Veranstaltungshinweis: Tag der Lehre an der Hochschule Merseburg

Logo TdLAm 16.06.2015 findet an der Hochschule Merseburg der 3. Tag der Lehre statt, zu dem auch Lehrende der Martin-Luther-Universität herzlich eingeladen sind.

Unter dem Motto „veni, vidi, wiki – neue Wege in der Hochschullehre“ soll ab 15.00 Uhr im Foyer des Hauptgebäudes das Lehren und Lernen an der Hochschule Merseburg im Mittelpunkt stehen und damit der Dialog zwischen Lehrenden, Mitarbeitern und Studierenden gefördert werden.

Höhepunkte:

  • Eröffnungsvortrag: Flipped Classroom in der Wirtschaftsinformatik
    (Andre Kaiser von der TU Chemnitz berichtet von einem erfolgreich durchgeführten Blended Learning Konzept)
  • MassMatics: Das Übungsbuch von heute
    (Stephan Claus, Mitbegründer von MassMatics stellt die App und ein Kooperationsprojekt mit der Hochschule Offenburg kurz vor und geht auf Probleme bei der Umsetzung von mathematischen Lehransätzen in elektronischer Form ein)
  • Vorstellung der interdisziplinären Projekte an der Hochschule Merseburg
  • Podiumsdiskussion zu Interdisziplinarität, neuen Lehrmethoden, E-Learning und Fragen von Studierenden

Das gesamte Programm finden Sie hier. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Das Team des Verbundprojektes HET LSA an der Hochschule Merseburg freut sich auf Ihre Teilnahme!

Tagungsdokumentation „Moderne Lehre gestalten“

Unter dem Titel „Moderne Lehre gestalten“ veranstaltete das Zentrum für multimediales Lehren und Lernen (@LLZ) im November 2014 eine Doppeltagung für Lehrende, Interessierte und Forschende.

Am ersten Tag wurden Ideen, Konzepte und Projekte im Bereich des multimedialen Lehrens und Lernens aus anwendungsorientiertem Blickwinkel vorgestellt. Hier gab es Raum, um über aktuelle E-Learning-Trends zu diskutieren, gemeinsam neue Ideen zu entwickeln und potentielle Projektpartner zusammenzubringen.

Ziel des wissenschaftlichen Kolloquiums und zweiten Teils der Tagung war es, die vielfältigen Forschungsinitiativen im Bereich „Lernen – Verstehen – Wissen“ der Uni Halle sichtbar zu machen und die Akteure miteinander ins Gespräch zu bringen. Damit sollten Voraussetzungen für einen wissenschaftlichen Austausch, neue Kooperationen und Forschungsverbünde geschaffen werden.

Durch die Tagung konnte eine große Anzahl Projekte, auch  fachübergreifend, neu initiiert und entwickelt werden. Ein regelmäßiger Austausch von Lehrenden ist seit dem in einem Forschungskolloquium zum Thema „Lernen – Verstehen – Wissen“ organisiert.

Die Dokumentationen und Beiträge zur Tagung „Moderne Lehre gestalten“ sind  jetzt vollständig veröffentlicht.

Wiki: Fragen aus der Praxis zum Urheberrecht

Bei der Planung multimedialer Lehr-Lern-Szenarien werden Lehrende immer wieder auch mit Fragestellungen aus den für das E-Learning relevanten Rechtsgebieten konfrontiert. Unabhängig davon, ob komplexe Online-Lernangebote erstellt, Vorlesungen als Video aufgezeichnet oder Scans aus Fachbüchern auf einer Lernplattform zum Download angeboten werden sollen, ist regelmäßig das Urheberrecht betroffen.

Im Wiki des @LLZ haben wir für Sie neben Beiträgen zu einzelnen Stichwörtern wie Amtliche Werke, Schutzdauer und Zitat beispielhafte Fragestellungen, die in der Praxis auftreten können, zusammengestellt.

Fragen aus der Praxis zum Urheberrecht im Wiki des @LLZ.
Fragen aus der Praxis zum Urheberrecht im Wiki des @LLZ.

Die Themen sind fünf Komplexen zugeordnet:

  • Rechte des Urhebers
  • Recht am eigenen Bild
  • Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials in der Lehre
  • Lizenzen
  • Freie Bildungsressourcen

und beschäftigen sich unter anderem mit der Frage, ob urheberrechtlich geschütztes Material in einem nicht-öffentlichen ILIAS-Kurs zur Verfügung gestellt werden darf oder ob andere Personen als der Dozent (Studierende, Gäste) in der Videoaufzeichnung einer Vorlesung zu sehen sein dürfen.

Sie finden die Zusammenstellung unter dem Titel „Fragen aus der Praxis zum Urhberrecht“ oder durch Anklicken der Abbildung.

Peer-Feedback mit dem ILIAS-Objekt „Übung“

Das Objekt „Übung“ in ILIAS ermöglicht eine zeitlich gesteuerte Aufgabenabgabe mit hilfreichen Möglichkeiten zur Verwaltung der Aufgabenabgaben und Bewertungen für den Kursadministrator oder Tutor. Dabei können 5 Abgabetypen unterschieden werden: Datei, Datei als Team einreichen (hier ist kein Peer-Feedback möglich), Text, Blog und Portfolio.

Eine Übung kann aus mehreren Übungseinheiten bestehen, die als obligatorisch oder fakultativ für das Bestehen der Gesamtübung gekennzeichnet werden können. Beim Anlegen einer Übung kann der Lehrende, neben der Angabe des Abgabetermins und einer Arbeitsanweisung, auswählen, ob für die Übung ein Peer-Feedback durchgeführt werden soll. Dabei ist es notwendig anzugeben, wann der Bewertungszeitraum endet und wieviele Bewertungen der Studierende vornehmen muss, bevor er Zugriff auf seine eigene Peer-Bewertung erhält (siehe Screenshot 1).

Screenshot 1: Einstellungen Erstellung einer Übungseinheit
Screenshot 1: Einstellungen zur Erstellung einer Übungseinheit

Mögliches Einsatzszenario: Abgabe einer Datei oder eines Textes mit Peer-Feedback

Ein Studierender bearbeitet eine Übungseinheit, indem er bis zu einem definierten Abgabetermin eine Datei hochlädt oder einen Text eingibt.

Dabei erhält er die Information, wieviel Zeit ihm noch zur Bearbeitung der Übung bleibt. Bis zum Ablaufen der Abgabefrist können die Studierenden, die von ihm eingereichten Lösungen noch austauschen. Nach Ende dieser Frist ist keine weitere Bearbeitung oder Abgabe möglich. Ab diesem Zeitpunkt beginnt nun das Peer-Feedback, welches bis zum definierten Endtermin über das Übungsobjekt und den Button „Feedback geben“ möglich ist. Abhängig von der Mindestanzahl der Bewertungen, die der Lehrende für das Peer-Feedback der Übungseinheit eingestellt hat, kann der Studierende nun seine Peer-Bewertung abgeben, indem er anonym Einblick in die jeweilige Anzahl von abgebenen Dateien oder Texten erhält. Das Feedback wird dabei in Form einer quantitativen Bewertung über Sterne und in einer qualitativen Bewertung durch einenTextbeitrag vorgenommen. Nach Ende des Feedbackzeitraumes und wenn die notwendige Anzahl an Bewertungen vorgenommen wurde, kann sich jeder Studierende das für ihn abgegebene Peer-Feedback über den Button „Erhaltenes Feedback zeigen“ anschauen.

Zur Verwaltung der Aufgabenabgaben und Bewertungen hat der Kursadministrator oder Tutor über den Reiter „Abgaben und Noten“ im Übungsobjekt folgende Funktionen (siehe Screenshot 2):

  1. „Übungseinheit auswählen“ (wenn zu einer Übung mehrere Übungseinheiten gehören)
  2. „Einreichung“ (Einblick in die abgegebene Datei des Nutzers; Notiz dazu ist nur für Lehrenden sichtbar und der Kommentar für den Lerner)
  3. „Bewertung“ (diese Bewertung in Form von „Bestanden / Nicht bestanden“ und einer Note wird dann dem Studierenden in der Ansicht der jeweiligen Übungseinheit angezeigt)
  4. „Feedback“ (Einblick in das Peer-Feedback, welches der Studierende erhalten hat; vom Lehrenden kann ein persönliches Feedback an den Studierenden in Form einer Nachricht und oder einer Datei verschickt werden)
  5. „Multi-Feedback“ (eine Feedbackdatei kann an alle Studierenden in dem Kurs verschickt werden)
Screenshot 2: Verwaltungsansicht der Abgaben und Noten
Screenshot 2: Verwaltungsansicht der Abgaben und Noten

Vor der Durchführung des Peer-Feedbacks empfiehlt es sich, dass alle Teilnehmer des ILIAS-Kurses die Weiterleitung der internen ILIAS-Mail an die externe Mailadresse eingestellt haben. So werden Benachrichtigungen oder Feedback-Dateien direkt an die Uni-Mailadresse weiter geleitet.

Aber nicht nur technisch und organisatorisch sollten die Studierenden auf das Peer-Feedback vorbereitet werden, sondern es sollten auch gemeinsam Bewertungskriterien (z.B. Bedeutung der Sterne-Bewertung) und Regeln für Peer-Feedback (z.B. Kommunikationsregeln für die Formulierung für ein hilfreiches qualitatives Feedback) festgehalten werden.

 

Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt

Gastbeitrag von stud. iur. Johannes Stuve

Im Rahmen der Europawoche fand am 12. Mai 2015 an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg eine Podiumsdiskussion zum Thema „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ statt. Es diskutierten Julia Reda (Mitglied des Europäischen Parlaments, Mitglied im Rechtsausschuss, Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Piratenpartei), Prof. Dr. Malte Stieper (Inhaber der Gundling-Professur für Bürgerliches Recht, Recht des geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht, MLU Halle-Wittenberg), Dr. Ronald Brachmann (Rechtspolitischer Sprecher der Fraktion der SPD im Landtag von Sachsen-Anhalt) und Dr. Wolfgang Grubert (Vorsitzender Richter am Landgericht Halle). Die Moderation führte Dr. Tino Kleinert (Landsministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt).

Podiumsdiskussion "Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt" (Foto: Johannes Stuve)
Podiumsdiskussion „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ (Foto: Johannes Stuve)

Anlass für die Diskussion war die am 6. Mai 2015 vorgestellte „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt“, mit der die EU-Kommission u. a. auf eine Anfang 2014 durchgeführte öffentliche Konsultation zur Reform des europäischen Urheberrechts reagiert hat. Während die Kommission Reformbedarf in erster Linie im Bereich des „Geoblocking“ und der grenzüberschreitenden Verfügbarkeit entgeltlich erworbener digitaler Inhalte sieht, hielten die Diskussionsteilnehmer die bestehende Rechtsunsicherheit bei der Online-Nutzung digitaler Inhalte insgesamt für die größte Herausforderung des heutigen Urheberrechts. Nicht nur Endnutzer, sondern auch Unternehmen und öffentliche Einrichtungen wie Bibliotheken könnten nicht sicher einschätzen, in welchem Umfang sie urheberrechtlich geschützte Inhalte nutzen dürfen. Dabei werde das Internet als Form der multimedialen Kommunikation für die Gesellschaft immer wichtiger.

Hinsichtlich der Gründe für die bestehende Rechtsunsicherheit bestand grundsätzlich Einigkeit. Frau Reda führte dazu aus, dass das Urheberrecht bislang in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union lediglich auf nationaler Ebene geregelt ist. Diese Koexistenz von 28 verschiedenen Urheberrechtssystemen könne urheberrechtlich relevanten Handlungen nicht mehr gerecht werden, die wegen der digitalen Vernetzung nicht mehr an nationale Grenzen gebunden sind. So müsse sich ein Anbieter vor dem Bereitstellen eines digitalen Angebots nicht nur mit dem Urheberrecht seines Heimatlandes, sondern auch mit dem der übrigen Staaten auseinandersetzen, in denen sein Angebot abgerufen werden kann. Gleichzeitig könne sich der Endnutzer nicht sicher sein, dass die Nutzung auch in seinem Land legal ist. Verschärft werde dies vor allem durch den Umstand, dass bei digitalen Inhalten oft nicht ersichtlich sei, woher diese stammen. Dazu komme, dass die Regelungen, die eine Nutzung ausnahmsweise für den privaten Gebrauch erlauben, in den einzelnen Mitgliedstaaten zum Teil stark auseinander fallen.

Auch Prof. Stieper betonte den fragmentarischen Charakter des europäischen Urheberrechts, welches den einzelnen Mitgliedstaaten zum Teil bewusst weite Umsetzungsspielräume für die Umsetzung im nationalen Recht lasse, was aufgrund der unterschiedlichen Konzeptionen des Urheberrechts nicht selten zu den oben genannten Problemen führe. Die Aufgabe einer inhaltlichen Harmonisierung der nationalen Urheberrechte übernehme daher zunehmend der EuGH, dessen Rechtsprechung die Umsetzungsspielräume der Mitgliedsstaaten nach und nach beschränke. Prof. Stieper hält diese Vorgehensweise

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