@LLZ verteilt moderne Hörsaalrechner

Eine Aufgabe des @LLZ im Rahmen des Innovationsprojektes „Studium multimedial“ ist es, die Lehre medientechnisch zu unterstützen. Hierzu ist unter anderem geplant, eine bestimmte Anzahl von Hörsälen/Seminarräumen mit modernster PC-Technik auszustatten.
Nach einer Bedarfsermittlung wurden nun die ersten All-in-One-Touch-PCs universitätsweit verteilt.
Die Geräte befinden sich auf dem neuesten Stand der Technik. Sie sind u.a. mit einem leistungsstarken Intel i7-Prozessor, 8GB RAM, einer schnellen SSD-Festplatte, USB3.0-Anschlüssen, Multicardreader und einem zusätzlichen W-LAN-Adapter ausgestattet.

HP Elite 8300 All-in-One Touch PC 23" im BetriebHP Elite 8300 All-in-One Touch PC 23″ im Betrieb

Ein besonderes Feature ist die Steuerung des PCs per Touch-Funktion. Dies kann mit dem Finger oder einem speziellen Stift erfolgen. Somit lässt sich das Gerät mittels geeigneter Software auch als Tafel- oder digitaler Whiteboard-Ersatz verwenden. Begünstigt wird dies durch die Möglichkeit, das Display extrem zu neigen, so dass die Schreibhaltung ergonomisch angepasst werden kann.
Damit eignen sie sich hervorragend für den Einsatz im Hörsaal oder im Seminarraum.

Workshop „Zur Arbeit mit kulturellen Deutungsmustern als ein Zugang für interkulturelles Lernen und Lehren“

Im Zuge der Hochschuldidaktischen Wochen findet am 06. Dezember der Workshop „Zur Arbeit mit kulturellen Deutungsmustern als ein Zugang für interkulturelles Lernen und Lehren“ an der MLU statt.

Diversity
Quelle: http://www.sxc.hu/photo/834151

Interkulturelle Kompetenz wird heute fachübergreifend in zahlreichen Kontexten gefordert und in Zeiten globalen Handelns und beruflicher Mobilität als eine Schlüsselqualifikation vorausgesetzt. In der praxisorientierten Fortbildungsveranstaltung stehen daher verbale wie nonverbale Herausforderungen interkultureller Begegnungen im Zentrum der Betrachtung. In diesem Zusammenhang wird der Frage nachgegangen, welche Rolle die Arbeit mit kulturellen Deutungsmustern im Lernprozess spielt und wie Lehrende dieses Wissen in ihrer Unterrichtsplanung nutzen und fruchtbar machen können.

Interkulturelle Kommunikation ist keineswegs immer konfliktbeladen. Sie bleibt auch in einer von kulturellen Unterschieden geprägten Interaktion individuell. Zwar sind Verhaltensnormen und -regeln durchaus kulturell geprägt und gründen sich damit quasi auf einen kollektiven Vorrat an Deutungsmustern und damit auf Wissen und Erfahrungen einer (Sprach-)gemeinschaft, dennoch sind diese Wissensvorräte aber selbst innerhalb einer Kommunikationsgemeinschaft nie deckungsgleich, da Menschen unterschiedliche innere und äußere Erfahrungen machen. In diesem Kontext geht es auch um (inter-) kulturelles Wissen und die Vermittlung adäquater Handlungsstrategien.

Folgende Schwerpunkte stehen im Zentrum der Auseinandersetzung:

  • Entstehung kulturell und individuell geprägter Deutungsmuster
  • Umgang mit Vorurteilen, Stereotypen und Klischees
  • kulturelle Deutungsmuster und verbale sowie nonverbale Kommunikation
  • kulturelle Lernprozesse
  • Schwierigkeiten und Grenzen der Evaluierung (inter-)kultureller Kompetenz
  • Möglichkeiten der didaktischen Umsetzung der Arbeit mit kulturellen Deutungsmustern

Die Dozentin, Frau Prof. Dr. Carmen Schier, ist seit September 2012 Professorin für angewandte Kulturwissenschaften an der Hochschule Coburg. Davor war sie Lehrkraft für besondere Aufgaben am Herder-Institut der Universität Leipzig im Bereich Kulturstudien DaF und Literatur sowie Didaktik DaF/DaZ. Darüber hinaus leitet sie zahlreiche Fortbildungen für Lehrkräfte, Dozenten und Studierende im In- und Ausland, vor allem zu Fragen des interkulturellen Lernens und Lehrens.

Der Workshop findet am 06. Dezember in Raum 222 im Gebäude der Wirtschaftswissenschaften in der Großen Steinstraße 73 in 06108 Halle (Saale) statt. Er richtet sich an Lehrende aller am Verbundprojekt HET LSA beteiligten Hochschulen und ist auf das Hochschuldidaktische Zertifikat der MLU sowie der Hochschule Magdeburg-Stendal anrechenbar.

Zur Anmeldung gelangen Sie hier.

Hochschuldidaktische Wochen kommen gut an – Workshop „Aktivierende Lehrmethoden – Impulse für die Hochschullehre“ ausgebucht!

Im Rahmen der Hochschuldidaktischen Wochen findet am 04. Dezember 2013 der Workshop “Aktivierende Lehrmethoden – Impulse für die Hochschullehre” an der MLU statt.

Motivation
Quelle: Landesbildungsserver Baden-Württemberg

Die ganztägige Veranstaltung vermittelt Kenntnisse zu lernpsychologischen Grundlagen sowie Methoden für eine aktivierende Lehre. Die Methoden sollen während der Veranstaltung ausprobiert und anschließend in Bezug auf die eigene Lehre reflektiert werden. Im Zuge dessen lernen die Teilnehmenden auch Kriterien für eine adäquate Methodenauswahl kennen.

Dabei richtet sich die Schwerpunktsetzung im Workshop nach den Interessen der Teilnehmenden. Die endgültige Festlegung des Programms erfolgt gemeinsam zu Beginn des Workshops.

Frau Anja Centeno Garcia, die den Workshop durchführen wird, ist freiberufliche Dozentin und Trainerin für Hochschuldidaktik, Kommunikation und Projektmanagement. Sie ist seit über 10 Jahren für Hochschulen, private Bildungseinrichtungen und mittelständige Unternehmen tätig.

Der Workshop findet am 04. Dezember 2013 in der Zeit von 10 bis 17:30 Uhr im Raum 5.10 am Von-Seckendorff-Platz 1 in Halle statt. Er richtet sich an Lehrende aller am Verbundprojekt HET LSA beteiligten Hochschulen und ist auf das Hochschuldidaktische Zertifikat der MLU sowie der Hochschule Magdeburg-Stendal anrechenbar.

Da das Thema des Workshops erfreulicherweise auf eine sehr große Nachfrage gestoßen ist, ist eine Anmeldung leider nicht mehr möglich.

Diskussion zu Lizenzierungsmodellen gem. § 52a UrhG anlässlich der 7. Göttinger Urheberrechtstagung

In der Paulinerkirche von dustpuppy (cc by sa)  http://flic.kr/p/hQWSE
In der Paulinerkirche von dustpuppy (cc by sa)

Am Dienstag, den 19. November 2013 fand die 7. Göttinger Urheberrechtstagung in der Paulinerkirche Göttingen statt. Das Programm umfasste in diesem Jahr die neu verabschiedeten Regelungen zu verwaisten und vergriffenen Werken, das unabdingbare Zweitverwertungsrecht für Autoren wissenschaftlicher Veröffentlichungen, urheberrechtliche Fragen zu Datenbanken und Repositorien und das Leistungsschutzrecht von Presseverlegern. Michael Weller hat dankenswerterweise seine ausführlichen Mitschriften zu den einzelnen Beiträgen hier online zur Verfügung gestellt.

Aus Sicht derjenigen, die im Bildungsbereich mit E-Learning befasst sind, war die Podiumsdiskussion zum Thema „Erfahrungen bei der Lizenzierung gem. § 52a UrhG“ von besonderem Interesse. § 52a UrhG ist eine Schrankenregelung des Urheberrechts, die es Bildungseinrichtungen erlaubt, zu Unterrichtszwecken in bestimmtem Umfang Teile von Werken öffentlich zugänglich zu machen. Der Paragraph enthält viele Einschränkungen und betrifft in der Praxis z. B. das Einscannen von Seiten aus einem wissenschaftlichen Werk, die dann Studierenden auf der hochschuleigenen Lernplattform zur Verfügung gestellt werden. (Ausführlichere Informationen zu den Regelungen des § 52a UrhG finden Sie im Beitrag „§ 52a UrhG wird bis 2014 verlängert“ auf diesem Blog.)

Derzeit sind zwei für den Umgang mit § 52a UrhG wichtige Gerichtsverfahren anhängig. Zum einen streitet die VG Wort mit den Bundesländern über den Abschluss eines Gesamtvertrags über die Gebühren, welche für die Nutzung von Werken durch Hochschulen im Rahmen des § 52a UrhG von den Ländern an die Verwertungsgesellschaften zu zahlen sind. Im März hatte der BGH das Verfahren zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das OLG München zurückverwiesen. Unter anderem hielt der BGH es nicht für nachvollziehbar, warum die Regelungen von denen abwichen, die in einem ähnlichen Gesamtvertrag für die Nutzung von Werken durch allgemeinbildende Schulen getroffen worden waren. Außerdem hielt er es nicht für angemessen, dass für die Vergütung pauschal der Werkteil und nicht die konkrete Seitenzahl und Anzahl der Studierenden mit Zugriff auf diese als Berechnungsgrundlage angenommen wurde. Nicht beanstandet wurde der Betrag von 0,8 Cent pro Seite und Studierendem und der sog. „Vorrang vertraglicher Vereinbarungen“, demzufolge § 52a UrhG nur dann von Lehrenden herangezogen werden kann, wenn nicht der Verlag ein angemessenes, mit der Digitalisierung einzelner Seiten eines Werkes vergleichbares Angebot bereithält, z. B. Angebot des kostenpflichtigen Downloads einzelner Beiträge einer Zeitschrift.

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Foto by UG

Das andere Verfahren, das zur Zeit beim Bundesgerichtshof anhängig ist (mündliche Verhandlung am Donnerstag, 28. November 2013), betrifft einen Rechtsstreit zwischen der Fernuniversität Hagen und dem Alfred Kröner Verlag. Im Rahmen eines Psychologiekurses waren 91 Seiten eines Fachbuchs den 4.500 Studierenden, die in diesem Kurs eingeschrieben waren, als Download auf der universitären Lernplattform zur Verfügung gestellt worden. Als Ergebnis wird von diesem Verfahren die Klärung zweier Fragen erwartet. Zum einen geht es darum, ob das Vorgehen der Fernuni Hagen generell von § 52a UrhG gedeckt ist, zum anderen sollte festgestellt werden, ob im Rahmen von § 52a UrhG Materialien auch zum Download und/oder Ausdrucken zur Verfügung gestellt werden können oder ob nur das Anzeigen auf dem Bildschirm erlaubt ist.

An der Podiumsdiskussion nahmen Prof. Dr. Gerald Spindler als Gastgeber, Prof. Dr. Gabriele Beger (SUB Hamburg), Prof. Dr. Rainer Kuhlen (Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft) und Dr. phil. Christian Sprang (Börsenverein des deutschen Buchhandels e.V.) teil. Frau Prof. Dr. Beger gab einführend einen Überblick über die Regelung des § 52a UrhG. Sie wies auf den vorgesehenen „Vorrang vertraglicher Vereinbarungen“ hin und kritisierte die nutzungsgenaue Abrechnung als kaum realistisch. Sie skizzierte in ihren Ausführungen ein Bild von Lehrenden, die zu jeder einzelnen Verwendung von digitalisierten Werken im Internet bereitgestellte Formulare mit den nötigen Daten ausfüllen müssten, um die Nutzung anzuzeigen. Sie kam zu dem Ergebnis, dass die Regelung des § 52a UrhG aufgrund mangelnder Expertise bei den einzelnen Nutzern und auch den schwer zugänglichen Informationen, z. B. Vorliegen einer Lizenz bei der jeweiligen Universitätsbibliothek oder eines vergleichbaren digitalen Angebotes des Verlages, zwar nicht überflüssig, aber in der vorliegenden Form untauglich und damit nicht anwendbar, weil nicht rechtssicher sei.

Dr. Sprang vom Börsenverein des deutschen Buchhandels sah dementgegen den Paragraphen grundsätzlich als verfehlt und überflüssig an. Er favorisierte eine marktwirtschaftliche Lösung der Lizenzierung von Schriftwerken und verwies auf die Praxis in Australien und den USA, wo wissenschaftliche Artikel jederzeit leicht über Internetportale für die eigene Nutzung lizenziert werden könnten. Er ist der Meinung, dass im Gegensatz zu OER marktwirtschaftliche Lizenzierungsmodelle dazu beitrügen, die Qualität von Bildungsmaterialien zu sichern. Er erhielt darin Unterstützung durch eine Wortmeldung aus dem Publikum, die feststellte, dass Lizenzgebühren Innovationen erst ermöglichten und diese nicht verhinderten.

Prof. Dr. Kuhlen, der anstelle des verhinderten Frithjof Maennel, Ministerialrat beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, an der Diskussion teilnahm, erklärte in sehr klaren Worten, dass Lizenzen kein Naturgesetz seien, sondern ein gesellschaftliches Konstrukt, dass also die Annahme, jede Nutzung müsse vergütet werden, nicht zwangsläufig sei. Er machte deutlich, dass die Existenz von OER die Verlage wissenschaftlicher Fachliteratur nicht daran hindere, eigene neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Bezugnehmend auf Prof. Begers Aussage, § 52a UrhG sei in der vorliegenden Form nicht anwendbar, ergänzte er dahingehend, dass die Vergütung allenfalls pauschal berechnet werden könne. Die nutzungsorientierte Abrechnung dem Urteil des BGH entsprechend sei lebensfremd.

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Quelle: Wikipedia

Interessant war die Wortmeldung von Dr. Steinhauer von der Universitätsbibliothek Hagen aus dem Publikum, der § 52a UrhG als Ausgleich zur Preispolitik der Verlage sah. Die geforderten Vergütungen seien völlig außer Relation zum geleisteten Beitrag (digitale Bereitstellung eines existierenden Schriftwerkes). Daraufhin wurde anhand des Streitfalls Fernuniversität Hagen ein Rechenbeispiel für die Kosten gegeben, die auflaufen würden, sollte eine nutzungsgenaue Abrechnung mit zugrunde gelegten 0,8 Cent pro Seite und Studierendem erfolgen. Für den Fall der Fernuniversität Hagen ergäbe sich dadurch eine Gebühr von 3.276 €. Demgegenüber steht der Preis von 25 € pro Stück der Printausgabe des betroffenen Werkes. Der recht hohe Betrag ist hier auch der sehr hohen Kursgröße an der Fernuniversität geschuldet. 4.500 Studierende pro Kurs sind an einer Präsenzuniversität nicht üblich, die Beträge würden sich jedoch durch die Vielzahl der Kurse und genutzten Werke schnell summieren.

Prof. Beger beendete die Diskussion zuversichtlich mit der Hoffnung, dass sich nach einer Zeit der Unsicherheit hinsichtlich der digitalen Nutzung existierender Werke nun eine Phase der Gestaltung anschließe.

Der gebaute Beitrag – Hörfunkformat motiviert Medizinstudierende für Biochemiepraktikum

Quelle: derrickkwa cc by 2.0 http://flic.kr/p/4981Wa

 Hamburg. Bereits seit 2007 nutzt die Medizinische Fakultät der Hansestadt ein bewährtes Format aus dem Hörfunk, den gebauten Beitrag, um ihren Studierenden Lerninhalte des Biochemiepraktikums näher zu bringen.

In einer Redaktionskonferenz aus je einem Studierenden, Dozenten, Kliniker und technischem Angestellten werden die Lerninhalte als Textblöcken zu einem Thema des Praktikums besprochen. Es folgt eine Auswahl, welche Inhalte als reine Information bzw. Originalton (O-Ton) eingesprochen werden. Die Studierenden koordinieren die gesamte Produktion des Audiopodcasts. Zur Sicherung der Qualität werden die Podcasts zweimal durch die medizinischen Hörer mittels Evaluationsbogen bewertet.

Die Podcasts stehen für die allgemeine Öffentlichkeit unter http://www.podcampus.de/channels/61 zum Anhören bereit.

Literatur:

Münch-Harrach D., Kothe C., Hampe W. Audiopodcasts im Biochemiepraktikum – Kostengünstiges eLearning in bewährtem Hörfunkformat GMS Z Med Ausbild. 2013;30(4):Doc44