Bei der Planung multimedialer Lehr-Lern-Szenarien werden Lehrende immer wieder auch mit Fragestellungen aus den für das E-Learning relevanten Rechtsgebieten konfrontiert. Unabhängig davon, ob komplexe Online-Lernangebote erstellt, Vorlesungen als Video aufgezeichnet oder Scans aus Fachbüchern auf einer Lernplattform zum Download angeboten werden sollen, ist regelmäßig das Urheberrecht betroffen.
Im Wiki des @LLZ haben wir für Sie neben Beiträgen zu einzelnen Stichwörtern wie Amtliche Werke, Schutzdauer und Zitat beispielhafte Fragestellungen, die in der Praxis auftreten können, zusammengestellt.
Die Themen sind fünf Komplexen zugeordnet:
- Rechte des Urhebers
- Recht am eigenen Bild
- Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials in der Lehre
- Lizenzen
- Freie Bildungsressourcen
und beschäftigen sich unter anderem mit der Frage, ob urheberrechtlich geschütztes Material in einem nicht-öffentlichen ILIAS-Kurs zur Verfügung gestellt werden darf oder ob andere Personen als der Dozent (Studierende, Gäste) in der Videoaufzeichnung einer Vorlesung zu sehen sein dürfen.
Sie finden die Zusammenstellung unter dem Titel „Fragen aus der Praxis zum Urhberrecht“ oder durch Anklicken der Abbildung.