Anleitung zur Nutzung des Lizenz-Plug-in in Stud.IP (Video-Tutorial)

Ende Dezember 2016 hatten VG Wort und KMK die Wirkungen des neuen Rahmenvertrages zu § 52a UrhG bis zum 30. September 2017 aufgeschoben nachdem fast alle Hochschulen den Beitritt abgelehnt hatten. In Vorbereitung auf eine bevorstehende Einzelabrechnung der in Lernplattformen genutzten Sprachwerke, hatte das ITZ ein Plug-in zur Kennzeichnung des Lizenzstatus der hochgeladenen Dateien in Stud.IP zur Verfügung gestellt.

Mit dem Beschluss des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) durch den Bundestag am 30. Juni 2017 hat sich die Lage entspannt und eine Einzelabrechnung der verwendeten Literatur ist nicht mehr in Rede. Dennoch hat das Stud.IP-Lizenz-Plug-in seinen Nutzen nicht verloren. Insbesondere unter Berücksichtigung der Open Access Policy der Universität Halle ist eine Kennzeichnung der den Studierenden zur Verfügung gestellten Dateien entsprechend der erlaubten Nutzungen wünschenswert, um dem Anwender Sicherheit beim Umgang mit den Materialien Dritter zu geben. Zudem gibt das Lizenz-Plug-in eine Übersicht aller von dem jeweiligen Account jemals hochgeladenen Dateien, ermöglicht eine Anpassung des ausgewiesenen Lizenzstatus in der Übersicht sowie den Download der Dateien zur Sicherung direkt in der Übersicht.

In diesem Video-Tutorial von Rike Braitmayer (wiss. Hilfskraft am @LLZ) erfahren Sie, wie Dateien beim Hochladen mit einem Lizenzstatus versehen werden können und wie dieser Status auch nachträglich noch angepasst werden kann.

Rechtzeitig vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung im März kommenden Jahres werden die notwendigen Änderungen, z. B. Austausch des obsoleten § 52a UrhG gegen den neu eingefügten § 60a UrhG, in das Plug-in eingepflegt werden.

Die Schranken des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft – Podiumsdiskussion zum Regierungsentwurf des UrhWissG

Am 11. Mai 2017 fand an der Martin-Luther-Universität bereits zum vierten Mal die Podiumsdiskussion zu aktuellen Entwicklungen des Urheberrechts statt. Die von Prof. Dr. Malte Stieper und dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt organisierte Veranstaltung konzentrierte sich in diesem Jahr auf den von der Regierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG), welcher die urheberrechtlichen Schranken für Bildung und Wissenschaft novellieren soll. Besondere Aktualität erlangte die Diskussion vor dem Hintergrund, dass der darauffolgenden Tag der Bundesrat seine Stellungnahme zum UrhWissG abgab.

Es diskutierten Prof. Dr. Malte Stieper (Inhaber der Gundling-Professur für Bürgerliches Recht, Recht des geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht, MLU Halle-Wittenberg), Prof. Dr. Katharina de la Durantaye (Humboldt-Universität zu Berlin), Prof. Dr. Haimo Schack  (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel) und Prof. Dr. Eric W. Steinhauer  (Fernuniversität Hagen). Julia Reda (Mitglied des Europäischen Parlaments, Mitglied im Rechtsausschuss, Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Piratenpartei), die die europäische Perspektive in die Diskussion einbrachte, war per Videokonferenz in die Aula im Löwengebäude aus Brüssel zugeschaltet. Frank-Michael Fruhner vom Landesministerium für Justiz und Gleichstellung führte durch die Diskussion.

Prof. Stieper skizzierte in seinem Impulsvortrag die aktuelle Situation hinsichtlich des Bemühens um eine Neuordnung der Schranken des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft. Dabei betonte er, dass es nicht mehr in Frage stünde, ob eine solche Regelung erfolgen müsse, sondern nur noch, wie diese konkret im Gesetz umgesetzt werden können. Im Gespräch war die Umsetzung in Form einer Generalklausel in Anlehnung an die Fair Use-Doktrin des US-amerikanischen Rechts mit einer Ergänzung um Regelbeispiele (so Prof. de la Durantaye in ihrem Gutachten „Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke“). Alternativ wurde diskutiert, konkrete Regelungen einzelner Tatbestände vorzunehmen, die aber um eine technologie- und zukunftsoffene Auffangklausel für mehr Flexibilität ergänzt werden sollten (so z. B. Prof. Schack, Urheberrechtliche Schranken für Bildung und Wissenschaft, ZUM 2016, 216ff.).

Auf EU-Ebene sieht der Entwurf für eine Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt nur eine schmal gehaltene Ausnahme für grenzüberschreitenden, digitalen Unterricht vor und spart die Forschung komplett aus. Der Entwurf des UrhWissG geht demgegenüber weiter, enthält jedoch auch inkonsistente Regelungen.

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Neue Entwicklung zu § 52a UrhG

Nach den eiligen Bemühungen aller Lehrenden, der Änderung der Rechtslage bezüglich § 52a UrhG noch vor dem Jahreswechsel gerecht zu werden, hat es eine neue Entwicklung gegeben.

Laut eines Schreibens des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2016, das auf den Webseiten der Universität Bielefeld, Universität Osnabrück und Universität Duisburg-Essen abrufbar ist, haben sich Vertreter der Kultusministerkonferenz (KMK), der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der Verwertungsgesellschaft WORT darauf geeinigt, die pauschale Abgeltung der Vergütungsansprüche der VG WORT nach § 52a UrhG bis zum 30. September 2017 fortzusetzen. Bis zu diesem Zeitpunkt soll eine praktikablere Lösung für die Abrechnung gefunden werden.

Dies ist wohl als Folge der Tatsache zu werten, dass die meisten Hochschulen in Deutschland dem Ende September 2016 zwischen VG WORT, KMK und HRK geschlossenen Rahmenvertrag nicht beigetreten waren.

Die Konsequenzen aus diesem Nichtbeitritt sind nun bis 30. September 2017 ausgesetzt. Es bleibt abzuwarten, wie eine neue Einigung aussieht.

Rahmenvertrag zu § 52a UrhG – Konsequenzen für die Lehre

Die Kultusministerkonferenz (KMK) in Vertretung der Länder, der Bund und die VG WORT hatten sich Ende September 2016 auf einen Rahmenvertrag zur Vergütung der Nutzung von Schriftwerken im Rahmen des § 52a UrhG auf Online-Lernplattformen geeinigt. (siehe KMK-Meldung)

Diese Vereinbarung geht auf das Urteil des BGH vom 20. März 2013 zurück, in welchem dieser feststellte, dass eine Pauschalvergütung der Nutzung von Schriftwerken nach § 52a UrhG nicht sachgemäß sei. Folgerichtig wird in dem Rahmenvertrag die Einzelerfassung der Nutzungen von Schriftwerken vereinbart. Dadurch soll die Abrechnung der Vergütung nach Werk, Seitenzahl und Anzahl der Nutzer ermöglicht werden.

Gleichzeitig überlässt der Vertrag den Hochschulen die Entscheidung, dieser Vereinbarung beizutreten. Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg tritt dem Rahmenvertrag nicht bei. Damit fehlt an der MLU ab kommendem Jahr eine Vereinbarung zur Vergütung der Nutzungen von Schriftwerken nach § 52a UrhG. Dies führt zu den in der Info-Grafik dargestellten Konsequenzen.

Weiterführende Informationen zu den ab 1. Januar 2017 erlaubten und nicht erlaubten Nutzungen und insbesondere auch zur technischen Umsetzung der Entfernung oder Sperrung von Dateien in Stud.IP und ILIAS, finden Sie im Wiki des LLZ unter http://wiki.llz.uni-halle.de/52a.

Hier können Sie die Info-Grafik als pdf herunterladen. Die Grafik steht unter der CC BY 3.0 DE-Lizenz und kann weitergenutzt werden.

 

Veranstaltungstipp: Tag der Lehre an der Hochschule Merseburg

Am 14.06.2016 findet an der Hochschule Merseburg der 4. Tag der Lehre statt, zu dem auch Lehrende der Martin-Luther-Universität herzlich eingeladen sind.

Unter dem Motto „Tag der Lehre 4.0 – Die Zukunft des Lernens gestalten“ soll ab 15.00 Uhr im Foyer des Hauptgebäudes das Lehren und Lernen an der Hochschule Merseburg im Mittelpunkt stehen und damit der Dialog zwischen Lehrenden, Mitarbeitern und Studierenden gefördert werden.

Höhepunkte:

  • Impulsvortrag zum Thema „Digitale Praktiken bikultureller junger Menschen: Die Suche nach der Identität“ von Dr. Gala Rebane (TU Chemnitz)
  • Workshop zum Thema „Rechtliche Aspekte des E-Learning“ von Anne-Marie Schmitt (Universität Rostock)
    Kurzbeschreibung: Ein wunderschönes Bild aus dem Internet und mein E-Learning-Kurs ist auf einmal viel attraktiver… Wer hat diesen Gedanken noch nicht gehabt? Zahlreiche Plagiatsaffären in den letzten Jahren haben Unsicherheit im Umgang mit Werken Dritter hervorgerufen. Insbesondere durch das Internet und die verfügbaren technischen Möglichkeiten, geistige Inhalte schnell zu kopieren, zu verändern und zu verbreiten, ist die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken sehr einfach. Aber dadurch können urheberrechtliche Verletzungen entstehen. Und urheberrechtliche Verletzungen sind nicht mit einer guten wissenschaftlichen Praxis vereinbar. Wie soll man also in der Lehre mit fremden Werken umgehen, ohne eine urheberrechtliche Verletzung zu begehen?
  • interaktives Diskussionsforum zum Thema „Lernen in der Informationsgesellschaft – Googeln anstatt Wissen?“
  • u.v.m.

Das vollständige Programm finden Sie hier. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Das Team des Verbundprojektes HET LSA an der Hochschule Merseburg freut sich auf Ihre Teilnahme!