§ 52a UrhG wird dauerhaft in das Urheberrechtsgesetz aufgenommen

§ 52a UrhGDSC_0471 (Wissenschaftsschranke) wird dauerhaft in das Urheberrechtsgesetz aufgenommen. Der Paragraph, der das öffentliche Zugänglichmachen von urheberrechtlich geschützten Werken für Unterricht und Forschung erlaubt, war bisher nur befristet gültig (zuletzt bis 31.12.2014).

Am 6. November 2014 hatte der Bundestag ein Änderungsgesetz beschlossen, dass § 137k UrhG, der die Befristung enthielt, aus dem Gesetz streicht. Dieses Änderungsgesetz hat der Bundesrat nun gebilligt, so dass § 137k UrhG mit Verkündung des Änderungsgesetzes entfällt und § 52a UrhG damit dauerhaft gültig wird.

Dies gibt Schulen und Hochschulen Sicherheit in der Planung für den Umgang mit intern auf Online-Lernplattformen bereitgestellten Lernmaterialien.

In der Begründung zum Gesetzentwurf wird ausdrücklich betont, dass diese Entscheidung nicht die Einführung einer einheitlichen Bildungs- und Wissenschaftsschranke vorwegnähme. Darüber soll im Rahmen der Diskussionen zu einer grundlegenden Umgestaltung der Schrankenregelungen des Urheberrechtsgesetzes debattiert werden.

Ein Gedanke zu „§ 52a UrhG wird dauerhaft in das Urheberrechtsgesetz aufgenommen“

  1. Wie sieht das aus mit dem Ausschluss einer Schrankenregelung im Bezug zum Lernmaterial (Hefte) einer Fernbildungsschule mit Sitz in der Schweiz, und Veräußerten Nutzungsrechten – mit dem Fernlehrgang an einen Deutschen Bundesbürger ? Darf dieses Material entgegen dem Hinweis in den Heften – im org. veräußert werden ? Die Nutzungsrechte wurden mit den Lehrbriefen vor ca. 10 Jahren zu einem Preis von ca. 2000 ,- Euro erworben. Nun entschied sich der Käufer, das Material zu verkaufen, für das er selbst nie eine Verwendung fand ! Darf der Fernlehrgang (org. Material) veräussert werden, an eine Privaten Person – zur Privaten Nutzung ? Das Angebot dieses Fernlehrgangs der Fernschule wurde 2008 eingestellt. Vermutlich gibt es die Schule nicht mehr, in dieser Rechtsform. Bitte nach Möglichkeit um Hilfreiche Antwort. Vielen Dank – gutes neues Jahr 2015

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