Gastbeitrag von stud. iur. Johannes Stuve
Im Rahmen der Europawoche fand am 12. Mai 2015 an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg eine Podiumsdiskussion zum Thema „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ statt. Es diskutierten Julia Reda (Mitglied des Europäischen Parlaments, Mitglied im Rechtsausschuss, Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Piratenpartei), Prof. Dr. Malte Stieper (Inhaber der Gundling-Professur für Bürgerliches Recht, Recht des geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht, MLU Halle-Wittenberg), Dr. Ronald Brachmann (Rechtspolitischer Sprecher der Fraktion der SPD im Landtag von Sachsen-Anhalt) und Dr. Wolfgang Grubert (Vorsitzender Richter am Landgericht Halle). Die Moderation führte Dr. Tino Kleinert (Landsministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt).
Anlass für die Diskussion war die am 6. Mai 2015 vorgestellte „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt“, mit der die EU-Kommission u. a. auf eine Anfang 2014 durchgeführte öffentliche Konsultation zur Reform des europäischen Urheberrechts reagiert hat. Während die Kommission Reformbedarf in erster Linie im Bereich des „Geoblocking“ und der grenzüberschreitenden Verfügbarkeit entgeltlich erworbener digitaler Inhalte sieht, hielten die Diskussionsteilnehmer die bestehende Rechtsunsicherheit bei der Online-Nutzung digitaler Inhalte insgesamt für die größte Herausforderung des heutigen Urheberrechts. Nicht nur Endnutzer, sondern auch Unternehmen und öffentliche Einrichtungen wie Bibliotheken könnten nicht sicher einschätzen, in welchem Umfang sie urheberrechtlich geschützte Inhalte nutzen dürfen. Dabei werde das Internet als Form der multimedialen Kommunikation für die Gesellschaft immer wichtiger.
Hinsichtlich der Gründe für die bestehende Rechtsunsicherheit bestand grundsätzlich Einigkeit. Frau Reda führte dazu aus, dass das Urheberrecht bislang in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union lediglich auf nationaler Ebene geregelt ist. Diese Koexistenz von 28 verschiedenen Urheberrechtssystemen könne urheberrechtlich relevanten Handlungen nicht mehr gerecht werden, die wegen der digitalen Vernetzung nicht mehr an nationale Grenzen gebunden sind. So müsse sich ein Anbieter vor dem Bereitstellen eines digitalen Angebots nicht nur mit dem Urheberrecht seines Heimatlandes, sondern auch mit dem der übrigen Staaten auseinandersetzen, in denen sein Angebot abgerufen werden kann. Gleichzeitig könne sich der Endnutzer nicht sicher sein, dass die Nutzung auch in seinem Land legal ist. Verschärft werde dies vor allem durch den Umstand, dass bei digitalen Inhalten oft nicht ersichtlich sei, woher diese stammen. Dazu komme, dass die Regelungen, die eine Nutzung ausnahmsweise für den privaten Gebrauch erlauben, in den einzelnen Mitgliedstaaten zum Teil stark auseinander fallen.
Auch Prof. Stieper betonte den fragmentarischen Charakter des europäischen Urheberrechts, welches den einzelnen Mitgliedstaaten zum Teil bewusst weite Umsetzungsspielräume für die Umsetzung im nationalen Recht lasse, was aufgrund der unterschiedlichen Konzeptionen des Urheberrechts nicht selten zu den oben genannten Problemen führe. Die Aufgabe einer inhaltlichen Harmonisierung der nationalen Urheberrechte übernehme daher zunehmend der EuGH, dessen Rechtsprechung die Umsetzungsspielräume der Mitgliedsstaaten nach und nach beschränke. Prof. Stieper hält diese Vorgehensweise insbesondere unter dem Aspekt der Rechtstaatlichkeit für bedenklich. Der europäische Gesetzgeber entziehe sich so der Verantwortung für die Gesetzgebung im Urheberrecht und bürde diese dem EuGH auf. Damit verschwimme die strikte Trennung von Legislative und Judikative. Die Bereitschaft der Kommission zu einer Reform des europäischen Urheberrechts wurde daher von allen Seiten begrüßt. Allerdings wurde deren inhaltliche Zielsetzung, welche sich maßgeblich auf das Geoblocking konzentriert, kritisiert.
Unter den Teilnehmern bestand auch insoweit Einigkeit, als dass eine Reform nur auf europäischer Ebene möglich und dringend geboten ist. Hinsichtlich der Ansatzpunkte für eine Modernisierung des europäischen Urheberrechts wurden allerdings unterschiedliche Lösungsansätze vertreten.
So hielt Dr. Grubert eine Lösung im materiellen Recht nicht für zwingend. Vorrangig sei aus Sicht der Rechtsprechung eine Anpassung des Prozessrechts im Rahmen von Internetstreitigkeiten notwendig. Da der „Tatort“ von urheberrechtlichen Verletzungshandlungen oft nicht feststellbar sei, könne sich der Kläger aussuchen, wo er klagen will. Diese „fliegenden Gerichtsstände“ hätten zur Folge, dass die Gerichte bewusst nach ihrer Rechtsprechungstendenz ausgesucht werden würden. Dies könnte durch die Einrichtung von festen Gerichtsstandorten für urheberrechtliche Streitigkeiten gelöst werden. Zudem stünden die Gerichte oft vor dem Problem, dass Verletzungshandlungen im Internet nur schwer nachzuweisen seien. Insofern seien Beweislastregelungen durch den Gesetzgeber erforderlich.
Aus Sicht von Dr. Brachmann sollen für die Verhaltensweisen im Internet vornehmlich einfach ausgestaltete Regeln geschaffen werden, die es dem Endnutzer ermöglichen, sein eigenes Verhalten rechtlich einzuordnen. Nur so steige die Akzeptanz des Urheberrechts in der Bevölkerung, was dessen Durchsetzung zu Gute komme.
Frau Reda dagegen war der Meinung, die vorhandenen Probleme könnten am besten durch eine Verordnung gelöst werden, welche innerhalb der EU als unmittelbar bindendes Recht gilt. Dadurch würden die Rechtsunsicherheiten beim Endnutzer insofern behoben, als dass dieser nur noch ein (europaweit geltendes) Urheberrecht beachten müsse. Insofern würde also eine deutliche Verschlankung des Urheberrechts eintreten. Dabei sah sie die bestehende Rechtslage auch als Chance an: Dadurch, dass momentan unterschiedlichste Regelungen innerhalb der EU gelten, könne man deren jeweilige Anwendungspraxis und deren Auswirkungen auf den Prüfstand stellen und so für ein künftiges einheitliches Urheberrecht die jeweils besten Ansätze verwerten. Dabei sollte aus Sicht von Frau Reda ein technologieneutrales Urheberrecht angestrebt werden, welches auch auf noch nicht bekannte, zukünftige Technologien anwendbar sei. Herr Dr. Grubert betonte diesbezüglich die Notwendigkeit von ausreichend konkreten Normen. Zu weite Generalklauseln würden in der Praxis dazu führen, dass die Gerichte diese im Sinne der vorherigen nationalen Regelungen auslegen würden. Dies sei gerade nicht sinnvoll in Anbetracht der jetzigen Situation.
Inhaltlich forderte Frau Reda, dass im künftigen europäischen Urheberrecht der Reproduktionsvorgang in Form des Kopierens nicht länger als Urheberrechtsverletzung angesehen werden solle. Die wirtschaftlichen Einbußen, die Urheber erlitten, entstünden erst durch die sich daran anschließende Weitergabe, also die Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung. Zudem kritisierte sie die derzeit starke Rolle von Verwertungsgesellschaften, welche Urheber daran hinderten, ihre Werke ihrem Willen entsprechend zu nutzen. Insbesondere sollte es für Urheber die Möglichkeit geben, auf den urheberrechtlichen Schutz zu verzichten und damit der Allgemeinheit eine Nutzung zu ermöglichen, bei der niemand Urheberrechtsverletzungen zu befürchten habe.
Diesen Ansätzen stand Prof. Stieper kritisch gegenüber: Der Vorschlag, den Kopiervorgang vom Urheberrechtsschutz auszunehmen, lasse die davon vornehmlich erfasste Wirtschaftskriminalität außer Acht. In diesem Bereich käme es zu massenhaften Verletzungen von Urheberrechten. Ohne ein Vervielfältigungsrecht würde den Urhebern die Pflicht auferlegt, die anschließende Verbreitung der hergestellten Kopien abzuwarten, während ein Vorgehen gegen Vorbereitungshandlungen nicht mehr möglich wäre. Dies sei nicht zumutbar. Auch mit Blick auf die von Frau Reda angeregte Möglichkeit eines Verzichts von Urheberrechten merkte Prof. Stieper an, dass dann der Endnutzer keinerlei Einfluss mehr auf die Nutzung seines Werkes habe. Dies sei gerade in Bezug auf Veröffentlichungen im Internet, die jahrelang präsent und wieder auffindbar seien, problematisch.
Die Veranstaltung brachte angesichts der verschiedenen Blickwinkel, unter denen der Reformbedarf im europäischen Urheberrecht beleuchtet wurde, eine Fülle an Diskussionsstoff. Einigkeit bestand darin, dass der europäische Gesetzgeber dringend tätig werden muss. Für die Formulierung konkreter Vorschläge reichte die vorhandene Zeit naturgemäß nicht aus. Die Vielzahl der zwischen den Diskussionsteilnehmern umstrittenen Aspekte zeigt aber gerade, wie komplex und schwierig das besprochene Thema derzeit ist und auch noch für einige Zeit bleiben wird. Für die Europawoche 2016 haben die Veranstalter daher bereits die nächste Podiumsdiskussion angekündigt.