Im Gespräch mit Dr. Marcus Bergmann – Preisträger des @ward für multimedial gestützte Lehrveranstaltungen 2014

Seit 2014 wird jährlich der @ward – Preis für multimediales Lehren und Lernen an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg verliehen. Ziel ist es, das Engagement und den Einsatz für multimedial gestützte Lehre zu würdigen und zu fördern. Die Auszeichnung wird zum einen für Projekte in der Konzeptionsphase und zum anderen für durchgeführte multimedial gestützte Lehrveranstaltungen vergeben. Für die Preisträger/innen beider Kategorien ist die Finanzierung einer wissenschaftliche Hilfskraft à 40 Stunden/Monat für ein Semester vorgesehen, welche die Lehrenden bei der Umsetzung des eingereichten Konzeptes bzw. bei der Weiterentwicklung des bestehenden Multimedia-Angebotes unterstützt.

Dr. Marcus Bergmann ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht im juristischen Bereich der MLU und hat 2014 den ersten @ward in der Kategorie multimedial gestützte Lehrveranstaltung erhalten. Im Gespräch hat er uns über seine Erfahrungen und die Weiterentwicklung seiner Lehre berichtet.

Dr. Marcus Bergmann, Bildquelle: http://schroeder.jura.uni-halle.de/mitarbeiter/bergmann

Herr Bergmann, was war der ausschlaggebende Grund für Sie, sich mit multimedial unterstützter Lehre zu beschäftigen?
Ich hatte die Aufgabe, eine (freiwillige) Übungsveranstaltung im zweiten Semester (etwa 300 Studierende) anzubieten. Die Studierenden sollten die klausurmäßige Lösung von Strafrechtsfällen üben, also die Anwendung ihres theoretischen strafrechtlichen Wissens auf konkrete Sachverhalte, die einer rechtlichen Lösung zuzuführen sind. Klassisch läuft eine solche Veranstaltung so ab, dass der Dozent den Fall löst und der Großteil der Studierenden dabei zusieht. Das ist für mich aber kein effektives Üben. Um das Lösen von Fällen zu üben, muss man selbst Fälle lösen. Deshalb habe ich nach einer Möglichkeit gesucht, möglichst alle Studierenden aktiv einzubinden, ohne selbst mehrere hundert Lösungen korrigieren zu müssen. Ich habe mich also gefragt: Wie kann ich mich ersetzen? Und da schienen mir multimediale Elemente eine gute Möglichkeit zu sein.

Sie haben 2014 den @ward für multimedial gestützte Lehrveranstaltungen erhalten. Bitte beschreiben Sie kurz das Projekt, für das Sie ausgezeichnet wurden, und die Ziele, die Sie mit dem Einsatz multimedialer Elemente verfolgen!
In 3er-Gruppen haben Studierende (freiwillig!) klausurmäßig Fälle gelöst. Mit einer anderen Gruppe wurden dann diese Lösungen ausgetauscht und wechselseitig korrigiert. Der Einsatz multimedialer Elemente ermöglichte es, trotz der großen Zahl der Studierenden den Austausch reibungsfrei zu organisieren, Verbindlichkeit herzustellen, Ergebnisse zu sichern. Durch die multimedial gestützte wechselseitige Gruppenkorrektur konnte ich mich zum einen davon entlasten, alles selbst zu korrigieren, zum anderen aber immer im Blick behalten, was in den Gruppen geschieht, um ggf. einzugreifen.

Auf welche Weise hat der Einsatz multimedialer Elemente in Ihrer Lehrveranstaltung den Lernprozess Ihrer Studierenden unterstützt?
Die bloß skizzenhafte Besprechung, die eine Übungsveranstaltung sonst bietet, vermag diese Schwierigkeiten nicht nur nicht zu erfassen, sie vermittelt teilweise stattdessen ein unangebrachtes Gefühl der Einfachheit. Die Studierenden, die sich auf das Konzept eingelassen haben (die Teilnahme an der Veranstaltung war freiwillig!), haben das Fällelösen nicht nur theoretisch, sondern praktisch üben können. Selbst wenn man die Lösung eines Falles kennt, besteht eine ganz eigene Schwierigkeit darin, eine überzeugende gutachterliche Lösung zu schreiben und dabei alle relevanten rechtlichen Probleme hinreichend zu würdigen.
Hinzu kommt, dass die Studierenden durch die wechselseitige Gruppenkorrektur zum einen eine neue Perspektive auf die Falllösung erhalten sollten. Denn wer einen fremden Text korrigiert, muss sich mit der zugrundeliegenden Aufgabe noch einmal anders auseinandersetzen, als wenn er nur seinen eigenen Text reflektiert. Zum anderen sollte dadurch aber auch ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, wie man mit einer fremden Korrektur (insbesondere in der Klausur) umgehen, was man daraus lernen kann. Denn in einer zu großen Zahl von Fällen setzen sich Studierende mit den Korrekturanmerkungen in Klausuren nicht hinreichend auseinander, sondern beschränken sich darauf, die Note zu akzeptieren oder abzulehnen. Dies verschenkt Chancen.

Welches Feedback haben Sie von Ihren Studierenden erhalten?
Das Feedback war differenziert. Die Grundidee gefiel vielen, auch wenn eine große Zahl den erheblichen zeitlichen Aufwand bemängelte (pro Woche fielen zwei Stunden für den Besuch der Veranstaltung, mindestens zwei Stunden für das Lösen des Falles und noch einmal etwa zwei Stunden für die Korrektur der Lösung der Partnergruppe an). Für eine freiwillige Übungsveranstaltung ohne Leistungsnachweis erschien vielen eine Belastung von etwa sechs Stunden als zu viel. Andere haben dies als effektive Vorbereitung auf die Semesterabschlussklausur empfunden.
Bemängelt wurde von einigen die technische Umsetzung. Die unter ILIAS seinerzeit verfügbaren Möglichkeiten waren z. T. noch fehleranfällig. Datenverlust hat bei einigen Gruppen zu großer Frustration geführt. Außerdem empfanden viele Studierende ILIAS als unnötig kompliziert im Vergleich zur bekannteren Plattform Stud.IP. Diese Probleme konnten aber inzwischen – auch Dank des Feedbacks der Studierenden – teilweise gelöst und teilweise zumindest abgemildert werden.

Auf welche Weise hat die wissenschaftliche Hilfskraft zur Weiterentwicklung Ihrer multimedial gestützten Lehrveranstaltung beigetragen?
Die wissenschaftliche Hilfskraft hat bei der Folgeveranstaltung die Gruppenerstellung koordiniert, Studierendenanfragen beantwortet und mich bei der Erstellung neuer Lehrmaterialien unterstützt, sodass ich das Konzept weiter ausbauen konnte. Ein Kollege hat es in diesem Semester übernommen.

Werden Sie zukünftig auch in weiteren Lehrveranstaltungen multimediale Elemente einsetzen bzw. inwieweit haben Sie dies bereits getan?
Ja. Dieselbe Veranstaltung wurde nun bereits mehrfach in dieser Weise angeboten (und dabei jeweils überarbeitet). Sehr gefreut hat mich, dass auch Kollegen versuchen, dieses Konzept umzusetzen, weil sie vom potenziellen Mehrwert überzeugt sind.
Darüber hinaus werde ich auch in weiteren Veranstaltungen versuchen, multimediale Elemente einzusetzen. Zur Zeit lasse ich eine meiner Veranstaltungen aufzeichnen und arbeite an einem Konzept, diese Aufzeichnungen im folgenden Semester wieder einzubinden. Insbesondere für Selbstlernprogramme lassen sich multimediale Elemente meiner Meinung nach im Jurastudium sehr gewinnbringend einsetzen.

Was würden Sie anderen Lehrenden empfehlen, die multimediale Elemente ebenfalls (verstärkt) in ihre Lehre integrieren möchten?
Viel Zeit einplanen! Alles sorgfältig testen! Die Studierenden langsam an für sie neue Elemente heranführen!

Wie hat der Einsatz multimedialer Elemente Ihre Lehre verändert?
Tatsächlich im Hörsaal kaum. Meine Veranstaltungen sind eher gleich geblieben. Multimediale Elemente bieten mir aber die Möglichkeit, über die Präsenzveranstaltung hinaus zu wirken.

Worin sehen Sie die Vor- und Nachteile des Einsatzes multimedialer Elemente?
Der Vorteil besteht in der eben beschriebenen Ausweitung der Möglichkeiten, die einen echten Mehrwert bieten können. Der Nachteil besteht – wie jedes Engagement in der Lehre – im damit verbundenen zum Teil hohen Aufwand. Diesen muss man aus eigenem Antrieb aufbringen.

Wie wird sich Ihrer Meinung nach der Einsatz von E-Learning in Ihrem Fachbereich entwickeln?
Juristen sind leider sehr in althergebrachten Strukturen verhaftet, Innovationen werden mit der Skepsis des Unverständnisses betrachtet. Viele Kollegen sind immer noch der Meinung, dass es sich nicht lohne, über Veränderungen nachzudenken, da man das Optimum bereits erreicht habe oder es schlicht keine sinnvollen Alternativen gebe. Beides bezweifle ich. Doch langsam setzt bei einigen ein Umdenken ein. Ich hoffe, dass sich gerade die juristische Lehre in Halle zunehmend für zeitgemäßes Lehren öffnen wird, indem sie didaktische Erkenntnisse mit den heutigen Möglichkeiten, diese multimedial umzusetzen, verknüpft.

Herr Bergmann, herzlichen Dank für das Interview!

Auch in diesem Jahr wird an der Martin-Luther-Universität wieder der „@ward – Preis für multimediales Lehren und Lernen“ verliehen. Bewerbungen können noch bis zum 31.07.2016 eingereicht werden. Über ein Formular können sich Lehrende um die Auszeichnung bewerben bzw. alle Angehörigen der MLU können Lehrveranstaltungen für die Prämierung vorschlagen. Ausführliche Informationen zum Ablauf und den Bedingungen der Bewerbung finden Sie auf den Seiten des LLZ.

Streaming, Cloud Computing, Social Media: Braucht Europas Vertragsrecht ein Update?

Gastbeitrag von cand. iur. Johannes Stuve

Mit dem Thema „Streaming, Cloud Computing, Social Media: Braucht Europas Vertragsrecht ein Update?“ fand am 12.05.2016 an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zum mittlerweile dritten Mal in Folge eine Podiumsdiskussion im Rahmen der Europawoche in Zusammenarbeit mit dem Landsministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt statt.

Europawoche 2016 Podium
Foto: Johannes Stuve

Im gut besuchten Hallischen Saal diskutierten Prof. Dr. Malte Stieper (Inhaber der Gundling-Professur für Bürgerliches Recht, Recht des geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht, MLU Halle-Wittenberg), Dr. Heralt Hug (Rechtsanwalt bei CMS Hasche Sigle Leipzig, IT Cluster Mitteldeutschland), Dr. Wolfgang Grubert (Vorsitzender Richter am Landgericht Halle) und Volkmar Hahn (Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt). Die Moderation führte Marc Lienau (Landsministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt).

Thematisch drehte sich die Diskussion um die wissenschaftlichen und praktischen Aspekte der Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit Streaming, Cloud Computing und der Mitgliedschaft in Sozialen Netzwerken, die nur mit Schwierigkeiten in das existierende zivilrechtliche System von Vertragstypen einzuordnen sind. Wie Herr Lienau in seiner Einleitung ausführte, sei das Problem vor allem darauf zurückzuführen, dass die Gesetzgebung im Zivilrecht aus dem Jahre 1900 stamme und dementsprechend nicht für die Digitalisierung gemacht sei. Anlass für die Diskussion gaben die Vorschläge der Europäischen Kommission vom 9. 12. 2015 für eine Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte (COM(2015) 634 final) sowie für eine Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Online-Warenhandels (COM(2015) 635 final). Die Entwürfe enthalten jeweils eigenständige Regelungen in Bezug auf die Vertragsmäßigkeit von digitalen Inhalten und Waren, die Verbraucher über das Internet erworben haben.

Prof. Dr. Stieper unterstrich die Notwendigkeit einer europäischen Regelung im digitalen Bereich. Der Grund dafür liege in dem Umstand, dass virtuelle Handlungen im Internet gerade keinen örtlichen Bezugspunkt mehr hätten. Anders als beim (analogen) Warenkauf, würden etwa bei einem Download von Musik- oder Filmdateien Daten aus der ganzen Welt übertragen. Zudem sei eine körperliche Übertragung, die sich lokalisieren ließe, nicht mehr notwendig. So könne beispielsweise die Verwendung von Anwendungsprogrammen mittels Cloud Computing betrieben werden, ohne einen Datenträger zu kaufen. Diese Vorgänge seien naturgemäß grenzüberschreitend und müssten nicht zwingend deutschem Recht unterliegen. Eine neue Regelung dieser neuen Technik sei daher nur auf europäischer Ebene sinnvoll.

Für die Neuregelungen seien zwei verschiedene Ansätze denkbar. Einerseits könne ein völlig neues und eigenständiges Rechtsregime für digitale Inhalte geschaffen werden. Andererseits sei es ebenso möglich, das bisherige Rechtssystem durch zielgenaue Regelungen hinsichtlich der digitalen Inhalte zu ergänzen, um das Zivilrecht so an die neuen Techniken anzupassen. Nach Ansicht von Prof. Dr. Stieper verfolge die Europäische Kommission mit ihren Vorschlägen die erste Möglichkeit. Das eigenständige Recht für „Digitales“ sei sehr kleinteilig ausgestaltet und würde nur in bestimmten Situationen Anwendung finden. Dies würde in den Mitgliedsstaaten zu einer großen Rechtszersplitterung führen. Gerade das deutsche Kaufrecht mache keine Unterschiede hinsichtlich des Kaufgegenstandes oder der beteiligten Personen, sodass eine Umsetzung des Entwurfes zu großen Schwierigkeiten führen würde. Zudem seien die Entwürfe jeweils auf Verbraucher beschränkt. Für die Förderung des europäischen Binnenmarktes als Leitziel der EU sei es aber notwendig, auch für Unternehmen Regelungen für digitale Inhalte zu schaffen, um so die Rechtssicherheit zu erhöhen.

Volkmar Hahn zufolge liegt aus Sicht der Verbraucherschutzverbände das größte Problem in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der großen Konzerne. So seien zum Beispiel die Vertragsbedingungen eines bekannten amerikanischen Musikdownloadanbieters 42 Seiten lang und so umständlich formuliert, dass sie für den gewöhnlichen Verbraucher kaum verständlich seien. Dabei bräuchten Verbraucher „Klarheit, Transparenz und Verständlichkeit“. AGB sollten sich danach richten, was Verbraucher erwarten würden und nicht ausschließlich nach den technischen Möglichkeiten der Unternehmen. Bei einer Überprüfung hätten die Verbraucherzentralen über 130 Klauseln in AGB gefunden, die sie für unwirksam hielten. Auf die Frage, warum es in der Rechtsprechung diesbezüglich nur so wenige Fälle gebe, äußerte Hahn, dass die Verbandsklage zwar an sich ein sehr effektives Mittel sei, um gegen AGB vorzugehen. Letztendlich handele es sich aber um eine Frage von Ressourcen. So stünden der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt für alle Bereiche des Verbraucherschutzes nur vier Justiziare zur Verfügung.

Dass die Erhebung und Verwertung von Nutzerdaten in Sozialen Netzwerken im Kommissionsentwurf als Entgelt und damit als Gegenleistung verstanden werden, beurteilt Hahn sehr positiv. Dadurch würde den Daten einerseits ein Wert beigemessen, andererseits würden damit auch für die Betreiber gewisse Leistungspflichten entstehen.

Dr. Hug sieht den Entwurf der Kommission sehr kritisch. Der Verbraucherschutz werde über die Maßen hinaus berücksichtigt, da dies zurzeit politisch gewollt sei. Dabei bestehe gerade in der Digitalwirtschaft ein dringendes Bedürfnis nach gesetzlichen Regelungen. Insgesamt verfolge die EU im digitalen Bereich einen falschen Kurs. Was den Verbrauchern als große Errungenschaften des Datenschutzes verkauft würde, seien in Wahrheit eklatante Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen. Dies zeige sich daran, dass die großen Big-Data-Konzerne nicht aus der EU, sondern den USA kämen. Mangels eigener Kapazität müssten bereits jetzt viele Dienstleistungen im Bereich der Datenverarbeitung in die USA ausgelagert werden. Darüber hinaus wäre nach Meinung von Dr. Hug die tatsächliche Umsetzung des Kommissionsentwurfes eine „Katastrophe“ für das deutsche Zivilrecht. Das deutsche Recht würde bereits viele Fragen, die sich im Rahme von digitalen Inhalten stellen, abdecken, der Rest könne punktuell nachgebessert werden, bzw. der Rechtsprechung überlassen werden. Durch den Entwurf würde dies grundsätzlich geändert werden. Stattdessen sprach sich Dr. Hug dafür aus, das deutsche System als Vorbild für eine europäische Reform heranzuziehen.

Den Grund für die gegenwärtige AGB-Praxis sieht Dr. Hug darin, dass die meisten angelsächsischen Unternehmen ihre Vertragswerke mit nach Deutschland bringen würden. Im Gegensatz zu den europäischen Rechtssystemen sei es in den USA erforderlich, alles vertraglich zu regeln. Andererseits handele es sich aber auch um eine Besonderheit bei Geschäften mit digitalen Inhalten. Da deren Nutzung oft bestimmte technische Einrichtungen beim Kunden erforderten oder von äußeren Umständen wie Empfangsdichte oder Netzauslastung abhingen, bestünde ein besonders detaillierter vertraglicher Regelungsbedarf.

Einen etwas relativierenden Standpunkt vertrat stattdessen Dr. Grubert. Nach seiner Erfahrung stelle der Umgang mit digitalen Inhalten in der gerichtlichen Praxis keine Besonderheit dar. Wegen der Vertragsfreiheit im Zivilrecht stünden die Zivilrichter relativ häufig Vertragstypen eigener Art gegenüber. Dies sei insofern kein Spezifikum von digitalen Inhalten. In Gerichtsverhandlungen würden meist die technischen Aspekte eine deutlich größere Rolle spielen als die rechtlichen. Wegen der geringen wirtschaftlichen Bedeutung im Einzelfall wären derartige Fälle generell eher selten. Im Bezug auf eine europäische Reform warnte Dr. Grubert vor Übereilung. Ein Übermaß an Vorschriften nütze nichts, wenn diese für den einfachen Rechtsanwender nicht mehr nachvollziehbar seien. Mit Verbraucherschutz hätte dies nichts zu tun.

Insgesamt sprachen sich alle Teilnehmer deutlich für ein „Update“ des digitalen, europäischen Vertragsrechts aus. Es bestand aber weitgehend Einigkeit darüber, dass ein besonnenes und nachhaltiges Vorgehen einem gesetzgeberischen „Schnellschuss“ unter dem Mantel des Verbraucherschutzes vorzuziehen sei.

Learning Analytics in der Hochschullehre

Wenn Studierende via Online-Portale mit ihrer Universität interagieren (z.B. bei der Modul- und Prüfungsanmeldung, beim Verlängern der Bibliotheksbücher, bei der Verwendung der Lernmaterialien im Lernmanagementsystem) hinterlassen sie digitale Fußspuren. Learning Analytics befasst sich speziell mit den Prozessen zur Verwendung der Daten, mit dem Ziel das Lehren und Lernen zu verbessern (vgl. Sclater, Peasgood & Mullan, 2016).

Learning Analytics bezieht sich auf die Messung, Sammlung, Analyse und Dokumentation von Daten zum Fortschritt von Lernenden sowie auf  die Kontexte, in denen Lernen stattfindet. Die Idee von Learning Analytics ist somit, große Datenmengen zu analysieren um Kursmaterialien an den Bedürfnissen der Studierenden anzupassen.

In den letzten Jahren wurde in diesem Bereich viel geforscht und jetzt hat die britische Organisation JISC einen Bericht mit dem Titel „Learning Analytics in higher education“ veröffentlicht. Er fasst die elf Fallstudien an Universitäten in den USA, England und Australien. Die Autoren nennen folgende Bereiche, in denen Learning Analytics einen wesentlichen Beitrag leisten könnte:

  1. Als Werkzeug zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung: Learning Analytics könnte als ein diagnostisches Instrument auf individueller oder institutioneller Ebene proaktiv verwendet werden, um den eigenen Unterricht zu verbessern.
  2. Als Instrument zur Verringerung des Studienabbruchs: Institutionen könnten Risikostudierende früher Erkennen um bereits in der Studieneingangsphase (mit z.B. Beratung) intervenieren zu können.
  3. Als Instrument zur Einschätzung andersartiger Lernergebnisse: Erhobene Daten können Aufschlüsse zum Lernverhalten heterogener Lerngruppen geben um auf deren Bedürfnisse didaktisch handeln zu können.
  4. Ermöglicht die Entwicklung und Einführung von Adaptivem Lernen: es handelt sich um personalisiertes Lernen, wodurch Studierende Lernmaterialien auf der Basis ihrer vorherigen Interaktionen im Lernprozess erhalten.

Folgende Grafiken zeigen einige Schwerpunkte und Ergebnisse der Studien im Überblick.

Grafik mit dem Titel „Map showing learning analytics case studies“ ist von Jisc unter der Lizenz CC BY NC ND 3.0 veröffentlicht.

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Grafik mit dem Titel „Map showing learning analytics case studies“ ist von Jisc unter der Lizenz CC BY NC SA 3.0 veröffentlicht.

 

An deutschen Hochschulen wird über das Thema sowohl aus inhaltlicher und technischer Sicht als sich diskutiert ohne dabei die Aspekte des Datenschutzes zu vernachlässigen.

Literatur:
Sclater, Niall; Peasgood, Alice und Mullan, Joel (2016). Learning Analytics in Higher Education: A review of UK and international practice Full report. JISC. Publiziert unter der Lizenz CC BY 4.0 (22.04.2016)

Veranstaltungstipp: Persönliche Nähe im E-Learning?

Die Hochschule Magdeburg-Stendal lädt alle E-Learning-Interessierten im Verbund HET LSA zu einem Vortrag von Prof. Roland van Oostveen (Associate Professor, University of Ontario Institute of Technology) ein.

Unter dem Titel „Becoming Close in Online Learning Environments: Using Digital Competencies and A/Synchronous Technologies to Develop Community” wird Prof. van Oostveen über seine Forschung zu Digitalisierungsprozessen in der Hochschullehre und über die Möglichkeiten zur Schaffung von Nähe zwischen den Teilnehmenden an virtuellen Lernarrangements berichten.

Campus Herrenkrug
Karte des Herrenkrug-Campus der HS Magdeburg-Stendal

Der Vortrag in englischer Sprache findet statt am Dienstag, 3. Mai 2016 um 15 Uhr in Magdeburg, Campus Herrenkrug, Haus 7, Raum 3.07 (Galerie).

Prof. Dr. Michael Herzog vom Fachbereich Wirtschaft, der Prof. van Oostveen für den Besuch an unserer Hochschule gewonnen hat, wird den Vortrag und die anschließende Diskussion moderieren und bei Bedarf auch in Teilen übersetzen.

Das Zentrum für Hochschuldidaktik und angewandte Hochschulforschung (ZHH) freut sich, dass es Ihnen den Austausch mit Prof. van Oostveen ermöglichen kann. Wenn Sie ihn schon vorab einmal sehen und hören möchten, haben Sie hier die Möglichkeit dazu.

Vergabe der Zertifikate „Multimediale Lehre“ am @LLZ

Logo_zertifikat

Seit einem Jahr werden am Zentrum für Multimediales Lehren und Lernen Schulungen im Rahmen des Qualifizierungsprogramms „Multimediale Lehre“ angeboten. Das Programm bietet den Teilnehmern eine aktive Auseinandersetzung hinsichtlich des Einsatzes digitaler Medien und Technologien in der Lehre.

 

Folgende Fragen werden in den Veranstaltungen beantwortet:

  • Welche Potentiale haben E-Learning-Szenarien für die Lehre? Wie können diese für die Lehre an einer Präsenzuniversität sinnvoll nutzbar gemacht werden?
  • Was ist über die psychologischen Grundlagen des Lehrens und Lernens mit Multimedia bekannt? Welche Gestaltungsprinzipien ergeben sich daraus?
  • Welche Umsetzungen für E-Learning-/Blended-Learning-Angebote sind in der Hochschullehre effektiv und effizient und eignen sich für die eigene Lehre?
  • Welche methodisch-didaktischen Überlegungen sind notwendig, um Online-Angebote gezielt umzusetzen?
  • Welche technischen Voraussetzungen zur Umsetzung der Konzepte sind an unserer Universität vorhanden? Wie können diese gewinnbringend eingesetzt werden?

Im Sommer 2015 konnte bereits drei Dozentinnen das Zertifikat „Multimediale Lehre” überreicht werden. Dieses setzt die Teilnahme an sechs Pflichtveranstaltungen á 32 Arbeitseinheiten (AE) des Schulungsangebotes des @LLZ voraus. Der Gesamtumfang von 80 Arbeitseinheiten beeinhaltet zudem  die Teilnahmen an Wahlveranstaltungen aus mindestens drei Wahlbereichen von insgesamt 32 AE. Den Abschluss bildet die Erstellung eines Lehrveranstaltungskonzepts und dessen Präsentation mit 16 AE.

Das Lehrveranstaltungskonzept lehnt sich inhaltlich an folgende Schwerpunkte an:

  • Darstellung und Begründung des Einsatzes des Multimedia-Angebots in der Lehrveranstaltung unter Berücksichtigung mediendidaktischer Erkenntnisse,
  • Erläuterung des Motivations- und Betreuungskonzeptes,
  • Beschreibung der eingesetzten Kommunikationskanäle und der Form des Feedbacks,
  • Darstellung der eingesetzten Tools sowie
  • Erklärung der berücksichtigten rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen.

Im Wintersemester 2015/16 konnten vier Dozentinnen das Zertifikat abschließen und in der Abschlussveranstaltung am 7. April 2016 ihre Lehrveranstaltungskonzepte präsentieren.

Jana Fabian, Medizinische Fakultät | Institut für Rechtsmedizin

Dr. Birgit MöllerNaturwissenschaftliche Fakultät III | Institut für Informatik

Katrin Parthier, Medizinische Fakultät | Institut für Rehabilitationsmedizin und

Annett Thüring, Naturwissenschaftliche Fakultät III | Institut für Informatik

stellten ihre fachlichen Umsetzungen der Schulungsinhalte aus den Bereichen der Medizin und Informatik dar. Vier individuelle Konzepte zeigten, wie sich Lehre mit multimedialen und digital verfügbaren Lerneinheiten anreichern lässt.

zertifikat1Wir gratulieren Jana Fabian, Katrin Parthier, Annett Thüring und Dr. Birgit Möller (v.l.n.r.).

Die nächsten Termine der Zertifikatsveranstaltungen für das Sommersemester 2016 sind auf den Webseiten des @LLZ verfügbar. Eine Anmeldung erfolgt über Stud.IP der Uni Halle. An den Schulungen können alle interessierten Lehrenden der Uni Halle teilnehmen. Unabhängig vom Erwerb des Gesamtzertifikats können zudem auch nur einzelne Veranstaltungen besucht werden. Lehrenden, die das Zertifikat „Multimediale Lehre“ erwerben wollen, wird empfohlen mit der Veranstaltung „Grundlagen multimedialer Lehre“ einzusteigen. Die nächste Veranstaltung findet am 22.04.2016 statt.