Strategiepapier der KMK zur digitalen Bildung (Kommentar)

Zweifellos – Digitalisierung x.0 ist spätestens seit 2015 in aller Munde. Aber zwischen „man müsste mal“ und „jetzt legen wir los“ (@wilddueck) existieren nicht nur zwischen den Schulen und einzelnen Bundesländern, sondern auch zwischen den Hochschulen weiterhin erhebliche Unterschiede, zumeist in Abhängigkeit der jeweiligen Förderprogrammlage.

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Google Trends: Digitalisierung

Echte Eigenmittel werden noch selten dafür eingesetzt, denn erst langsam wird der strategische Nutzen deutlich. Die Erfahrung zeigt: Sobald technische und strukturelle Infrastrukturen geschaffen werden und ein Lehrender innerhalb eines Fachs positive Erfahrungen sammelt, führt dies zu einer stark wachsenden Nachfrage weiterer Lehrender.

Digitalisierung stellt in der Lehre eine Basisinnovation dar, die tatsächlich völlig neue Lehr- und Lernformen ermöglicht. Elektronische Prüfungen etwa sind die Grundvoraussetzung dafür, dass auf Basis eines konkreten Wissenstandes exakt passende Lernangebote zugeordnet werden können, was den Forderungen nach Personalisierung des Lernens viel mehr entgegen kommt, als es die gegenwärtige individuelle Lernbetreuung im realen Leben vermag. Auch elektronische Vorlesungsaufzeichnungen, von vielen als simple Direktaufzeichnungsvariante wahrgenommen, sind tatsächlich die Voraussetzung für alles weitere, von der Anreicherung dieser Videos mit Zusatzmaterialien, Quizzes und Interaktionen bis hin zur Erstellung von Lerneinheiten und deren Einbindung in adaptive Lernumgebungen. Mit Papier, Stift und vielleicht PowerPoint alleine wird das nicht gelingen.

Der vorliegende Entwurf eines Strategiepapiers der Kultusministerkonferenz zur digitalen Bildung weist den Hochschulen in ungewohnter Deutlichkeit eine Schlüsselrolle im Prozess der Digitalisierung zu, insbesondere mit Blick auf die Lehramtsausbildung. Zwar werden die Vorleistungen der Hochschulen durchaus anerkannt, aber auch die nötige Nachhaltigkeit, Langfristigkeit und damit verbundenen Investitionen angemahnt (S. 3).
Die Forderungen in sechs Handlungsbereichen umfassen alles das, was eLearning-Zentren als Ziele schon seit Jahren verfolgen und was aus Sicht der KMK als endlich wahrzunehmende Chance für eine strategische Integration vorhandenen Knowhows angesehen werden muss.

Aufgaben gibt es viele. So sind zum Beispiel im Bereich der curricularen Entwicklung (S. 13) Modulplaner z.T. noch  nicht in jedem Fall dafür sensibilisiert, dass eine elektronische Prüfung, die rechtliche Voraussetzung hat, auch als Prüfungsform in den Studienunterlagen auch aufgeführt sein muss. Für echte Blended-Learning-Arrangements oder gar didaktische Modelle des Inverted Classrooms fehlen in der Regel verbindliche Akkreditierungserfahrungen, wie diese rechtssicher verankert werden können. Es ließen sich mit der Anerkennung von z.B. extern absolvierten MOOC‘s als Studienleistung neue Impulse setzen. Eine Anerkennung  von erworbenen Badgets anderer Hochschulen , womöglich außerhalb Deutschlands…., die Liste ist lang.

Den Schwerpunkt legen die Kultusminister auf eine gleichzeitige Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Lehrenden im Bildungsbereich, um die Digitalisierung als integrativen Bestandteil des Lehrens und Lernens zu verankern (S. 14). Das Hauptziel lautet Integration (auch im Schulalltag), um so allen Lernenden digitale Praxis zu vermitteln und mit ihnen erlebbar zu gestalten. Dahinter steht die simple Erkenntnis, dass sich Medienkompetenz an den Schulen über die Lehramtsstudierenden im Laufe der Jahre zwar quasi von selbst einstellt, aber nur in verantwortungslos langen Zeiträumen. Und daraus folgt: Medienbildung darf für Lernende eben kein Zusatzfach sein, dass man belegen kann oder auch nicht. Im Kern ist Medienkompetenz eine Studienvoraussetzung, die weit über die Fähigkeit der Bedienung eines Smartphones hinausführt.

Die größte Herausforderung für Länder und Hochschulen wird es sein, in relativ kurzer Zeit die dafür notwendigen Qualifizierungs-Ressourcen (inhaltlich, personell, strukturell) bereitzustellen.
Dabei zeigt sich immer wieder, dass technische Investitionen als Grundvoraussetzung im gesamten Digitalisierungsprozess den geringsten Kostenfaktor darstellen – auch wenn es oft bereits daran scheitert. Aber man braucht halt beides, neben der technischen Basissoftware, vernetzten Campus-Management-Systemen und Campus-Connect-Lösungen auch kompetente und leistungsfähige eLearning-Zentren (S. 26).

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Grafik: CC by MindWires

Einen Ausblick auf mögliche künftige Förderprogramme des Bundes liefert das Papier gleich mit: Flexibilisierung und Individualisierung des Studienalltags, Citizen Science, eScience, Big Data und Learning Analytics dürften bei künftigen Ausschreibungen eine Rolle spielen (S. 27). Hinzu kommen vermutlich Förderungen hochschulübergreifender Kooperationen und Vernetzungen, was z.B. die Chancen gemeinsamer Studiengänge der „kleinen Fächer“ erhöht oder diese überhaupt erst ermöglicht.

Das Strategiepapier ist ein großer Wurf und in seiner Dichte für alle Hochschulen endlich ein umfassendes Programm und eine Chance jenseits der Exzellenz-Debatte. Für diese inhaltlichen Ziele die dafür notwendigen Ressourcen bereitzustellen ist eine gemeinsame Aufgabe von Hochschulen, Ländern und Bund, wie das Papier gleich zu Beginn feststellt: „Die Anforderungen in der akademischen Bildung verändern sich allerdings in einer Dynamik, die nicht mehr im Rahmen der laufenden Aufgabenerledigung zu bewältigen ist“.

Kooperationsvereinbarung zu CampusConnect unterzeichnet

Verfasst von  

LogoBereits am 20.05.2016 haben die Kanzler/innen der Hochschulen Sachsen-Anhalts die Kooperationsvereinbarung zum Einsatz von CampusConnect unterzeichnet. Am vergangenen Freitag, den 03.06.2016, hat mit der Universität Leipzig der letzte Kooperationspartner seine Unterschrift geleistet. Damit sind alle technischen und administrativen Bedingungen zum Einsatz von CampusConnect in der Praxis geschaffen.

CampusConnect ist eine Software, die den Zugriff auf E-Learning-Systeme wie Stud.IP, ILIAS oder Moodle zwischen verschiedenen Hochschulen vermittelt. So haben Dozenten die Möglichkeit, per Mausklick Veranstaltungen für Studierende anderer Hochschulen freizugeben und Studierende können freigegebene Veranstaltungen anderer Hochschulen genauso einfach wie die ihrer eigenen Hochschule besuchen. Damit rücken die Hochschulen Mitteldeutschlands – zumindest virtuell – näher aneinander.

Der Ursprung der Entwicklung von CampusConnect liegt in Baden Württemberg an der Uni Stuttgart. An der Einführung in Mitteldeutschland waren seit Anfang 2014 zahlreiche Mitarbeiter/innen aller beteiligten Hochschulen sowohl im administrativen als auch technischen Bereich beteiligt. Koordiniert wurde die Einführung gemeinschaftlich von der AG E-Learning des Verbundprojektes HET LSA sowie vom IT-Servicezentrum der MLU.

Kontakt:

kristina.haase@itz.uni-halle.de

anja.schulz@llz.uni-halle.de

Veranstaltungstipp: Tag der Lehre an der Hochschule Merseburg

Am 14.06.2016 findet an der Hochschule Merseburg der 4. Tag der Lehre statt, zu dem auch Lehrende der Martin-Luther-Universität herzlich eingeladen sind.

Unter dem Motto „Tag der Lehre 4.0 – Die Zukunft des Lernens gestalten“ soll ab 15.00 Uhr im Foyer des Hauptgebäudes das Lehren und Lernen an der Hochschule Merseburg im Mittelpunkt stehen und damit der Dialog zwischen Lehrenden, Mitarbeitern und Studierenden gefördert werden.

Höhepunkte:

  • Impulsvortrag zum Thema „Digitale Praktiken bikultureller junger Menschen: Die Suche nach der Identität“ von Dr. Gala Rebane (TU Chemnitz)
  • Workshop zum Thema „Rechtliche Aspekte des E-Learning“ von Anne-Marie Schmitt (Universität Rostock)
    Kurzbeschreibung: Ein wunderschönes Bild aus dem Internet und mein E-Learning-Kurs ist auf einmal viel attraktiver… Wer hat diesen Gedanken noch nicht gehabt? Zahlreiche Plagiatsaffären in den letzten Jahren haben Unsicherheit im Umgang mit Werken Dritter hervorgerufen. Insbesondere durch das Internet und die verfügbaren technischen Möglichkeiten, geistige Inhalte schnell zu kopieren, zu verändern und zu verbreiten, ist die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken sehr einfach. Aber dadurch können urheberrechtliche Verletzungen entstehen. Und urheberrechtliche Verletzungen sind nicht mit einer guten wissenschaftlichen Praxis vereinbar. Wie soll man also in der Lehre mit fremden Werken umgehen, ohne eine urheberrechtliche Verletzung zu begehen?
  • interaktives Diskussionsforum zum Thema „Lernen in der Informationsgesellschaft – Googeln anstatt Wissen?“
  • u.v.m.

Das vollständige Programm finden Sie hier. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Das Team des Verbundprojektes HET LSA an der Hochschule Merseburg freut sich auf Ihre Teilnahme!

Brauchen wir Evaluationen in der Lehre?

Die Frage nach guter Lehre ist allgegenwärtig und rückt immer mehr in den Fokus. Die Evaluation ist das Instrument, welches die Lehre und ihre Qualität messbar macht. Neben dem klassischen Feedback-Fragebogen zum Inhalt und Aufbau von Lehrveranstaltungen, werden oftmals auch Studienerfolg (in Form von Noten) und Rahmenbedingungen (Größe der Veranstaltung, technische Möglichkeiten, Zugänge zu den Materialen) mit erfasst. Ziel ist es, ein Abbild zu schaffen, welches Positives hervorhebt und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigt.

Feedback - NY Photographic CC BY- SA 3.0
Feedback NY Photographic, CC BY-SA 3.0

So gibt das Feedback der Lernenden neben den inhaltlichen Gesichtspunkten auch Aufschluss über organisatorische und rahmenspezifische Aspekte. Manchmal ist die geringe Teilnehmerzahl im Seminar schlichtweg der Zeit (z.B. durch Überschneidungen mit anderen Veranstaltungen) geschuldet. Solche Dinge können unproblematisch im folgenden Semester verändert werden. Vermehrt rückt zudem die Heterogenität der Studierendenschaft in den Vordergrund. Hierzu zählen auf der einen Seite organisatorische Aspekte wie Mobilität und Flexibilität (Arbeit neben dem Studium, Kinder, Wohnort). Andererseits erweitern sich stetig die Zugänge zur Hochschule, sodass unterschiedliche Wissensstände (durch unterschiedliche Zugänge zum Studium, Zweitstudium o.ä) bestehen. Die gute Lehre muss solche Veränderungen erkennen und sich darauf einstellen. So können beispielsweise durch die Umgestaltung des Aufbaus der Lehrveranstaltung – durch Einstufungstest oder der Ergänzung der Veranstaltung mit zeitungebundenen Lehr- und Lernformaten, wie Online-Selbsttest oder das zur Verfügung stellen von Vorlesungsaufzeichnungen besser auf die Bedürfnisse von Studierenden eingegangen werden. Durch das Einbringen von englischsprachigen Veranstaltungen kann der Zugang von ausländischen Studierenden vereinfacht werden und so weiter. Die Möglichkeiten sind vielfältig.

Eine einheitliche Definition was die gute Lehre ausmacht, gibt es nicht und wird es vermutlich auch nicht geben. In jedem Fall aber, soll sie eine Lernumgebung bereitstellen, die das Lernen fördert (vgl. Klinger 2011: 5). Schlussendlich dient die Lehre dem Lern- und Kompetenzerwerb und soll den Lernerfolg steigern (vgl. Ulrich 2016: 16). Und nur wenn man die Studierenden fragt, was sie brauchen, was sie wollen und was sie sich wünschen, kann man passende Lehre gestalten. Die klare Antwort auf die Eingangsfrage ist damit: ja. Ja, wir brauchen Evaluationen in der Lehre.

Bild von NY Photographic , CC BY-SA 3.0

Literatur:
Klinger, Melanie (2011): Merkmale guter Hochschullehre. Definitionsversuche und Operationalisierbarkeit, in: bwp@ Ausgabe 21.
Stockmann, Reinhard, Meyer, Wolfgang (2014): Evaluation. Opladen & Toronto: Verlag Barbara Budrich.
Ulrich, Immanuel (2016): Gute Lehre in der Hochschule. Praxistipps zur Planung und Gestaltung von Lehrveranstaltungen. Wiesbaden: Springer Fachmedien.

Im Gespräch mit Dr. Marcus Bergmann – Preisträger des @ward für multimedial gestützte Lehrveranstaltungen 2014

Seit 2014 wird jährlich der @ward – Preis für multimediales Lehren und Lernen an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg verliehen. Ziel ist es, das Engagement und den Einsatz für multimedial gestützte Lehre zu würdigen und zu fördern. Die Auszeichnung wird zum einen für Projekte in der Konzeptionsphase und zum anderen für durchgeführte multimedial gestützte Lehrveranstaltungen vergeben. Für die Preisträger/innen beider Kategorien ist die Finanzierung einer wissenschaftliche Hilfskraft à 40 Stunden/Monat für ein Semester vorgesehen, welche die Lehrenden bei der Umsetzung des eingereichten Konzeptes bzw. bei der Weiterentwicklung des bestehenden Multimedia-Angebotes unterstützt.

Dr. Marcus Bergmann ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht im juristischen Bereich der MLU und hat 2014 den ersten @ward in der Kategorie multimedial gestützte Lehrveranstaltung erhalten. Im Gespräch hat er uns über seine Erfahrungen und die Weiterentwicklung seiner Lehre berichtet.

Dr. Marcus Bergmann, Bildquelle: http://schroeder.jura.uni-halle.de/mitarbeiter/bergmann

Herr Bergmann, was war der ausschlaggebende Grund für Sie, sich mit multimedial unterstützter Lehre zu beschäftigen?
Ich hatte die Aufgabe, eine (freiwillige) Übungsveranstaltung im zweiten Semester (etwa 300 Studierende) anzubieten. Die Studierenden sollten die klausurmäßige Lösung von Strafrechtsfällen üben, also die Anwendung ihres theoretischen strafrechtlichen Wissens auf konkrete Sachverhalte, die einer rechtlichen Lösung zuzuführen sind. Klassisch läuft eine solche Veranstaltung so ab, dass der Dozent den Fall löst und der Großteil der Studierenden dabei zusieht. Das ist für mich aber kein effektives Üben. Um das Lösen von Fällen zu üben, muss man selbst Fälle lösen. Deshalb habe ich nach einer Möglichkeit gesucht, möglichst alle Studierenden aktiv einzubinden, ohne selbst mehrere hundert Lösungen korrigieren zu müssen. Ich habe mich also gefragt: Wie kann ich mich ersetzen? Und da schienen mir multimediale Elemente eine gute Möglichkeit zu sein.

Sie haben 2014 den @ward für multimedial gestützte Lehrveranstaltungen erhalten. Bitte beschreiben Sie kurz das Projekt, für das Sie ausgezeichnet wurden, und die Ziele, die Sie mit dem Einsatz multimedialer Elemente verfolgen!
In 3er-Gruppen haben Studierende (freiwillig!) klausurmäßig Fälle gelöst. Mit einer anderen Gruppe wurden dann diese Lösungen ausgetauscht und wechselseitig korrigiert. Der Einsatz multimedialer Elemente ermöglichte es, trotz der großen Zahl der Studierenden den Austausch reibungsfrei zu organisieren, Verbindlichkeit herzustellen, Ergebnisse zu sichern. Durch die multimedial gestützte wechselseitige Gruppenkorrektur konnte ich mich zum einen davon entlasten, alles selbst zu korrigieren, zum anderen aber immer im Blick behalten, was in den Gruppen geschieht, um ggf. einzugreifen.

Auf welche Weise hat der Einsatz multimedialer Elemente in Ihrer Lehrveranstaltung den Lernprozess Ihrer Studierenden unterstützt?
Die bloß skizzenhafte Besprechung, die eine Übungsveranstaltung sonst bietet, vermag diese Schwierigkeiten nicht nur nicht zu erfassen, sie vermittelt teilweise stattdessen ein unangebrachtes Gefühl der Einfachheit. Die Studierenden, die sich auf das Konzept eingelassen haben (die Teilnahme an der Veranstaltung war freiwillig!), haben das Fällelösen nicht nur theoretisch, sondern praktisch üben können. Selbst wenn man die Lösung eines Falles kennt, besteht eine ganz eigene Schwierigkeit darin, eine überzeugende gutachterliche Lösung zu schreiben und dabei alle relevanten rechtlichen Probleme hinreichend zu würdigen.
Hinzu kommt, dass die Studierenden durch die wechselseitige Gruppenkorrektur zum einen eine neue Perspektive auf die Falllösung erhalten sollten. Denn wer einen fremden Text korrigiert, muss sich mit der zugrundeliegenden Aufgabe noch einmal anders auseinandersetzen, als wenn er nur seinen eigenen Text reflektiert. Zum anderen sollte dadurch aber auch ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, wie man mit einer fremden Korrektur (insbesondere in der Klausur) umgehen, was man daraus lernen kann. Denn in einer zu großen Zahl von Fällen setzen sich Studierende mit den Korrekturanmerkungen in Klausuren nicht hinreichend auseinander, sondern beschränken sich darauf, die Note zu akzeptieren oder abzulehnen. Dies verschenkt Chancen.

Welches Feedback haben Sie von Ihren Studierenden erhalten?
Das Feedback war differenziert. Die Grundidee gefiel vielen, auch wenn eine große Zahl den erheblichen zeitlichen Aufwand bemängelte (pro Woche fielen zwei Stunden für den Besuch der Veranstaltung, mindestens zwei Stunden für das Lösen des Falles und noch einmal etwa zwei Stunden für die Korrektur der Lösung der Partnergruppe an). Für eine freiwillige Übungsveranstaltung ohne Leistungsnachweis erschien vielen eine Belastung von etwa sechs Stunden als zu viel. Andere haben dies als effektive Vorbereitung auf die Semesterabschlussklausur empfunden.
Bemängelt wurde von einigen die technische Umsetzung. Die unter ILIAS seinerzeit verfügbaren Möglichkeiten waren z. T. noch fehleranfällig. Datenverlust hat bei einigen Gruppen zu großer Frustration geführt. Außerdem empfanden viele Studierende ILIAS als unnötig kompliziert im Vergleich zur bekannteren Plattform Stud.IP. Diese Probleme konnten aber inzwischen – auch Dank des Feedbacks der Studierenden – teilweise gelöst und teilweise zumindest abgemildert werden.

Auf welche Weise hat die wissenschaftliche Hilfskraft zur Weiterentwicklung Ihrer multimedial gestützten Lehrveranstaltung beigetragen?
Die wissenschaftliche Hilfskraft hat bei der Folgeveranstaltung die Gruppenerstellung koordiniert, Studierendenanfragen beantwortet und mich bei der Erstellung neuer Lehrmaterialien unterstützt, sodass ich das Konzept weiter ausbauen konnte. Ein Kollege hat es in diesem Semester übernommen.

Werden Sie zukünftig auch in weiteren Lehrveranstaltungen multimediale Elemente einsetzen bzw. inwieweit haben Sie dies bereits getan?
Ja. Dieselbe Veranstaltung wurde nun bereits mehrfach in dieser Weise angeboten (und dabei jeweils überarbeitet). Sehr gefreut hat mich, dass auch Kollegen versuchen, dieses Konzept umzusetzen, weil sie vom potenziellen Mehrwert überzeugt sind.
Darüber hinaus werde ich auch in weiteren Veranstaltungen versuchen, multimediale Elemente einzusetzen. Zur Zeit lasse ich eine meiner Veranstaltungen aufzeichnen und arbeite an einem Konzept, diese Aufzeichnungen im folgenden Semester wieder einzubinden. Insbesondere für Selbstlernprogramme lassen sich multimediale Elemente meiner Meinung nach im Jurastudium sehr gewinnbringend einsetzen.

Was würden Sie anderen Lehrenden empfehlen, die multimediale Elemente ebenfalls (verstärkt) in ihre Lehre integrieren möchten?
Viel Zeit einplanen! Alles sorgfältig testen! Die Studierenden langsam an für sie neue Elemente heranführen!

Wie hat der Einsatz multimedialer Elemente Ihre Lehre verändert?
Tatsächlich im Hörsaal kaum. Meine Veranstaltungen sind eher gleich geblieben. Multimediale Elemente bieten mir aber die Möglichkeit, über die Präsenzveranstaltung hinaus zu wirken.

Worin sehen Sie die Vor- und Nachteile des Einsatzes multimedialer Elemente?
Der Vorteil besteht in der eben beschriebenen Ausweitung der Möglichkeiten, die einen echten Mehrwert bieten können. Der Nachteil besteht – wie jedes Engagement in der Lehre – im damit verbundenen zum Teil hohen Aufwand. Diesen muss man aus eigenem Antrieb aufbringen.

Wie wird sich Ihrer Meinung nach der Einsatz von E-Learning in Ihrem Fachbereich entwickeln?
Juristen sind leider sehr in althergebrachten Strukturen verhaftet, Innovationen werden mit der Skepsis des Unverständnisses betrachtet. Viele Kollegen sind immer noch der Meinung, dass es sich nicht lohne, über Veränderungen nachzudenken, da man das Optimum bereits erreicht habe oder es schlicht keine sinnvollen Alternativen gebe. Beides bezweifle ich. Doch langsam setzt bei einigen ein Umdenken ein. Ich hoffe, dass sich gerade die juristische Lehre in Halle zunehmend für zeitgemäßes Lehren öffnen wird, indem sie didaktische Erkenntnisse mit den heutigen Möglichkeiten, diese multimedial umzusetzen, verknüpft.

Herr Bergmann, herzlichen Dank für das Interview!

Auch in diesem Jahr wird an der Martin-Luther-Universität wieder der „@ward – Preis für multimediales Lehren und Lernen“ verliehen. Bewerbungen können noch bis zum 31.07.2016 eingereicht werden. Über ein Formular können sich Lehrende um die Auszeichnung bewerben bzw. alle Angehörigen der MLU können Lehrveranstaltungen für die Prämierung vorschlagen. Ausführliche Informationen zum Ablauf und den Bedingungen der Bewerbung finden Sie auf den Seiten des LLZ.