In unserem Wiki informieren wir bereits seit geraumer Zeit ausführlich über die Creative Commons Lizenzen und deren korrekte Verwendung. Speziell für Lehrende und Studierende wurde am @LLZ ein „Creative Commons Cheat Sheet“ erarbeitet, das ab sofort auch als Flyer im CI des Verbundes HET LSA in digitaler sowie gedruckter Form vorliegt.
Die Webversion des Flyers kann hier heruntergeladen werden:
Freie Lizenzen wie die Creative Commons Lizenzen ermöglichen die Teilhabe an einem riesigen Schatz an Informationen und Materialien. Auch für die Hochschullehre ist das ein enormer Gewinn. Der Einsatz ist aber leider noch nicht selbstverständlich und die Handhabung nicht überall bekannt.
Teil unseres Angebotes sind daher Beratungen und Schulungen, um den Lehrenden die Unsicherheit im Umgang mit den verwendeten Materialien zu nehmen.
Hierfür haben wir ein Kartenspiel und ein Cheat Sheet (einen Spickzettel) zu den Creative Commons Lizenzen entwickelt. Beides steht unter CC BY 4.0 interessierten Nutzern zur Verfügung.
CREATIVE COMMONS MEMORY
Inhalt:15 Postkarten
7 Kartenpaare zu den Lizenzvarianten
je eine Karte mit Lizenz
und eine mit zugehörigen Informationen
+ 1 Infokarte mit Erklärung
Spielprinzip
Anders als bei einem klassischen Memory-Spiel geht es nicht um das reine Erinnern von Bildern. Die Lizenzen sollen mit den zugehörigen Informationen zusammengebracht werden. Die Bilder auf der Rückseite dienen der Erfolgskontrolle: ein passendes Paar hat das gleiche Motiv auf der Rückseite (hier am Beispiel des Kartenpaares zu CC BY mit einem Eisbärenbild).
Die Dateien für das Kartenspiel zum herunterladen und selber verwenden gibt es in unserem Wiki (Vorschau-, Druck- oder InDesign Layoutdatei).
CREATIVE COMMONS CHEAT SHEET
Als Erinnerungsstütze direkt für den Schreibtisch gibt es einen Creative Commons Spickzettel im Postkartenformat. Auf der Vorderseite werden die Grundelemente und die Lizenzen aufgelistet. Die Rückseite ist eine Anleitung zum korrekten Referenzieren und enthält einen Verweis auf unser Wiki mit zusätzlichen Informationen und Beispielen.
Den Creative Commons Spickzettel gibt es zum Download (Vorschau-, Druck- oder Layoutdatei) ebenfalls in unserem Wiki.
Im Internet findet man problemlos Unzählige Grafiken, Fotos und Abbildungen, die vermeintlich kostenlos zur freien Verfügung stehen. Aber da ist Vorsicht geboten, denn wenn Sie fremdes Material verwenden wollen, benötigen Sie die Zustimmung des Urhebers oder Rechteinhabers. Andernfalls sind Sie nicht nur einen Mausklick vom perfekten Bild entfernt, sondern auch von teuren Abmahnungen und ggf. Gerichtsverfahren. Um manchen Ärger und unnötige Ausgaben zu vermeiden, empfiehlt es sich, das benötigte Material selbst zu erstellen. Dann sind Sie selbst Urheber und können festlegen, wie andere Ihr geistiges Eigentum verwenden dürfen.
Ist dies nicht möglich, besteht die Möglichkeit auf kostenfreie, zum Beispiel unter Creative Commons lizenzierte Materialien zurückzugreifen. Die Suchmaschine CC-Search sucht gezielt nach solchen unter Creative Commons lizenzierten Materialien. Kostenfrei bedeutet aber nicht lizenzfrei! Sie müssen unbedingt die Lizenzbedingungen lesen, denn oft ist die Nutzung solcher kostenfreien Bilder eingeschränkt oder es existiert eine genaue Vorgabe für die Quellenangabe. Finden Sie keine kostenlosen Materialien, sollten Sie in Betracht ziehen, diese käuflich zu erwerben. Auf kommerziellen Seiten wird eine Vielzahl an Bildmaterial zu allen denkbaren Themengebieten in verschiedenen Qualitätsstufen zur Verfügung gestellt. Doch auch hier empfiehlt sich ein Blick in die Lizenzbedingungen. Wie bei den kostenlosen Bildern, kann auch hier die Nutzung an gewisse Bedingungen geknüpft sein.
Im Zweifelsfall sollten Sie das Bildmaterial nicht verwenden und doch eine eigene Abbildung erstellen. Denn auch online gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Nicht nur eine fehlende Urheberbenennung, sondern auch eine falsche bzw. unvollständige Benennung oder das Nicht-Einhalten der Lizenzbedingungen können zu Abmahnungen führen.
Bekanntermaßen dürfen Werke anderer Urheber für eigene Zwecke nur verwendet werden, wenn dafür eine Erlaubnis seitens des Urhebers vorliegt oder eine Ausnahmeregelung des Urhebergesetzes greift. Die Erlaubnis (auch Lizenz genannt) kann in einem individuellen Vertrag erteilt werden. In Betracht aber kommt auch die Verwendung vorformulierter Lizenzen, wie sie zum Beispiel von der Creative Commons Organisation bereitgestellt werden. Der Vorteil dieser Lizenzformate ist, dass damit gekennzeichnete Werke von jedermann unter den festgelegten Bedingungen verwendet werden dürfen.
Während Lizenzbedingungen wie „Namensnennung“ oder „Bezeichnung der Lizenz“ noch recht eindeutig und leicht einzuhalten sind, gestaltet sich die Verwendung des NC-Moduls (NC für „non commercial“ bzw. „nicht kommerziell“) als zunehmend schwierig. Wann ist die Verwendung eines so gekennzeichneten Werkes kommerziell und wann nicht? Ist die Verwendung eines so lizenzierten Textes beispielsweise auf den Webseiten eines Hochschulinstitutes zulässig, wenn das Institut auch Einnahmen aus Drittmittelprojekten aus der freien Wirtschaft generiert? Ist der Einsatz eines mit NC gekennzeichneten Bildes im Rahmen eines E-Learning-Angebotes erlaubt, das öffentlich zugänglich ist und dadurch womöglich die Reputation der Hochschule steigert und zu höheren Studienzahlen führt?
Auch die Creative Commons Organisation ist sich dieser Schwierigkeit bewusst und hat zusammen mit Wikimedia und iRIGHTs info eine Broschüre herausgegeben, die den Einsatz der Lizenzen unter Verwendung des NC-Moduls erläutert. Dabei wird offenbar, dass NC-lizenzierte Inhalte nicht ohne Einschränkungen an Schulen und Hochschulen eingesetzt werden können, was u. a. zu dem Paradox führt, dass gerade Institutionen, die auf zusätzliche Einnahmen neben öffentlicher Förderung angewiesen sind, häufig unter NC lizenzierte Werke nicht verwenden können.
Urteil des Landgerichts Köln
Den ersten Praxistest hatten die Lizenzbedingungen im März dieses Jahres zu bestehen. Im ersten Urteil dieser Art in Deutschland hatte das Landgericht Köln zu entscheiden, ob der Einsatz eines unter CC-BY-NC lizenzierten Fotos durch Deutschlandradio auf dessen Webseite kommerziell oder nicht kommerziell ist.
Deutschlandradio hatte das betroffene Foto auf seiner Webseite als Illustration zu einem Textbeitrag öffentlich zugänglich gemacht. Werbung oder Sponsoring fanden nicht statt und der Beitrag wurde unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Dennoch kam das Landgericht Köln zu dem Ergebnis, Deutschlandradio habe nicht nicht-kommerziell gehandelt, weswegen die Lizenzbedingungen nicht eingehalten wären und wodurch also keine Erlaubnis zur Verwendung des Fotos vorgelegen hätte.
Das Urteil wird kritisiert (siehe z. B. Netzpolitik.org, Internet-Law), da sich das Gericht bei der Auslegung des Begriffs „nicht kommerziell“ ausschließlich auf „den objektiven Erklärungswert, wie ein verständiger Dritter ihn verstehen könnte“ abstellt, ohne den Lizenztext heranzuziehen. Dort heißt es unter anderem: „Sie dürfen die in Ziffer 3 gewährten Nutzungsrechte in keiner Weise verwenden, die hauptsächlich auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine vertraglich geschuldete geldwerte Vergütung abzielt oder darauf gerichtet ist.“, was sicherlich als eine nähere Erläuterung zum Begriff „nicht kommerziell“ gesehen werden kann.
Das Gericht urteilte jedoch, dass nach dem objektiven Erklärungswert unter der Bezeichnung „nicht kommerziell“ nur eine rein private Nutzung zu verstehen sei. Ausgehend davon stellte es fest, dass die Art der Nutzung des Fotos durch Deutschlandradio (Illustration eines Beitrags auf der eigenen Webseite) die gleiche sei, die auch ein privatwirtschaftlicher Radiosender vornimmt, und daher keine rein private Nutzung.
Nach Ansicht des Gerichts kommt es also z. B. nicht auf das Vorliegen von Gewinnerzielungsabsicht beim Verwender an oder darauf, dass der Verwender versucht, eine Vergütung zu erzielen. Entscheidender Punkt der Entscheidung des Gerichts ist vielmehr, dass die Bedeutung von „nicht kommerziell“ (entgegen der Intention der Verfasser der CC-Lizenzen) auf „rein privat“ reduziert wird. Dadurch ist der Spielraum der Formulierung derart stark eingeschränkt, dass sich kein weiterer Raum zur Auslegung ergibt. Argument für diese starke Einschränkung war, dass im Urheberrecht der Grundsatz gilt, dass im Zweifel die Rechte beim Urheber verbleiben, eine Auslegung hinsichtlich einer Übertragung weitergehender Rechte also sehr restriktiv zu handhaben sei. Offenbar waren die Formulierungen im Lizenzvertrag zu unbestimmt, als dass zweifelsfrei eine Erlaubnis zur Verwendung über rein private Zwecke hinaus zu entnehmen gewesen wäre.
Konsequenzen für die Verwendung
Wenn die Verwendung eines unter NC lizenzierten Fotos im geschilderten Kontext (ohne Werbung, Sponsoring, unentgeltlich, öffentlich-rechtlicher Sender) nicht erlaubt ist, bedeutet dies, dass die Verwendung solcher Werke im (hoch-)schulischen Kontext unterlassen werden sollte, auch wenn dies die Erstellung von Lehr-Lern-Materialien oder E-Learning-Angeboten erschwert. Auch für die Lizenzierung eigener Materialien sollte man auf das NC-Modul verzichten und ersatzweise zum Beispiel auf die Variante CC-BY-SA ausweichen, welche durch die Pflicht zur Weitergabe des Werkes und Bearbeitungen des Werkes unter denselben Bediungen die meisten komerziellen Zwecke ausschließt.
Da durch die Beklagte die Einlegung von Berufung gegen das Urteil angekündigt wurde, darf man auf den Fortgang des Verfahrens gespannt sein und auf eine genauere Beschäftigung mit den Klauseln des Lizenzvertrages in der zweiten Instanz hoffen.
Creative Commons Lizenzen bieten Autoren klar abgegrenzte Lizenzvarianten zur Verbreitung medialer Inhalte sowie Nutzern klar kommunizierte Nutzungsrechte zur Verwendung dieser Inhalte. Die Lizenzbedingungen der Creative Commons Lizenz werden in drei verschiedenen Formen wiedergegeben. Die geläufigste Darstellungsweise ist die vereinfachte Kurzfassung, Commons Deed genannt, mit der die wichtigsten Inhalte des Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache zusammengefasst und durch leicht wiedererkennbare Icons abgebildet werden. Rechtlich maßgebend ist allerdings die Wiedergabeform des zugrundeliegenden Lizenzvertrags in seiner Langfassung. Er enthält den vollständigen Vertragstext in juristischer Ausdrucksweise und wurde gegebenenfalls an nationales Recht angepasst. Während die Verlinkung der Kurz- oder Langfassung für die Verwendung eines unter Creative Commons lizenzierten Werkes zwingend erfolgen muss, ist die Auszeichnung der Lizenzbedingungen in maschinenlesbarer Form hingegen nicht für jeden Lizenzgeber selbstverständlich. Warum macht sie trotzdem Sinn?
Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung um ›Open Educational Resources‹ und das ›Semantische Web‹ ist die maschinenlesbare Auszeichnung ratsam. Damit freie Bildungsmaterialien über Suchmaschinen wie die Creative Commons Search oder die Erweiterte Google Bildersuche gefunden werden können, muss die Lizenz von den Autoren explizit maschinenlesbar ausgewiesen werden. In der einfachsten Form wird die Lizenz über das Microformat rel=“license“ im Quelltext der Webseite benannt. Soll die Lizenz nicht für die gesamte Webseite gelten, ist das lizenzierte Werk mit dem Attribut about=“/werk.jpg“ explizit aufzuführen.
Unter dem Semantischen Web versteht man vereinfacht gesagt die Weiterentwicklung des Internets dahingehend, von Menschen bereitgestellte Informationen in maschinenlesbarer Form aufzubereiten und damit für Computer verständlich und interpretierbar zu machen. Dafür muss die Bedeutung von Informationen in einer maschinenverständlichen Sprache beschrieben werden. Über die Creative Commons Rights Expression Language, basierend auf dem Resource Description Framework, lassen sich die Lizenzbedingungen und Lizenzgeber eines Werkes noch ausführlicher als oben beschrieben auszeichnen. Derartiger Quellcode wird aber nicht manuell gepflegt, sondern in Content Management Systemen aus den Metadaten generiert oder über Editoren wie den Creative Commons License Chooser in Form eines kopierbaren Codeschnipsels erstellt.