Neue Entwicklung zu § 52a UrhG

Nach den eiligen Bemühungen aller Lehrenden, der Änderung der Rechtslage bezüglich § 52a UrhG noch vor dem Jahreswechsel gerecht zu werden, hat es eine neue Entwicklung gegeben.

Laut eines Schreibens des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2016, das auf den Webseiten der Universität Bielefeld, Universität Osnabrück und Universität Duisburg-Essen abrufbar ist, haben sich Vertreter der Kultusministerkonferenz (KMK), der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der Verwertungsgesellschaft WORT darauf geeinigt, die pauschale Abgeltung der Vergütungsansprüche der VG WORT nach § 52a UrhG bis zum 30. September 2017 fortzusetzen. Bis zu diesem Zeitpunkt soll eine praktikablere Lösung für die Abrechnung gefunden werden.

Dies ist wohl als Folge der Tatsache zu werten, dass die meisten Hochschulen in Deutschland dem Ende September 2016 zwischen VG WORT, KMK und HRK geschlossenen Rahmenvertrag nicht beigetreten waren.

Die Konsequenzen aus diesem Nichtbeitritt sind nun bis 30. September 2017 ausgesetzt. Es bleibt abzuwarten, wie eine neue Einigung aussieht.

2. Broschüre „Damit das Studium für alle passt“ erschienen

In seiner neuen Broschüre hat das Verbundprojekt HET LSA Beispiele guter Praxis für Studium und Lehre dokumentiert. Die an den Hochschulen Sachsen-Anhalts entwickelten Maßnahmen und Instrumente dienen u.a. der curricularen Weiterentwicklung von Studiengängen und der Professionalisierung der Lehre.

Zum Abschluss der ersten Projektphase (2012-2016) zeigt sich so die Vielfalt der an den Hochschulen umgesetzten Initiativen. Diese geben in acht Themenfeldern didaktische und studienorganisatorische Antworten auf Fragen, die durch steigende Heterogenität der Studierendenschaft aufgeworfen werden. Dabei bieten die Beiträge der Lehrenden und Hochschulpraktiker auch Hinweise und Empfehlungen zur Übertragbarkeit.

Die gesamte Broschüre steht als PDF zum Download bereit. Auf der Webseite des Verbundes findet sich außerdem ein Flipbook der Broschüre. Die wachsende Sammlung mit Beispielen guter Praxis aus Studium und Lehre ist zudem auf einer Wissenskarte veröffentlicht.

Impressionen von den Tagen der Lehre in den Fakultäten 2016

Vom 11. Oktober bis 2. November 2016 fanden die Tage der Lehre in den Fakultäten 2016 statt. Diese richteten sich an alle interessierten Studierenden, Lehrenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MLU und boten Gelegenheit für fakultätsbezogenen Austausch, Diskussion und Vernetzung zu Fragestellungen guter Lehre und gelungenen Lernens.

Schritt für Schritt zur Evaluation Ihrer Lehrveranstaltung

Lehrveranstaltungsevaluationen bieten Lehrenden die Möglichkeit, die in der eigenen Lehre eingesetzten Methoden und Konzepte zu reflektieren und von Studierenden einschätzen zu lassen. Das Evaluationsbüro der Martin-Luther-Universität unterstützt Lehrende bei der Evaluation der eigenen Lehrveranstaltung. Die Ergebnisse werden dem Lehrenden im Anschluss zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie auf den Seiten des Evaluationsbüros.

Wie Sie sich in wenigen Schritten zur Evaluation anmelden können, zeigt der folgende Screencast. Im @LLZ-Wiki finden Sie außerdem eine textbasierte Anleitung.

 

Rahmenvertrag zu § 52a UrhG – Konsequenzen für die Lehre

Die Kultusministerkonferenz (KMK) in Vertretung der Länder, der Bund und die VG WORT hatten sich Ende September 2016 auf einen Rahmenvertrag zur Vergütung der Nutzung von Schriftwerken im Rahmen des § 52a UrhG auf Online-Lernplattformen geeinigt. (siehe KMK-Meldung)

Diese Vereinbarung geht auf das Urteil des BGH vom 20. März 2013 zurück, in welchem dieser feststellte, dass eine Pauschalvergütung der Nutzung von Schriftwerken nach § 52a UrhG nicht sachgemäß sei. Folgerichtig wird in dem Rahmenvertrag die Einzelerfassung der Nutzungen von Schriftwerken vereinbart. Dadurch soll die Abrechnung der Vergütung nach Werk, Seitenzahl und Anzahl der Nutzer ermöglicht werden.

Gleichzeitig überlässt der Vertrag den Hochschulen die Entscheidung, dieser Vereinbarung beizutreten. Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg tritt dem Rahmenvertrag nicht bei. Damit fehlt an der MLU ab kommendem Jahr eine Vereinbarung zur Vergütung der Nutzungen von Schriftwerken nach § 52a UrhG. Dies führt zu den in der Info-Grafik dargestellten Konsequenzen.

Weiterführende Informationen zu den ab 1. Januar 2017 erlaubten und nicht erlaubten Nutzungen und insbesondere auch zur technischen Umsetzung der Entfernung oder Sperrung von Dateien in Stud.IP und ILIAS, finden Sie im Wiki des LLZ unter http://wiki.llz.uni-halle.de/52a.

Hier können Sie die Info-Grafik als pdf herunterladen. Die Grafik steht unter der CC BY 3.0 DE-Lizenz und kann weitergenutzt werden.