

Mit Beschluss des Senats vom Mai 2015 verfügt die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg über ein Multimedia-Leitbild, wonach den „Herausforderungen moderner Lehre mit innovativen Lehr-, Lern- und Prüfungsformen“ begegnet werden soll. Dazu gehöre wesentlich der integrale und selbstverständliche „Einsatz neuer didaktischer Methoden sowie die Verwendung multimedialer Elemente und aktueller Informations- und Kommunikationstechnologien“.
Sechs Ziele und Grundsätze des Leitbildes skizzieren die strategische Ausrichtung der Hochschule für die kommenden Jahre. Im Selbstverständnis einer Präsenzuniversität wird die Form des „Blended Learning“ als Integration von Präsenz- und Onlinelernen unterstützt, wobei „unter multimedialem Lehren und Lernen nicht nur die Bereitstellung einer Technologie verstanden wird, sondern vorrangig eine Methode des Lehrens und Lernens“. Dies erfordere eine „mediendidaktische Qualifizierung der Lehrenden“ sowie entsprechende Anreize. Eine besondere Verantwortung für die landesweite Medienkompetenzbildung erwachse aus der an der Hochschule konzentrierten Lehramtsausbildung. Für den Wettbewerb mit benachbarten Hochschulen, aber zunehmend auch mit nationalen und internationalen Bildungsabschlüssen, sollen onlinegestützte vor- und nachuniversitäre Weiterbildungsangebote entwickelt werden.
Zugleich fördere die Universität „kooperative, interdisziplinäre Forschungsvorhaben, die den Innovationsprozess begleiten und fortentwickeln“, da eine „hohe Reputation in Forschung und Lehre auf den Gebieten des multimedialen Lehrens und Lernens“ als „Wettbewerbsvorteil und integraler Bestandteil des universitären Selbstverständnisses angesehen“ wird.
Voraussetzung für alle Ziele sei eine moderne technische Infrastruktur, die in Verbindung mit einer nachhaltigen Integration bestehender Dienste und Services „zur Erhöhung von Organisationseffizienz, Mitarbeiter- und Studierendenzufriedenheit beitragen“ soll.

Das Leitbild wurde vom fakultätsübergreifenden Lenkungskreis des LLZ erarbeitet, in der Senatskommission für Studium und Lehre abschließend diskutiert und anschließend vom Senat bestätigt.

Infoveranstaltung zur Einführung von CampusConnect an der MLU

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Für weitere Informationen zum Projekt CampusConnect auf das Bild klicken.

Anlässlich der geplanten Einführung von CampusConnect an allen interessierten Hochschulen im Verbund HET LSA und im Universitätsverbund Halle-Leipzig-Jena möchten wir die MitarbeiterInnen der MLU herzlich zu einer Informationsveranstaltung einladen, bei der wir genauer vorstellen möchten, wie von CampusConnect Gebrauch gemacht werden kann.

Die Informationsveranstaltung findet am 24.09.2015 in der Zeit von 10 bis 11 Uhr in Hörsaal XII im Löwengebäude statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Aufgrund des kurzfristigen Termins möchten wir außerdem auf einen weiteren Vortrag zu CampusConnect im Rahmen der Jahrestagung des Zentrums für multimediales Lehren und Lernen (@LLZ) am 01.10.2015 aufmerksam machen, bei dem auch der Projektleiter aus Baden-Württemberg anwesend sein wird, wo CampusConnect seit 2008 entwickelt wird. Der Vortrag wird an diesem Tag in der Zeit von 15 bis 16 Uhr in Haus 7 der Franckeschen Stiftungen stattfinden.

Digitalisierung: Wie schütze ich mein geistiges Eigentum?

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Grafik: CC by nd Dennis Skley

Das Urheberpersönlichkeitsrecht schützt den Urheber in seiner geistigen und persönlichen Beziehung zum Werk, etwa das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft. Dies gilt selbstverständlich auch für selbst erstellte Lehrmaterialien wie Skripte, Folien, Fotos, Video-Aufzeichnungen usw. und selbstverständlich auch für ganze Online-Kurse. Davon zu unterscheiden sind die Nutzungsrechte, die Lehrende als Urheber übertragen können, etwa an ihre Studierenden.

Im Zusammenhang mit der leichten Kopierfähigkeit digitaler Inhalte entstehen hierbei oft drei Befürchtungen: Zum einen könnten von Lehrenden erstellte Werke unberechtigt in die Hände Dritter gelangen, diese könnten zweitens unberechtigt verändert und wieder weitergegeben werden und drittens haben Lehrende bei der Erstellung der Materialien womöglich die Ausnahmeregelungen für Schulen und Hochschulen in Anspruch genommen und Werke Dritter verwendet, was aber nur innerhalb ihrer Studierendengruppe  und in einem geschützten (z.B. passwortgesicherten) Bereich, z.B. einer Lernplattform, zulässig wäre.

Grundsätzlich bestehen die Gefahren der illegalen Weitergabe geistigen Eigentums schon immer, aber tatsächlich war das Kopieren in der heutigen Zeit noch nie so einfach. Schützen kann man sich dagegen z.B. mit einer sorgfältigen Überarbeitung der eigenen Lehrmaterialien unter Einbeziehung des legalen Zitierrechtes sowie mit einer Ablage aller Unterlagen in einem passwortgeschützten Kursbereich einer Lernplattform wie Stud.IP oder ILIAS. Technisch ist z.B. auch das Kopieren der Videoaufzeichnungen erschwert, wobei aber allen klar sein muss, dass jeder technische Anti-Kopier-Schutz durch ein einfaches Abfilmen des Bildschirminhalts umgangen werden kann.
Der beste Schutz ist daher die Aufklärung der Studierenden, dass sie mit einer Kopie von Unterrichtsmaterialien und deren Weitergabe z.B. im Internet (selbst mit der guten Absicht der Unterstützung von anderen Lernenden) eine Straftat begehen, sofern diese Materialien nicht ausdrücklich dafür freigegeben sind. Ein entsprechendes Bewusstsein dafür zu entwickeln ist Teil der Medienkompetenz, die nicht erst heute zur schulischen und universitären Bildung dazugehört, aber gerade bei Studienanfängern nicht unbedingt vorausgesetzt werden kann.
Ein anderer Weg, eigene Werke legal und einfach an andere weiterzugeben, ist die konsequente Kennzeichnung erstellter Lehrmaterialien als Open Educational Resources (OER) oder die Verwendung ähnlicher Lizenzmodelle.

Teil 5 der Serie „Vorurteile“ (Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4)
Grafik: Dennis Skley, CC 2.0 by nd

Digitale Lehre: Wie sicher sind meine persönlichen Daten?

Vorbehalte gegenüber einer digitalisierten Lehre zielen häufig auf einen vermeintlich mangelhaften Schutz persönlicher Daten. Was ist da dran?

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Grafik: Dennis Skley (CC by nd)

Die Hochschulen nehmen Datenschutz sehr ernst, zumal sie über die Landesdatenschutzgesetze dazu verpflichtet sind. Dies ist auch der Grund, warum Hochschulen für die Lehrinhalte eigene Lernplattformen wie ILIAS oder Moodle unterhalten, die funktional sehr viele Möglichkeiten für die Lehre bieten, aber als komplexe Software auf den ersten Blick auch etwas unhandlich wirken. An praktisch jeder Universität Deutschlands werden die jeweiligen Lernplattform(en) vom jeweils universitätsinternen IT-Servicezentrum betreut, wobei die Server und deren Betrieb besonderen Sicherheitsanforderungen unterliegen. Lernplattformen (LMS), Video-Plattformen, Audience-Response-Systeme oder andere, zentral an einer Hochschule betriebene Lehr- und Lernsoftware unterliegen also den gleichen datenschutzrechtlichen Anforderungen wie alle anderen IT-Systeme auch.
Wenn Sie allerdings für die Lehre andere Software von Drittanbietern einsetzen, sei es Google Docs, Evernote, Doodle, Dropbox usw., dann geschieht dies grundsätzlich auf eigene Verantwortung. Der Einsatz solcher Software ist nicht unumstritten, weil damit persönliche Daten (z.B. Emailadressen von Studierenden) oder sensitive Daten (z.B. Forschungsergebnisse) auf Servern Dritter gelangen könnten. Daher können Studierende die Nutzung solcher Software auch berechtigt ablehnen, ohne dass ihnen daraus Nachteile entstehen dürfen. Steht im Gegensatz dazu die Lernplattform der Hochschule als „Vermittlungsform“ in den Studienunterlagen, ist ihre Nutzung für Studierende verpflichtend.

Die persönlichen Daten der Studierenden unterliegen aber auch in anderer Hinsicht Schutzrechten: Eine direkte Lernüberwachung von Seiten der Lehrenden, also welche Studierende haben sich z.B. wann welche Dokumente online angesehen, dürfen von Lehrenden nicht erhoben und schon gar nicht für eine Leistungsbewertung herangezogen werden. Wenn die zu bewertende Leistung z.B. ein Referat ist, spielt es keine Rolle, ob der Studierende im Vorfeld auf die online bereitgestellten PDF geklickt hat. Daher sind diese Funktionen in einem Hochschul-LMS für Lehrende auch nicht verfügbar (abgesehen von sinnvollen Ausnahmen, etwa der Autorenschaft im Wiki oder einem Forum).
Die darüber hinausgehende, manchmal erhobene Forderung der völligen Anonymisierung in einem LMS ist allerdings mit unserem derzeitigen Verständnis von Hochschule nicht kompatibel. Zum einen sollen am Ende individuell zurechenbare (und auch in einem LMS erbrachte) Leistungen einen Abschluss zertifizieren, zum anderen sollen bestimmte Kurse nur den zugangsberechtigten Mitgliedern zur Verfügung stehen. Beides erfordert klare Identifizierungen.

Grafik: Dennis Skley (CC 2.0, by nd)

Teil 4 der Serie „Vorurteile“ (Teil 1, Teil 2, Teil 3)