Instructional Designer an deutschen Hochschulen?

Am 1. Dezember 2016 bilanzierte in Berlin die Abschlusskonferenz des Hochschulforums Digitalisierung mit zahlreichen Diskussionen, Workshops und Präsentationen die Arbeit der vergangenen drei Jahre. Zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der Politik und der Hochschulen waren sich darin einig, dass die Potenziale digitaler Bildung flächendeckend erst genutzt werden können, wenn Veränderungsprozesse auf hochschulstrategischer Ebene angestoßen werden.

Eine grundlegende Erkenntnis lautet: „Ohne zentrale Entscheidungen bezüglich Infrastruktur, Organisationskultur und Personalentwicklung wird gute digitale Lehre nur in begrenzten Subsystemen stattfinden.“ (Hochschulforum Digitalisierung, 2016: 31). Speziell der Zuschnitt von Personalstrukturen an den Hochschulen hat Jörg Dräger in einem Tweet hervorgehoben. Dieses Thema soll auch im Fokus dieses Blogbeitrags stehen.

Die Integration digitaler Medien in die Lehre verlangt von vielen Lehrenden zusätzlich zur täglichen Arbeitsbelastung einen nicht unerheblichen Aufwand. Um Lehrende bei der Planung und Umsetzung der Lehre zu unterstützen, wird immer öfter das Berufsbild des Instructional Designer genannt. Aber was verstehen wir darunter?

Willox et al. formulieren die Aufgaben von Instructional Designern sehr weitgehend: „An instructional designer is a „creative professional who helps build bridges between elds of education and develops additional infrastructure to help teachers teach and students learn.“ (2016).

International gesehen ist das Aufgabengebiet der Instructional Designer eher uneinheitlich ausgeprägt. Das Forschungsinstitut Intentional Futures (2016) führte eine Studie mit 780 Personen durch, die an Hochschulen (schwerpunktmäßig USA) die Aufgaben eines Instructional Designers übernehmen. Dabei zeichnete sich ab, dass Konsens weder bezüglich der Bezeichnung des Stellen- noch des Tätigkeitsprofils existiert. 49% der Befragten gaben an, unter der Berufsbezeichnung „Instructional Designer“ zu arbeiten. Andere Bezeichnungen waren Instructional Technologist, Distance Education Specialist, Academic Developer und Online Learning Consultant. In der Literatur lassen sich noch weitere Bezeichnungen finden wie Educational Technologist (GB), Learning/Educational Designers (Australien) (vgl. Obexer & Giardina, 2016) oder Learning Engineers (USA) (Willcox et Al. 2016).

Auch übergeordnete Begriffe sind keineswegs eindeutig. So kamen Mayrberger, K. & Kumar (2014) zur Frage, ob die Bezeichnung „Mediendidaktik“ das Pendant zum englischen Educational Designer ist, zu dem Schluss, dass es keine eindeutige Übereinstimmung der deutschen und englischen Fachbegriffe gebe.

Dabei beschäftigen sich Wissenschaftler schon länger mit der Frage, welche Aufgaben Instructional Designer an einer Hochschule zugeordnet werden können. Obexer & Giardina (2016) haben nach einer umfangreichen Recherche mögliche Handlungsfelder für Instructional Designer an den Hochschulen identifiziert (s. Grafik). Die Tätigkeitsfelder sind sehr umfangreich und gehen mit unterschiedlichen Anforderungen einher (Intentional Futures, 2016).

„Roles of a Learning Designer” by Regina Obexer & Natasha Giardina / CC BY-NC-ND 4.0

Auch Jörg Dräger erklärt im folgenden Video, welche konkreten Tätigkeitsfelder daraus für Instructional Designer an den Hochschulen entstehen könnten.

Intentional Futures (2016) schätzt die Zahl der Instructional Designer an US-Hochschulen auf 13.000. Vergleichbare Daten fehlen für deutsche Hochschulen, dennoch werden zur Begleitung der Digitalisierung an Hochschulen (wenn auch so nicht benannt) Instructional Designer beschäftigt. Im Rahmen einer Recherche unter den Qualitätspakt-Lehre-Projekten lassen sich 89 Einträge finden, die E-Learning/Blended-Learning als Schwerpunkt der Maßnahmen haben. Zusätzlich beschäftigen E-Learning- und hochschuldidaktische Einrichtungen wissenschaftliche Mitarbeiter mit dem Profil eines Instructional Designers. Es mangelt allerdings an Sichtbarkeit und Bekanntmachung dieses Tätigkeitsprofils.

Während international Instructional Designer in Verbänden wie the Association for Learning Technology (ALT) (UK) oder ISTE (USA) vernetzt sind, beschränken sich deren Aktivitäten in Deutschland vorrangig auf die 2013 gegründete AG Digitale Medien und Hochschuldidaktik der DGHD, in der sich Instructional Designer regelmäßig austauschen und vernetzen können. Dennoch lässt sich kein umfassender Austausch wie in diesem Beispiel finden.

Auch die Frage nach der Qualifikation der Instructional Designer an deutschen Hochschulen deutet auf noch viel Entwicklungspotential hin. Hervorzuheben sind beispielsweise die Masterstudiengänge an der PH Heidelberg oder der Universität Duisburg-Essen, aber Fortbildungsmaßnahmen für Berufstätige fehlen weitgehend. Immerhin wurden erste Konzepte für die Professionalisierung der E-Learning-Berater beim Einsatz digitaler Medien in der Hochschulehre (Tjettmers et al., 20114) publiziert.

Das Hochschulforum Digitalisierung empfiehlt, nicht zuletzt in seinem Abschlussbericht 2016 „The digital Turn“, Veränderungsprozesse auf hochschulstrategischer Ebene anzustoßen. Einer der Aspekte bezieht sich auf den Aufbau von Strukturen für unterstützendes Personal: „Zur Professionalisierung der Hochschuldidaktik mit digitalen Medien braucht es beispielsweise Instruktionsdesigner, um die Lehrenden zu unterstützen und Lehrveranstaltungen und Curricula weiterzuentwickeln beziehungsweise erfolgreich umzusetzen.“ (2016: 132). Hochschulen wird empfohlen ihre Stellenpläne dementsprechend zu erweitern und entsprechende neue Personalkategorien zu schaffen (vgl. Hochschulforum Digitalisierung (2016).

Zusammenfassend ist also festzustellen, dass sich die Tätigkeit eines Instructional Designers in Deutschland offenbar erst jetzt zu profilieren beginnt. Auch bei der Erforschung verschiedener Ansätze und Strukturen rund um Instructional Designers an den Hochschulen bleibt noch viel zu tun. So gilt es im Forschungsbereich Studien zur Erfassung der Aufgaben, der Arbeitsweise und der Erfahrungen von Instructional Designer an deutschen Hochschulen durchzuführen. Perspektivisch müssten sich Standards für die beruflichen Qualifikationen sowie der Ausbau an Vernetzungsstrukturen etablieren.

Quellen

Hochschulforum Digitalisierung (2016). The Digital Turn – Hochschulbildung im digitalen Zeitalter. Arbeitspapier Nr. 27. Berlin: Hochschulforum Digitalisierung. (Verfügbar unter: https://hochschulforumdigitalisierung.de/de/abschlussbericht (06.12.2016)

Hopkins, D. (Hrsg.) (2015). The Really Useful #EdTech Book. CreateSpace Independent Publishing Platform. Verfügbar unter http://www.dontwasteyourtime.co.uk/wp-content/uploads/2015/03/The-Really-Useful-EdTechBook.pdf (06.12.2016)

Intentional Futures (2016). Instructional Design in Higher Education. A Report on the Role, Workflow, and Experince of Instructional Designers. Verfügbar unter http://intentionalfutures.com/reports/instructional_design/ (06.12.2016)

Mayrberger, K. & Kumar, S. (2014). Mediendidaktik und Educational Technology: Zwei Perspektiven auf die Gestaltung von Lernumgebungen mit digitalen Medien. IN: K. Rummler (Hrsg.), Lernräume gestalten – Bildungskontexte vielfältig denken. Münster: Waxmann. S.44-55.

Obexer, R und Giardina, N. (2016). What is a Learning Designer? Support roles and structures for collaborative E-Learning implementation. IN: Wachtler, J.; Ebner, M.; Gröblinger, O.; Kopp, M.; Bratengeyer, E.; Steinbacher, H.-P.; Freisleben-Teutscher, C.; Kapper (Hrsg). Digitale Medien: Zusammenarbeit in der Bildung. Medien in der Wissenschaft, 71. Waxmann: Münster. S. 137-146

Tjettmers, S., Grüter, M., Krüger, M., Steffen, R., Dräger, S., Rhein, R., Bott, O. (2014). Professionalisierung der Beratung zum Einsatz digitaler Medien in der Lehre: Das Weiterbildungskonzept „Hochschuldidaktische Beratung“. IN: O. Zawacki-Richter, D. Kergel, N. Kleinefeld, P. Muckel, J. Stöter, K. Brinkmann (Hrsg.), Teaching Trends 2014. Offen für neue Wege: Digitale Medien in der Hochschule. Münster: Waxmann. S. 249-263.

Willcox, E. Karen & Sarma, Sanjay & Lippel, H. Philip (2016). Online Education: A Catalyst for Higher Education Reforms. Final Report April 2016. Verfügbar unter https://oepi.mit.edu/files/2016/09/MIT-Online-Education-Policy-Initiative-April-2016.pdf (06.12.2016)

 

Grafik: “Roles of a Learning Designer” by Regina Obexer & Natasha Giardina / CC BY-NC-ND 4.0

 

Dieser Blogbeitrag wurde ursprünglich auf der Seite des Hochschulforum Digitalisierung veröffentlicht. 

 

Treffen der Anwendergruppe „ILIAS-Nord“ an der MLU

Anfang Dezember 2016 fand an der MLU ein gemeinsames Arbeitstreffen der Anwendergruppe ILIAS-Nord statt.

Im Zentrum der Anwendergruppe ILIAS-Nord steht der gegenseitige Erfahrungsaustausch über die Nutzung von ILIAS, u.a. in Bezug auf Einsatzszenarien in verschiedenen Bildungskontexten oder technischen Weiterentwicklungen. Es finden zwei Treffen pro Jahr an wechselnden Orten statt. Vertreten sind Anwender aus Schulen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen und öffentlicher Verwaltung aus ganz Nord- und Ostdeutschland.

Zum Treffen in Halle waren neben hochschulinternen Kollegen des ITZ und LLZ auch Gäste aus Köln, Bremen, Hannover, Nordhausen, Göttingen und weitere Akteure aus Bildungseinrichtungen in Nord- und Mitteldeutschland vor Ort. Im Mittelpunkt des Treffens in Halle standen u.a. aktuelle Entwicklungsvorhaben von ILIAS. Dazu hat der Geschäftsführer des Vereins ILIAS open source e-Learning e.V einen Einblick in einige geplante Feautures für ILIAS 5.3 gegeben. Ein Überblick dazu und die Möglichkeit eigene Entwicklungswünsche einzubringen sind im Feauture-Wiki zu finden.

Weitere Themen, die vor Ort mit den Kollegen gemeinsam diskutiert wurden, waren neben den Änderungen des Vertrags mit VG WORT bzgl. §52a UrhG auch Anforderungen und Entwicklungen zur Schnittstelle zwischen Stud.IP und ILIAS. Um diesen ersten Austausch weiter fortzusetzen und den Übergang zwischen beiden Systemen für die Nutzer zu erleichtern ist voraussichtlich für März 2017 ein gemeinsamer Workshop mit Teilnehmern aus verschiedenen Hochschulen, die beide Systeme einsetzen, geplant.

Gutes neues Passwort

Wie sicher ist mein Passwort? Wer im neuen Jahr bezüglich der Sicherheit seiner persönlichen Daten nochmal nachbessern möchte, muss meist bei der Verwendung besserer Passwörter ansetzen. Längst bekannt sind die Kriterien, wie gute Passwörter aufgebaut sind: möglichst lang sollen sie sein, sich nicht einfach nachschlagen lassen und für jeden Anwendungszweck verschieden lauten. Das leuchtet erstmal ein, lässt uns aber schnell an kognitive Grenzen stoßen.


Passwörter einfach erklärt von Alexander Lehmann, cc-by-sa-3.0-de

Wenn im Homeoffice der Passwortmanager nicht läuft, die Klebezettel verstreut sind, der Onlinespeicher dafür unheimlich erscheint oder sich die Passsätze nicht mehr in die richtige Reihenfolge bringen lassen, bietet sich eine weitere interessante Alternative zum Einheitspasswort an. Eike Kiltz, Professor für Kryptografie an der Ruhr-Universität Bochum, stellte Spiegel Online sein persönliches Passwortsystem vor. Es lässt sich unabhängig vom Betriebssystem nutzen, die Passwörter werden dabei nirgendwo gespeichert.

Das Grundgerüst bildet ein sicheres Master-Passwort. Es ist der Nährboden guter Passwörter, aber trotzdem darin nicht wörtlich enthalten. Für die Vielfalt der Passwörter sorgt ein Zusatzbegriff. Da das Erinnern des Master-Passworts bereits genug Konzentration abverlangt, sollte der Zusatzbegriff nur eins sein: leicht zu merken. Hierbei hilft ein leicht zu erinnerndes Schema: zum Beispiel der Webseitenname, der Firmenname oder die Internetdomain. Die (Re-) Konstruktion des entsprechenden Passworts übernimmt ein einfaches Skript.

Technisch lässt sich das vereinfacht so erklären: das Master-Passwort und der Zusatzbegriff bilden zusammen eine Zeichenkette. Aus dieser Zeichenkette wird mit einer kryptologischen Hashfunktion ein hexadezimaler Hashwert gebildet, der anschließend in eine praktisch nutzbare Zeichenfolge kodiert wird. Die ersten 10 Zeichen davon werden als Passwort verwendet. „Die Sicherheit, die dieses System bei einem guten Master-Passwort bietet, reicht für die meisten Anwendungen absolut aus“, sagt Kiltz.

Durch das sichere Master-Passwort ändert auch der leicht zu erratende Zusatzbegriff nichts an der Vertraulichkeit der Zeichenkette, woraus der Hashwert gebildet wird. Die ursprüngliche Zeichenkette mit dem geheimen Master-Passwort lässt sich auch nicht rückwärts aus dem Hashwert ableiten. Und: gleiche Zeichenketten führen stets zum identischen Hashwert, verschiedene Zeichenketten führen stets zu anderen Hashwerten. Eine kleine Änderung der Zeichenkette, hier durch den Zusatzbegriff herbeigeführt, resultiert nicht nur in einer kleinen Änderung des Passworts, sondern führt zu einem komplett anderen Passwort.

Ein Demoskript befindet sich unter http://media.llz.uni-halle.de/blog/gutes-neues-passwort/demo.html. Das Demoskript wird ausschließlich lokal im Browser ausgeführt, es werden keinerlei Daten übertragen oder gespeichert. Die Länge des Passworts wurde auf 15 Zeichen erhöht. Als Hashfunktion wird SHA-1 verwendet, die Kodierung erfolgt mit Base64. Die verwendete Bibliothek jsSHA wurde von Brian Turek bereitgestellt.

Weihnachtsgrüße

Neue Entwicklung zu § 52a UrhG

Nach den eiligen Bemühungen aller Lehrenden, der Änderung der Rechtslage bezüglich § 52a UrhG noch vor dem Jahreswechsel gerecht zu werden, hat es eine neue Entwicklung gegeben.

Laut eines Schreibens des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2016, das auf den Webseiten der Universität Bielefeld, Universität Osnabrück und Universität Duisburg-Essen abrufbar ist, haben sich Vertreter der Kultusministerkonferenz (KMK), der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der Verwertungsgesellschaft WORT darauf geeinigt, die pauschale Abgeltung der Vergütungsansprüche der VG WORT nach § 52a UrhG bis zum 30. September 2017 fortzusetzen. Bis zu diesem Zeitpunkt soll eine praktikablere Lösung für die Abrechnung gefunden werden.

Dies ist wohl als Folge der Tatsache zu werten, dass die meisten Hochschulen in Deutschland dem Ende September 2016 zwischen VG WORT, KMK und HRK geschlossenen Rahmenvertrag nicht beigetreten waren.

Die Konsequenzen aus diesem Nichtbeitritt sind nun bis 30. September 2017 ausgesetzt. Es bleibt abzuwarten, wie eine neue Einigung aussieht.