Trello ist ein schon länger frei verfügbares Organisationstool für kleinere Projekte auf Basis von beliebig erstellbaren Listen. In der Anfangskonfiguration erstellt man für Themen (sogenannten Boards) Unterkarten für zum Beispiel drei Listen (ToDo, Doing, Done), wobei man jede Karte beliebig hin- und herschieben kann. Jede einzelne Karte, etwa „Seminar organisieren“ kann Unterelemente enthalten, etwa eine konkrete Checkliste, Termine, Dateianhänge (auch direkt aus GoogleDrive oder Dropbox heraus) und natürlich beliebigen Text. Die Listen mit den Einträgen sind frei zu gestalten und zu erweitern, die einzelnen Karten könne zum Beispiel mit Farblabels versehen und danach gefiltert werden.
Was das Tool aber besonders interessant macht ist die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit anderen „Board-Mitgliedern“, also die gemeinsame Bearbeitung/Kommentierung und das Voten der Karten inklusive einer automatischen Benachrichtigung bei Änderungen. Zusätzlich wird jeder Vorgang protokolliert und in einer Aktivitätenliste gespeichert. Selbstverständlich kann jeder selbst entscheiden, welche Mitglieder zu einer solchen Gruppe gehören und damit Zugriff auf die Listen erhalten.
Ist eine Sache erledigt, verschiebt man sie entweder in eine andere Liste („Done“) oder in das Archiv (Einträge im Archiv können reaktiviert oder endgültig gelöscht werden).
Trello ist geeignet für alle, die sich bisher eher mit Excellisten, Mindmaps oder Outlook organisiert haben. An große Projektmanagementsoftware kommt es nicht heran, das ist aber auch gar nicht das Ziel. Der typische Einsatz dürfte in der gemeinsamen Organisation von mittelfristigen, überschaubaren Projekten liegen.
Es sind kostenfreie Apps für Android und iPhone und nun auch für Windows 8 verfügbar. Der Blog der Software findet sich hier.
ARSnova – audience response systems in der Hochschullehre
Ein Thema auf der Fachtagung „Hörsaal 2.0: TED & virtualisierter Desktop“ des Kompetenznetzes e-learning-hessen.de am 4. Dezember 2012 war die Vorstellung des Audience Response System (ARS) ARSnova. ARSnovaund sein Nachfolger ARSnova2 sind webbasierte Abstimmsysteme, mit deren Hilfe die Hochschullehre durch anonymes Zwischenfeedback und Interaktion selbst in größten Lehrveranstaltungen flexibler gestaltet werden und zur Aktivierung der Studierenden beitragen kann. Die Chancen eines solchen Systems bestehen vor allem in der Öffnung von Unterrichtsstrukturen zu einem nutzerbestimmten Lehren und Lernen. Die Inhalte können schneller und verständlicher abgefragt und die Lehre dem Lernstand flexibler angepasst werden.
Die Open-Source-Lösung ARSnovader technischen Hochschule Mittelhessen ist durch HTML5 ein modernes und cross-browser-fähiges Echtzeit-Feedback-System, das als kostenlose Web-Applikation Studierenden wie Lehrenden zur Verfügung steht. Die verwendete Client-Server-Architektur wurde für den Betrieb in instabilen WLANs und langsamen mobilen Verbindungen optimiert und ist eine ressourcenschonende Anwendung, die im Idealfall mehrere 100 bis 1000 Nutzer gleichzeitig interagieren lassen kann. Die Vorteile einer Web-Applikation gegenüber einer clickerbasierten Version liegen auf der Hand: Die heutige Abdeckung im Auditorium mit eigenen internetfähigen Geräten (Smartphones, Tablets, Netbooks, Laptops) ist nahezu vollständig. Die meisten Hörsäle haben WLAN-Accesspoints; ein Internetzugang über das Mobilfunknetz ist mittlerweile ebenfalls fast allerorts möglich. Zudem entfällt der hohe logistische Aufwand im Vergleich zu klassischen Feedback-Systemen für größere Veranstaltungen Mengen an Fernbedienungen zu verteilen und später wieder einzusammeln. Die Nutzung von ARSnovaist so einfach wie möglich gehalten und bedarf minimaler Vorbereitung. Bei der ersten Version von ARSnovaist leider noch der Einsatz von sogenannten Webkit-Browsern z. B. Apple Safari oder Google Chrome erforderlich.
Diese Einschränkung wird es bei ARSnova2nicht geben. Die neue Version wird in (fast) jedem Browser laufen und weitere Features beinhalten, die in ARSnovanoch nicht vorhanden waren. Dazu gehören die mögliche Anbindung an Lernmanagementsysteme, wie ILIAS, Stud.IP und moodle, eine Vorher-Nachher-Ansicht bei wiederholter Fragestellung derselben Fragen (z. B. zu Beginn und am Ende einer Veranstaltung), eine Anpassung des Designs zur Nutzerfreundlichkeit sowie die Erweiterung möglicher Fragetypen zur Integration von Bildern, Diagrammen, Graphen und Quellcodes für den Einsatz in naturwissenschaftlich-technischen Lehrveranstaltungen.
Die Tagung ist vorbei. Viele Informationen wurden geteilt, viele Aussagen getroffen. Wer diese noch einmal Revue passieren lassen will oder die Tagung verpasst hat, kann sich nun die einzelnen Vorträge und die Podiumsdiskussion als Video auf unserer Homepage anschauen. Unter dem Link „Rückblick: LLZ@2012“ findet man im Tagungsprogramm die jeweilige Verlinkung zu den einzelnen Beiträgen.
Zudem werden in Kürze weitere Impressionen der Tagung veröffentlicht.
Wir bedanken uns noch einmal bei der Mediathek, dem technischen Personal des Instituts für Medien- und Kommunikationswissenschaften und dem ITZ für die technische Unterstützung bei der Realisierung der Aufzeichnungen und des Live-Streams. Über 300 mal wurde dieser während der Tagung aufgerufen. Das zeigt das große Interesse an Liveübertragungen via Internet für derartige Veranstaltungen, wenn man selbst aus den verschiedensten Gründen nicht direkt vor Ort teilnehmen kann.
In Zusammenarbeit mit dem ITZ werden wir zukünftig diesen Dienst verstärkt anbieten und die technische Umsetzung und Qualität optimieren.
Die bei slideshare geteilte Präsentation „Creating a Personal Learning Network“ von Corinne Weisgerber vermittelt auf sehr anschauliche und praxisorientierte Weise den Nutzen und Aufbau eines persönlichen Netzwerkes über verschiedene soziale Medien. Im Vordergrund stehen hier Twitter, Blogs und Social Bookmarks. Wie nebenbei erklärt sie mit, dass Twitter im Grunde mehrere Dienste vereinigt und nimmt auch gleich die Sorge, dass man auch immer selbst etwas posten müsse. Dies sei zwar der Idealfall, aber für den Einstieg reiche auch erst einmal ein Zuhören, eine Art passives Suchen.
Die Frage ist freilich: wem zuhören? Was Corinne Weisgerber mit drei kleinen Anstrichen beschreibt, „Identify people in your field whose work you admire“, „Use Twitter’s search engine to find their Twitter handle“ und „Follow them on Twitter“ kann gerade in speziellen Fachgebieten eine zeitraubende Angelegenheit werden. Daher sind die nachfolgenden Tipps auf Seite 24 der Präsentation sehr hilfreich: Wie man nämlich auf Grundlage der ersten Gefundenen Follower diesen Bereich erweitert.
Eine ähnlich hilfreiche Praxisanleitung liefert sie zu Blogs und Bookmarks.
Als Nutzen für die Hochschullehre sieht sie zum Beispiel eine mögliche Erweiterung des Curriculums, die Möglichkeit einer aktiven Suche („Followerpower“) und natürlich die tägliche Verfügbarkeit neuer Informationen aus dem eigenen Fachgebiet.
Die auch grafisch sehr gelungene Darstellung kann dabei als Vorbild für eigene Ideen dienen, ebenso wie die Bereitschaft, die Präsentation auch gleich bei slideshare einem breiten Nutzerkreis zur Verfügung zu stellen.
Der Bundestag folgte am 29.11.2012 der Empfehlung des Rechtsausschusses und beschloss die Verlängerung des für Lehre und Forschung an Hochschulen wichtigen § 52a UrhG[1] (auch bekannt als sog. „Wissenschaftsparagraph“) bis zum 31.12.2014[2]. Der Paragraph regelt eine Ausnahme des Urheberrechts, die es Lehrern, Dozenten und Forschern ermöglicht, Teile urheberrechtlich geschützter Werke anderen zu unterrichtlichen oder Forschungszwecken öffentlich zugänglich zu machen.
Grundsätzlich benötigt jeder, der urheberrechtlich geschützte Werke in wie auch immer gearteter Form nutzen möchte, die Einwilligung des Rechteinhabers. Zu diesem Grundsatz bestehen eine Reihe von Ausnahmen, so der § 52a UrhG oder auch das in der Wissenschaft essentielle Zitatrecht (§ 51 UrhG). § 52a UrhG wurde 2003 unter dem Titel „Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung“ neu in das Gesetz eingefügt, um den Einsatz moderner Kommunikationsformen in Unterricht, Lehre und Forschung zu ermöglichen. Damit ist er die Grundlage für jede Form von E-Learning, das an Hochschulen zum Einsatz kommen könnte. Öffentlich zugänglich machen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass anderen der Zugriff auf Werke oder Teile davon in einer Form ermöglicht wird, dass diese Zeit und Ort des Zugriffs selbst bestimmten können. In der Praxis der Lehre handelt es sich dabei um eine Form der digitalen Zurverfügungstellung, wie z. B. das Einstellen von Texten auf Internetplattformen, damit Studierende sich diese zur weiteren Verwendung in der Veranstaltung abrufen können. Diese einwilligungsfreie Nutzungsform ist jedoch an mehrere Voraussetzungen geknüpft[3].
Foto: James F Clay (cc by nc)
(1) Zum einen ist der Umfang der zugänglich gemachten Werke begrenzt. So dürfen zu Unterrichtszwecken nur kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs oder einzelne Beiträge aus Zeitungen und Zeitschriften genutzt werden. Was einen kleinen Teil eines Werkes ausmacht, ist jedoch weder durch Gesetzgebung, noch durch Rechtsprechung geklärt. So wird von manchen Gerichten eine Obergrenze von 10% eines Druckwerkes angenommen. Andere dehnen diese Grenze auf 20% aus. Im Rahmen der Forschung spricht das Gesetz nur von „Teilen eines Werkes“ und umgeht hier die Abgrenzungsschwierigkeiten.
Für den Unterricht an Schulen haben die Bundesländer mit allen Verwertungsgesellschaften einen Gesamtvertrag geschlossen, in dessen § 1 der Umfang der nutzbaren Teile festgelegt wird. Dieser kann, bis einschlägige höchstrichterliche Entscheidungen vorliegen, als Orientierung dienen. Danach sind kleine Teile eines Druckwerkes max. 12%, aber nicht mehr als 20 Seiten, Teile eines Druckwerkes sind max. 25% oder 100 Seiten, Werke geringen Umfangs sind nicht länger als 25 Seiten.
Foto: nico_duesing (cc by sa)
(2) Zum anderen ist die Nutzung an einen ganz klaren Zweck gebunden. Die betroffenen Materialien dürfen ausschließlich zur „Veranschaulichung im Unterricht“ bzw. „wissenschaftlichen Forschung“ zur Verfügung gestellt werden.
(3) Weiterhin muss die Zugänglichmachung zur Erreichung dieses Zwecks geboten sein. Daraus folgt, dass stets nur so viel aus dem Werk zur Verfügung gestellt werden darf, wie unbedingt nötig ist. Damit soll gewährleistet werden, dass in die Interessen der Rechteinhaber nicht unnötig eingegriffen wird. Es muss außerdem ein konkreter Bezug zum Inhalt der Lehrveranstaltung bestehen.
(4) Gleichzeitig dürfen mit der Zurverfügungstellung keine kommerziellen Interessen verfolgt werden.
(5) Für die Praxis der Lehre bedeutsam ist zudem die Einschränkung, dass nur einer begrenzten Teilnehmerzahl, d.h. den Teilnehmern der konkreten Lehrveranstaltung, der Zugriff auf die Materialien erlaubt sein darf. Dies kann technisch durch die Vergabe von Passwörtern oder die Einrichtung von zugangsgeschützten Räumen auf Lernplattformen geschehen. Es schließt aber aus, dass urheberrechtlich geschützte Werke offen auf der Website eines Dozenten zum Download zur Verfügung gestellt werden, sofern dieser nicht die Rechte daran hält.
§ 52a UrhG folgt damit weitestgehend § 53 UrhG, der die Rechtmäßigkeit analoger Kopien regelt. Er ist durch die Regelung in § 137k UrhG in seiner Geltung zeitlich begrenzt und wurde bereits drei Mal verlängert. Die erneute befristete Verlängerung bis Ende 2014 erfolgte mit der Begründung, dass die Auswirkungen der Regelung in der Praxis, z. B. in Form von Einnahmebrüchen der Rechteinhaber und Verwerter, auch nach neun Jahren der Existenz der Vorschrift nicht einzuschätzen seien[4]. Es wird dabei von einer „letztmaligen“ Erneuerung der Befristung gesprochen. Eine Entfristung des § 52a UrhG oder aber eine zeitnahe grundsätzliche, sachgerechte Neuregelung wäre im Interesse der Rechtssicherheit wünschenswert.
[1] Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte