Freie Lizenzen wie die Creative Commons Lizenzen ermöglichen die Teilhabe an einem riesigen Schatz an Informationen und Materialien. Auch für die Hochschullehre ist das ein enormer Gewinn. Der Einsatz ist aber leider noch nicht selbstverständlich und die Handhabung nicht überall bekannt.
Teil unseres Angebotes sind daher Beratungen und Schulungen, um den Lehrenden die Unsicherheit im Umgang mit den verwendeten Materialien zu nehmen.
Hierfür haben wir ein Kartenspiel und ein Cheat Sheet (einen Spickzettel) zu den Creative Commons Lizenzen entwickelt. Beides steht unter CC BY 4.0 interessierten Nutzern zur Verfügung.
CREATIVE COMMONS MEMORY
Inhalt:15 Postkarten
7 Kartenpaare zu den Lizenzvarianten
je eine Karte mit Lizenz
und eine mit zugehörigen Informationen
+ 1 Infokarte mit Erklärung
Spielprinzip
Anders als bei einem klassischen Memory-Spiel geht es nicht um das reine Erinnern von Bildern. Die Lizenzen sollen mit den zugehörigen Informationen zusammengebracht werden. Die Bilder auf der Rückseite dienen der Erfolgskontrolle: ein passendes Paar hat das gleiche Motiv auf der Rückseite (hier am Beispiel des Kartenpaares zu CC BY mit einem Eisbärenbild).
Die Dateien für das Kartenspiel zum herunterladen und selber verwenden gibt es in unserem Wiki (Vorschau-, Druck- oder InDesign Layoutdatei).
CREATIVE COMMONS CHEAT SHEET
Als Erinnerungsstütze direkt für den Schreibtisch gibt es einen Creative Commons Spickzettel im Postkartenformat. Auf der Vorderseite werden die Grundelemente und die Lizenzen aufgelistet. Die Rückseite ist eine Anleitung zum korrekten Referenzieren und enthält einen Verweis auf unser Wiki mit zusätzlichen Informationen und Beispielen.
Den Creative Commons Spickzettel gibt es zum Download (Vorschau-, Druck- oder Layoutdatei) ebenfalls in unserem Wiki.
Creative Commons Lizenzen bieten Autoren klar abgegrenzte Lizenzvarianten zur Verbreitung medialer Inhalte sowie Nutzern klar kommunizierte Nutzungsrechte zur Verwendung dieser Inhalte. Die Lizenzbedingungen der Creative Commons Lizenz werden in drei verschiedenen Formen wiedergegeben. Die geläufigste Darstellungsweise ist die vereinfachte Kurzfassung, Commons Deed genannt, mit der die wichtigsten Inhalte des Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache zusammengefasst und durch leicht wiedererkennbare Icons abgebildet werden. Rechtlich maßgebend ist allerdings die Wiedergabeform des zugrundeliegenden Lizenzvertrags in seiner Langfassung. Er enthält den vollständigen Vertragstext in juristischer Ausdrucksweise und wurde gegebenenfalls an nationales Recht angepasst. Während die Verlinkung der Kurz- oder Langfassung für die Verwendung eines unter Creative Commons lizenzierten Werkes zwingend erfolgen muss, ist die Auszeichnung der Lizenzbedingungen in maschinenlesbarer Form hingegen nicht für jeden Lizenzgeber selbstverständlich. Warum macht sie trotzdem Sinn?
Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung um ›Open Educational Resources‹ und das ›Semantische Web‹ ist die maschinenlesbare Auszeichnung ratsam. Damit freie Bildungsmaterialien über Suchmaschinen wie die Creative Commons Search oder die Erweiterte Google Bildersuche gefunden werden können, muss die Lizenz von den Autoren explizit maschinenlesbar ausgewiesen werden. In der einfachsten Form wird die Lizenz über das Microformat rel=“license“ im Quelltext der Webseite benannt. Soll die Lizenz nicht für die gesamte Webseite gelten, ist das lizenzierte Werk mit dem Attribut about=“/werk.jpg“ explizit aufzuführen.
Unter dem Semantischen Web versteht man vereinfacht gesagt die Weiterentwicklung des Internets dahingehend, von Menschen bereitgestellte Informationen in maschinenlesbarer Form aufzubereiten und damit für Computer verständlich und interpretierbar zu machen. Dafür muss die Bedeutung von Informationen in einer maschinenverständlichen Sprache beschrieben werden. Über die Creative Commons Rights Expression Language, basierend auf dem Resource Description Framework, lassen sich die Lizenzbedingungen und Lizenzgeber eines Werkes noch ausführlicher als oben beschrieben auszeichnen. Derartiger Quellcode wird aber nicht manuell gepflegt, sondern in Content Management Systemen aus den Metadaten generiert oder über Editoren wie den Creative Commons License Chooser in Form eines kopierbaren Codeschnipsels erstellt.
Das Urheberrechtsgesetz sieht vor, dass nur der Urheber eines Werks das Recht hat, über die Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Vorführung seines Werks zu bestimmen. Soll eines oder alle dieser Rechte an andere Personen weitergegeben werden, geschieht dies mit Hilfe einer Lizenz.
Eine Lizenz ist ein Vertrag zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer, in welchem der Lizenzgeber dem Lizenznehmer erlaubt, sein Werk auf bestimmte Art und Weise zu verwenden, z. B. vorzuführen, zu veröffentlichen oder wirtschaftlich zu verwerten. Es handelt sich also im Grunde um eine vertragliche Erlaubnis.
Diese Erlaubnis kann an Bedingungen geknüpft und zeitlich, örtlich oder inhaltlich eingeschränkt werden. So werden z. B. die Verwertungsrechte an einem Buch einem Verlag in der Regel nur für eine Anzahl von Jahren übertragen. Meist wird eine Lizenz nur gegen Zahlung eines Geldbetrages gewährt.
Für den Gebrauch von im Internet verfügbaren, urheberrechtlich geschützten Materialien kann es, insbesondere wenn dem Urheber nicht an einer Vergütung, sondern an einer Verbreitung des Werks gelegen ist, sehr umständlich sein, jedes Mal eine individuelle Vereinbarung zu treffen. Häufig ist keiner der Beteiligten juristisch geschult und auch eine einfache Weiterverwendung wird damit behindert.
Hier bietet sich die Verwendung sog. freier Lizenzen an, welche die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken ohne Zahlung und konkrete Anfrage beim Urheber gestatten und zu diesem Zweck rechtlich sichere Vertragstexte bieten. Die vermutlich bekanntesten sind die von den Creative Commons angebotenen Lizenzen.
Creative Commons ist eine gemeinnützige Organisation, die sechs Lizenzmodelle ausgearbeitet hat, welche es auf einfache, standardisierte Art und Weise ermöglichen, die Erlaubnis zur Nutzung und Verbreitung (ggf. Weiterverarbeitung) eines urheberrechtlich geschützten Werks zu erteilen.
Gerade bei der Verwendung digitaler Inhalte, die im Internet veröffentlicht werden, bietet die explizite Kennzeichnung mit cc-Lizenzen potentiellen Nutzern mehr Sicherheit im Umgang mit medialen Inhalten. Urheber können die von Creative Commons erarbeiteten Lizenzverträge übernehmen und damit klarstellen, was mit ihren kreativen Werken geschehen darf und was nicht.
Die folgenden sechs Lizenzen sind von den Creative Commons entworfen und zur allgemeinen Verwendung zur Verfügung gestellt worden:
Die aktuelle Version ist 3.0. Sie existieren in sog. „ported“ (länderspezifischen) und „unported“ Varianten.
Alle sechs Lizenzen erlauben es einem Nutzer, das damit gekennzeichnete Werk zu vervielfältigen, weiterzuverbreiten und öffentlich vorzuführen. Darüber hinaus können Werke unter den Lizenzen BY, BY SA, BY NC und BY NC SA auch bearbeitet und mit anderen Werken kombiniert werden. Die mit dem Zusatz SA gekennzeichneten Lizenzen verlangen, dass Werke, die unter Verwendung eines cc-lizenzierten Originals entstanden sind unter derselben Lizenz veröffentlicht werden müssen. So muss z. B. eine Grafik, die aus Teilen mehrerer anderer Grafiken oder Fotos entstanden ist, von denen eine unter CC BY NC SA lizenziert war, ebenfalls mit dieser Lizenz veröffentlicht werden. Die neue Graphik kann dann nicht kommerziell verwertet werden.
Aus der Tabelle ergibt sich zum einen, welche Möglichkeiten zur Rechteerteilung Lizenzgeber mit Hilfe der standardisierten cc-Lizenzen haben. Zum anderen können Nutzer der Kennzeichnung eines Werkes mit den Symbolen oder Kürzeln entnehmen, wie und unter welchen Bedingungen sie ein unter Creative Commons lizenzierten Werk verwenden dürfen. Dies erhöht die Rechtssicherheit im Umgang mit digitalen Inhalten und der Einsatz von Symbolen verbessert die Fassbarkeit der rechtlichen Inhalte auch für Laien.
Für Urheber, die ihre Werke unter einer der cc-Lizenzen veröffentlichen möchten, stellt die Website der Creative Commons einen Generator zur Verfügung, der die entsprechende Grafik mit Links auf den Lizenztext als HTML-Code zur Einbindung auf Websites, Blogs und dergleichen erzeugt.
Nutzer, die unter Creative Commons lizenzierte Werke verwenden wollen, müssen die daran geknüpften Bedingungen erfüllen. Außer der für alle sechs Lizenztypen obligatorischen Namensnennung des Urhebers (wobei hier auch Nicknames oder Initialen verwendet werden können, wenn der richtige Name nicht bekannt ist) gehören dazu:
der Name/die Bezeichnung des Werks,
die korrekte Bezeichnung der Lizenz, inkl. der Version, Länderkennzeichnung (soweit es sich um eine „ported“ Variante handelt) und ein Link zum Lizenztext,
die (verlinkte) Quelle des Originals
und ein Hinweis auf die Art der Änderungen, die (soweit erlaubt) vorgenommen wurden.