Adaptives Lernen und Datenschutzrecht

Ein Beitrag von Paul Schiering, Student der Rechtswissenschaften und wissenschaftliche Hilfskraft am Zentrum für multimediales Lehren und Lernen.

Bedeutung des Datenschutzes im adaptiven Lernen

Avaliação Disruptiva DNA by Reginaldo Gotardo | CC-BY-SA 4.0

Unter adaptivem Lernen ist eine Methode zu verstehen, die einem einzelnen Studierenden auf der Grundlage des bisherigen Lernverlaufes und der entsprechenden Lernerfolge, individuell zugeschnittene Lernangebote und -möglichkeiten anbietet. Dies setzt voraus, um ein individuelles „Profil“ zu erstellen, dass Daten über die Person gesammelt werden. Diese Form des Lernens kann besonders effektiv durch Nutzung von Online-Plattformen wie ILIAS realisiert werden, da diese ohnehin Daten der Studierenden verarbeiten.

Zum Beispiel kann dies das Testergebnis einer Person sein, welches dazu dient, festzustellen, auf welchem Niveau sich die künftigen Lernangebote befinden müssen, um sinnvoll zum Lernerfolg führen zu können. Diese personenbezogenen Daten der Studierenden können aber auch subtiler gesammelt werden, also in Situationen, in denen es dem Betroffenen weniger klar ist, dass Daten über ihn gesammelt werden. Denkbar wäre die Erfassung der Zeit, die ein Studierender braucht, um eine Aufgabe zu lösen oder wie lange er verweilt, um einen Text durchzulesen. Adaptives Lernen ist also maßgeblich von den gesammelten Daten abhängig, sodass es von essentieller Bedeutung ist, datenschutzrechtliche Normen zu befolgen.

Nutzung schon vorhandener Daten

Zweckbindung der Datenverarbeitung

Die Datenschutzgrundverordnung der EU (DS-GVO) statuiert klar in Art. 5 Abs. 1 lit. b,

DSGVO | CC 0

dass Daten nur „für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden“ dürfen. Damit wurde die Bedeutung des Grundsatzes der Zweckbindung, der ein Eckpfeiler des Datenschutzrechts darstellt und sich auch im deutschen Datenschutzrecht finden lässt (Bundesdatenschutzgesetz sowie Datenschutzgesetze der Länder), nochmals unterstrichen. Die Zweckbindung erstreckt sich nicht nur auf die Erhebung, sondern gerade auch auf die Weiterverarbeitung bereits vorhandener personenbezogener Daten. Auch andere Personen, als diejenigen, die die Daten erhoben haben, müssen sich an den ursprünglichen Zweck der Datenerhebung halten.[1] Mithin ist es auch ihnen nicht erlaubt, die Daten für einen anderen Zweck als den ursprünglichen zu nutzen.

Typischerweise liegt über die meisten Studierenden schon eine Reihe von Daten vor, z. B. verschiedene Testergebnisse sowie Daten, die bei der Nutzung von ILIAS und Stud.IP anfallen. Bei Prüfungen werden personenbezogene Daten nur zum Zwecke der Durchführung von Leistungserhebung erhoben. Sie werden aber bisher nicht zur späteren Verwertung im Bereich des adaptiven Lernens gesammelt. Den Studierenden war zum Zeitpunkt der Erhebung nur bekannt, dass ihre personenbezogenen Daten für die Prüfungsdurchführung nicht aber für andere Zwecke erhoben werden. Deswegen wäre ein Rückgriff auf diese Daten zum Zwecke eines adaptiven Lernmodells grundsätzlich nicht zulässig, da er gegen die Zweckbindung bei der Datenerhebung verstoßen würde.

WeiterlesenAdaptives Lernen und Datenschutzrecht