Anleitung zur Nutzung des Lizenz-Plug-in in Stud.IP (Video-Tutorial)

Ende Dezember 2016 hatten VG Wort und KMK die Wirkungen des neuen Rahmenvertrages zu § 52a UrhG bis zum 30. September 2017 aufgeschoben nachdem fast alle Hochschulen den Beitritt abgelehnt hatten. In Vorbereitung auf eine bevorstehende Einzelabrechnung der in Lernplattformen genutzten Sprachwerke, hatte das ITZ ein Plug-in zur Kennzeichnung des Lizenzstatus der hochgeladenen Dateien in Stud.IP zur Verfügung gestellt.

Mit dem Beschluss des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) durch den Bundestag am 30. Juni 2017 hat sich die Lage entspannt und eine Einzelabrechnung der verwendeten Literatur ist nicht mehr in Rede. Dennoch hat das Stud.IP-Lizenz-Plug-in seinen Nutzen nicht verloren. Insbesondere unter Berücksichtigung der Open Access Policy der Universität Halle ist eine Kennzeichnung der den Studierenden zur Verfügung gestellten Dateien entsprechend der erlaubten Nutzungen wünschenswert, um dem Anwender Sicherheit beim Umgang mit den Materialien Dritter zu geben. Zudem gibt das Lizenz-Plug-in eine Übersicht aller von dem jeweiligen Account jemals hochgeladenen Dateien, ermöglicht eine Anpassung des ausgewiesenen Lizenzstatus in der Übersicht sowie den Download der Dateien zur Sicherung direkt in der Übersicht.

In diesem Video-Tutorial von Rike Braitmayer (wiss. Hilfskraft am @LLZ) erfahren Sie, wie Dateien beim Hochladen mit einem Lizenzstatus versehen werden können und wie dieser Status auch nachträglich noch angepasst werden kann.

Rechtzeitig vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung im März kommenden Jahres werden die notwendigen Änderungen, z. B. Austausch des obsoleten § 52a UrhG gegen den neu eingefügten § 60a UrhG, in das Plug-in eingepflegt werden.

Die Schranken des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft – Podiumsdiskussion zum Regierungsentwurf des UrhWissG

Am 11. Mai 2017 fand an der Martin-Luther-Universität bereits zum vierten Mal die Podiumsdiskussion zu aktuellen Entwicklungen des Urheberrechts statt. Die von Prof. Dr. Malte Stieper und dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt organisierte Veranstaltung konzentrierte sich in diesem Jahr auf den von der Regierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG), welcher die urheberrechtlichen Schranken für Bildung und Wissenschaft novellieren soll. Besondere Aktualität erlangte die Diskussion vor dem Hintergrund, dass der darauffolgenden Tag der Bundesrat seine Stellungnahme zum UrhWissG abgab.

Es diskutierten Prof. Dr. Malte Stieper (Inhaber der Gundling-Professur für Bürgerliches Recht, Recht des geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht, MLU Halle-Wittenberg), Prof. Dr. Katharina de la Durantaye (Humboldt-Universität zu Berlin), Prof. Dr. Haimo Schack  (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel) und Prof. Dr. Eric W. Steinhauer  (Fernuniversität Hagen). Julia Reda (Mitglied des Europäischen Parlaments, Mitglied im Rechtsausschuss, Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Piratenpartei), die die europäische Perspektive in die Diskussion einbrachte, war per Videokonferenz in die Aula im Löwengebäude aus Brüssel zugeschaltet. Frank-Michael Fruhner vom Landesministerium für Justiz und Gleichstellung führte durch die Diskussion.

Prof. Stieper skizzierte in seinem Impulsvortrag die aktuelle Situation hinsichtlich des Bemühens um eine Neuordnung der Schranken des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft. Dabei betonte er, dass es nicht mehr in Frage stünde, ob eine solche Regelung erfolgen müsse, sondern nur noch, wie diese konkret im Gesetz umgesetzt werden können. Im Gespräch war die Umsetzung in Form einer Generalklausel in Anlehnung an die Fair Use-Doktrin des US-amerikanischen Rechts mit einer Ergänzung um Regelbeispiele (so Prof. de la Durantaye in ihrem Gutachten „Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke“). Alternativ wurde diskutiert, konkrete Regelungen einzelner Tatbestände vorzunehmen, die aber um eine technologie- und zukunftsoffene Auffangklausel für mehr Flexibilität ergänzt werden sollten (so z. B. Prof. Schack, Urheberrechtliche Schranken für Bildung und Wissenschaft, ZUM 2016, 216ff.).

Auf EU-Ebene sieht der Entwurf für eine Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt nur eine schmal gehaltene Ausnahme für grenzüberschreitenden, digitalen Unterricht vor und spart die Forschung komplett aus. Der Entwurf des UrhWissG geht demgegenüber weiter, enthält jedoch auch inkonsistente Regelungen.

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