Infoveranstaltung zur Einführung von CampusConnect an der MLU

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Für weitere Informationen zum Projekt CampusConnect auf das Bild klicken.

Anlässlich der geplanten Einführung von CampusConnect an allen interessierten Hochschulen im Verbund HET LSA und im Universitätsverbund Halle-Leipzig-Jena möchten wir die MitarbeiterInnen der MLU herzlich zu einer Informationsveranstaltung einladen, bei der wir genauer vorstellen möchten, wie von CampusConnect Gebrauch gemacht werden kann.

Die Informationsveranstaltung findet am 24.09.2015 in der Zeit von 10 bis 11 Uhr in Hörsaal XII im Löwengebäude statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Aufgrund des kurzfristigen Termins möchten wir außerdem auf einen weiteren Vortrag zu CampusConnect im Rahmen der Jahrestagung des Zentrums für multimediales Lehren und Lernen (@LLZ) am 01.10.2015 aufmerksam machen, bei dem auch der Projektleiter aus Baden-Württemberg anwesend sein wird, wo CampusConnect seit 2008 entwickelt wird. Der Vortrag wird an diesem Tag in der Zeit von 15 bis 16 Uhr in Haus 7 der Franckeschen Stiftungen stattfinden.

Digitalisierung: Wie schütze ich mein geistiges Eigentum?

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Grafik: CC by nd Dennis Skley

Das Urheberpersönlichkeitsrecht schützt den Urheber in seiner geistigen und persönlichen Beziehung zum Werk, etwa das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft. Dies gilt selbstverständlich auch für selbst erstellte Lehrmaterialien wie Skripte, Folien, Fotos, Video-Aufzeichnungen usw. und selbstverständlich auch für ganze Online-Kurse. Davon zu unterscheiden sind die Nutzungsrechte, die Lehrende als Urheber übertragen können, etwa an ihre Studierenden.

Im Zusammenhang mit der leichten Kopierfähigkeit digitaler Inhalte entstehen hierbei oft drei Befürchtungen: Zum einen könnten von Lehrenden erstellte Werke unberechtigt in die Hände Dritter gelangen, diese könnten zweitens unberechtigt verändert und wieder weitergegeben werden und drittens haben Lehrende bei der Erstellung der Materialien womöglich die Ausnahmeregelungen für Schulen und Hochschulen in Anspruch genommen und Werke Dritter verwendet, was aber nur innerhalb ihrer Studierendengruppe  und in einem geschützten (z.B. passwortgesicherten) Bereich, z.B. einer Lernplattform, zulässig wäre.

Grundsätzlich bestehen die Gefahren der illegalen Weitergabe geistigen Eigentums schon immer, aber tatsächlich war das Kopieren in der heutigen Zeit noch nie so einfach. Schützen kann man sich dagegen z.B. mit einer sorgfältigen Überarbeitung der eigenen Lehrmaterialien unter Einbeziehung des legalen Zitierrechtes sowie mit einer Ablage aller Unterlagen in einem passwortgeschützten Kursbereich einer Lernplattform wie Stud.IP oder ILIAS. Technisch ist z.B. auch das Kopieren der Videoaufzeichnungen erschwert, wobei aber allen klar sein muss, dass jeder technische Anti-Kopier-Schutz durch ein einfaches Abfilmen des Bildschirminhalts umgangen werden kann.
Der beste Schutz ist daher die Aufklärung der Studierenden, dass sie mit einer Kopie von Unterrichtsmaterialien und deren Weitergabe z.B. im Internet (selbst mit der guten Absicht der Unterstützung von anderen Lernenden) eine Straftat begehen, sofern diese Materialien nicht ausdrücklich dafür freigegeben sind. Ein entsprechendes Bewusstsein dafür zu entwickeln ist Teil der Medienkompetenz, die nicht erst heute zur schulischen und universitären Bildung dazugehört, aber gerade bei Studienanfängern nicht unbedingt vorausgesetzt werden kann.
Ein anderer Weg, eigene Werke legal und einfach an andere weiterzugeben, ist die konsequente Kennzeichnung erstellter Lehrmaterialien als Open Educational Resources (OER) oder die Verwendung ähnlicher Lizenzmodelle.

Teil 5 der Serie „Vorurteile“ (Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4)
Grafik: Dennis Skley, CC 2.0 by nd

Digitale Lehre: Wie sicher sind meine persönlichen Daten?

Vorbehalte gegenüber einer digitalisierten Lehre zielen häufig auf einen vermeintlich mangelhaften Schutz persönlicher Daten. Was ist da dran?

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Grafik: Dennis Skley (CC by nd)

Die Hochschulen nehmen Datenschutz sehr ernst, zumal sie über die Landesdatenschutzgesetze dazu verpflichtet sind. Dies ist auch der Grund, warum Hochschulen für die Lehrinhalte eigene Lernplattformen wie ILIAS oder Moodle unterhalten, die funktional sehr viele Möglichkeiten für die Lehre bieten, aber als komplexe Software auf den ersten Blick auch etwas unhandlich wirken. An praktisch jeder Universität Deutschlands werden die jeweiligen Lernplattform(en) vom jeweils universitätsinternen IT-Servicezentrum betreut, wobei die Server und deren Betrieb besonderen Sicherheitsanforderungen unterliegen. Lernplattformen (LMS), Video-Plattformen, Audience-Response-Systeme oder andere, zentral an einer Hochschule betriebene Lehr- und Lernsoftware unterliegen also den gleichen datenschutzrechtlichen Anforderungen wie alle anderen IT-Systeme auch.
Wenn Sie allerdings für die Lehre andere Software von Drittanbietern einsetzen, sei es Google Docs, Evernote, Doodle, Dropbox usw., dann geschieht dies grundsätzlich auf eigene Verantwortung. Der Einsatz solcher Software ist nicht unumstritten, weil damit persönliche Daten (z.B. Emailadressen von Studierenden) oder sensitive Daten (z.B. Forschungsergebnisse) auf Servern Dritter gelangen könnten. Daher können Studierende die Nutzung solcher Software auch berechtigt ablehnen, ohne dass ihnen daraus Nachteile entstehen dürfen. Steht im Gegensatz dazu die Lernplattform der Hochschule als „Vermittlungsform“ in den Studienunterlagen, ist ihre Nutzung für Studierende verpflichtend.

Die persönlichen Daten der Studierenden unterliegen aber auch in anderer Hinsicht Schutzrechten: Eine direkte Lernüberwachung von Seiten der Lehrenden, also welche Studierende haben sich z.B. wann welche Dokumente online angesehen, dürfen von Lehrenden nicht erhoben und schon gar nicht für eine Leistungsbewertung herangezogen werden. Wenn die zu bewertende Leistung z.B. ein Referat ist, spielt es keine Rolle, ob der Studierende im Vorfeld auf die online bereitgestellten PDF geklickt hat. Daher sind diese Funktionen in einem Hochschul-LMS für Lehrende auch nicht verfügbar (abgesehen von sinnvollen Ausnahmen, etwa der Autorenschaft im Wiki oder einem Forum).
Die darüber hinausgehende, manchmal erhobene Forderung der völligen Anonymisierung in einem LMS ist allerdings mit unserem derzeitigen Verständnis von Hochschule nicht kompatibel. Zum einen sollen am Ende individuell zurechenbare (und auch in einem LMS erbrachte) Leistungen einen Abschluss zertifizieren, zum anderen sollen bestimmte Kurse nur den zugangsberechtigten Mitgliedern zur Verfügung stehen. Beides erfordert klare Identifizierungen.

Grafik: Dennis Skley (CC 2.0, by nd)

Teil 4 der Serie „Vorurteile“ (Teil 1, Teil 2, Teil 3)

 

Es wird nur das gelernt, was auf den Folien steht

Das Vorurteil hört man gar nicht so selten: Studierende lernen die in der Vorlesung gezeigten und in die Lernplattform eingestellten Folien, aber nichts anderes mehr. Dabei sollen sie doch Ihr Wissen auch anwenden, einen Zustand analysieren oder einen Prozess evaluieren können. Stattdessen werden Folien auswendig gelernt und die Ursache dieser Entwicklung sei die Digitalisierung der Lehre.

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Death By Presentation (Frits Ahlefeldt-Laurig, CC 2.0 by nc nd)

Aber wenn das Auswendiglernen von Folien für eine Klausur ausreicht, sollte man den Studierenden keinen Vorwurf machen, denn effizientes und zielgerichtetes Lernen wird oft genug als Erwartungshaltung an sie herangetragen. Und wenn eine Prüfung tatsächlich nur dieses Wissen abfragt ist die rationale Handlung das Auswendiglernen der Folien. Warum mehr Zeit ins Lernen investieren, wenn andere Lernziele gar nicht gefragt sind?

Dabei müssen Folien nicht exakt alles enthalten, was Lehrende im Präsenzunterricht den Studierenden nahe bringen wollen. Abgesehen von grundsätzlichen Hinweisen für ansprechende Präsentationen (hier ein durchaus ernst gemeinter Klassiker) können Lehrende sehr wohl steuern, was wann und wo gelernt wird. Lern-Management-Systeme wie ILIAS unterstützen z.B. viele unterschiedliche und sich gegenseitig ergänzende Lehrmethoden auch für eine Vorlesung. Blogs, Wikis, Portfolios, Übungsaufgaben und gesteuerte Gruppenaktivitäten ermöglichen somit auch andere Stufen der Lernzielhierarchie. In Kombination mit anderen Materialien, kleineren Lerneinheiten, kreativen Aufgaben und Selbstevaluierungen, vielleicht auch auf Basis einer aufgezeichneten Vorlesung, steht Studierenden dann ein ganzer Lernraum zur Verfügung, der auch zu einer höheren Selbstverantwortung gegenüber dem eigenen Lernen führen kann – sofern er von den Lehrenden darin begleitet und unterstützt wird.

Andererseits: Auch aus Sicht der Studierenden mag die Folienlernerei der einfachere Weg sein, im Netz gibt es dazu Seiten voller Strategien und Optimierungsratschläge (und sehr viele Frustbeiträge). Zweifellos müssen bestimmte Begriffe, Formeln oder Namen schlichtweg eingeprägt werden. Aber wenn dies das Ziel ist – braucht man dafür eine Präsenz-Universität?

Also: Wer Powerpoint-Folien als alleinige Lernquelle ausschließen möchte kann dies sehr wohl beeinflussen. Gerade das Einstellen zusätzlicher Materialien und die Einbeziehung ergänzender Online-Aktivitäten in den Lernprozess wird durch die Digitalisierung erheblich erleichtert. Formulierte Lernziele zeigen den Studierenden zugleich, was inhaltlich von ihnen erwarten wird, ohne den zu prüfenden Stoff exakt vor- und aufzuschreiben. Aber das ist, zugegeben, mehr Arbeit für Lehrende und Lernende.

Grafik: Frits Ahlefeldt-Laurvig, CC 2.0 by nc nd
Teil 3 der Serie „Vorurteile“ (Teil 1, Teil 2)

Sachsen-Anhalt ermöglicht politischen Flüchtlingen den Hochschulzugang

By Sane (Own work) [CC BY-SA 3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], via Wikimedia Commons
By Sane (Own work) [CC BY-SA 3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], via Wikimedia Commons
Während an vielen Orten in Europa aktuelle humanitären Herausforderungen bezüglich politischer Flüchtlinge drängen, wird in Sachsen-Anhalt an der Hochschule Magdeburg-Stendal vorausschauend geplant und zwar mit der Initiative „Integration von politischen Flüchtlingen mit akademischen Hintergründen bzw. Ambitionen“.

Ziel ist es, Geflüchteten einen Zugang zu akademischer Aus- und Weiterbildung zu ermöglichen, um auch im Aspekt der demografisch bedingten Fachkräftesicherung die regionale Wirtschaft zu stärken und Arbeitsplätze zu erhalten.

Dabei werden an der Hochschule Magdeburg-Stendal die z.T. dramatischen persönlichen Lagen von politischen Geflüchteten berücksichtigt und Konzepte für den vollständigen Hochschulzugang, auch bei unvollständiger bzw. fehlender Aktenlage erarbeitet. Hierfür werden verschiedene Instrumente angeboten, wie z.B. Orientierungsgespräche mit prüfenden Interviews und qualifikations- und fachbezogene Eignungsfeststellungsprüfungen. Politische Flüchtlinge können auch kostenfreie Gasthörerzugänge erhalten, für die es keine Studieneingangsprüfung gibt.

Durch diese Initiative wird in Sachsen-Anhalt und insbesondere an der Hochschule Magdeburg-Stendal die Schaffung einer gelebten Willkommens- und Anerkennungskultur angestrebt..

Weitere Informationen auf der Webseite des Flüchtlingsrats Sachsen-Anhalt e.V.