Was kostenlos ist, weiß jeder, aber wann sind Inhalte eigentlich „frei“? Beide Begriffe bedeuten nicht zwingend dasselbe. Stehen Bilder unter freien Lizenzen, sind sie meist auch kostenlos, aber nicht immer. Doch kostenlose Inhalte sind nicht automatisch „frei“ – zum Beispiel, weil sie mit einschränkenden Nutzungsbedingungen versehen sind. Meistens verbirgt sich eines der drei folgenden Modelle hinter kostenlosen Foto-Angeboten:
„Lizenzfreie“ Inhalte
Der Begriff „lizenzfrei“ ist eine schiefe Übersetzung des englischen Ausdrucks royalty-free, was soviel heißt wie: frei von Tantiemen oder weiteren Nutzungsgebühren. Bei vielen Plattformen sind solche Fotos kostenlos erhältlich. Genau genommen schließt man meistens dennoch einen Lizenzvertrag, wenn man die Bilder verwendet – etwa über die Nutzungsbedingungen der Website, die dazu in der Regel weitere Vorgaben machen.
Daneben kann „lizenzfrei“ auch solche Bilder bezeichnen, die von klassischen Fotoagenturen zwar gegen Gebühr verkauft werden, bei denen aber nicht weiter eingeschränkt wird, wie die Bilder nach dem Kauf verwendet werden können. Diese Bilder können zum Beispiel zeitlich unbeschränkt oder mehrfach verwendet werden. Werben Webseiten mit „lizenzfreien“ Bildern, ist in jedem Fall ein genauer Blick in die Nutzungs- oder Lizenzbedingungen ratsam.
Gemeinfreie Inhalte
Mit dem Begriff „gemeinfrei“ oder public domain werden solche Werke bezeichnet, an denen keine Urheberrechte bestehen. Das kann unterschiedliche Gründe haben. Häufig sind die Rechte abgelaufen: Bei fotografischen Werken endet die Schutzfrist in Deutschland und anderen Ländern 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Kürzer ist sie bei einfachen Schnappschüssen, in denen keine schöpferische Leistung steckt. Dann sind sie 50 Jahre ab Veröffentlichung als „Lichtbild“ geschützt. Auch amtliche Werke wie etwa Gesetzestexte sind vom Urheberschutz ausgenommen, was für Fotos aber eher selten ist.
Bestehen noch Rechte an Fotos, können sie dennoch über „Creative Commons Zero“ (CC0, auch public domain dedication) zur Nutzung ohne weitere Bedingungen freigegeben werden. Im Ergebnis können sie wie gemeinfreie Werke verwendet werden. Auch wenn es keine Pflicht dazu gibt, so kann es empfehlenswert sein, gemeinfreie Inhalte und solche mit CC0-Freigabe bei Verwendung gesondert zu kennzeichnen.
Inhalte unter freien Lizenzen
Freie Lizenzen erlauben es, Werke unter bestimmten Bedingungen weiter zu nutzen, die der Urheber oder Rechteinhaber selbst festlegt. Am bekanntesten sind die Creative-Commons-Lizenzen, die aus standardisierten Lizenzbausteinen bestehen. Sie erlauben es, die Inhalte ohne Nachfrage zu nutzen, wenn bestimmte Bedingungen beachtet werden.
Es gibt unterschiedliche Anschauungen darüber, welche Varianten der Creative-Commons-Lizenzen wirklich als „frei“ gelten sollten. Einer gängigen Definition für „freie kulturelle Werke“ zufolge sollte man sie bearbeiten und auch kommerziell nutzen dürfen. Unter dem Begriff „Open Content“ werden die eher freizügigen und die eher restriktiven Lizenzvarianten zusammengefasst.
In diesem Beitrag stellt iRights.info zehn Anlaufstellen für gemeinfreie Bilder und Bilder unter Creative-Commons-Lizenzen vor. Wer noch mehr will: Mehr als hundert Quellen haben die Mitwirkenden der Wikipedia zusammengetragen.
1. Wikimedia Commons
Mit gut 39 Millionen Bilddateien gehört Wikimedia Commons zu den wichtigsten Anlaufstellen für freie Bilder. Die Qualität ist bei der Vielzahl an Inhalten durchmischt, aber wer sucht, wird meistens fündig. Durch Kooperationen mit weiteren Einrichtungen sind einige besonders interessante Sammlungen bei Wikimedia Commons verfügbar – zum Beispiel aus dem Bundesarchiv, der Deutschen Fotothek oder dem Fundus der Konrad-Adenauer-Stiftung.
Die bei Wikimedia Commons hochgeladenen Inhalte stehen zum Großteil unter Creative-Commons-Lizenzen oder sind gemeinfrei. Die Beschreibungsseite der jeweiligen Datei zeigt das im Detail. Beim Weiterverwenden der Inhalte hilft die Seite lizenzhinweisgenerator.de:Wird der Link zu einer Wikipedia- oder Bildseite dort eingefügt, zeigt das Werkzeug die nötigen Angaben an.
2. Creative Commons bei Flickr
Bei Flickr erlaubt es die erweiterte Suche, die Ergebnisse auf frei verwendbare Bilder einzugrenzen. Etwa zwei Drittel der auf Flickr unter Creative-Commons-Lizenzen veröffentlichten Bilder sind mit dem Baustein „keine kommerzielle Nutzung“ (Non-commercial, NC) versehen. Was darunter zu verstehen ist, ist nicht immer eindeutig. Es empfiehlt sich, Inhalte mit dieser Bedingung nur dann zu verwenden, wenn es sich ohne Zweifel um nicht-kommerzielle Nutzungen handelt.
Flickr hat auch eine eigene „Commons“-Rubrik mit Suchfunktion. Dort sind Fotos und andere digitalisierte Inhalte versammelt, an denen keine Urheberrechte mehr bestehen. Sie stammen von Archiven, Museen und weiteren Organisationen, die am Programm teilnehmen – etwa der British Library, der Library of Congress oder der NASA.
3. Openclipart
Nicht jedes Dokument und jede Einladung muss mit Cliparts versehen werden, die Plattform Openclipart aber bietet unter den gut 130.000 Bildern zahlreiche gut gestaltete Illustrationen zur Weiterverwendung an. Die Bilder gibt es als Vektor-, Bild- oder PDF-Datei; alle Illustrationen wurden von den Gestaltern mit der CC-Zero-Freigabe versehen. Jeder kann sie also ohne weitere Bedingungen auf beliebige Weise weiterverwenden.
4. Internet Archive
Um die erweiterte Suche sinnvoll benutzen zu können, empfiehlt sich jedoch fast ein Grundkurs in Informationswissenschaften, denn es können relativ komplexe Suchabfragen nötig werden. Dennoch lasssen sich im Internet Archive einige Entdeckungen machen: digitale Ausgaben von „Little Memo“-Comics seit 1905 etwa oder Illustrationen von See-Ungeheuern aller Art.
5. Library of Congress: Prints & Photographs Catalog
Über den Katalog für Drucke und Fotografien der Library of Congress sind viele Werke und Sammlungen der Bibliothek auch digitalisiert verfügbar. Ein großer Teil davon, aber nicht alle Inhalte sind gemeinfrei, teilweise ist die Rechtelage auch nicht ganz eindeutig – ein Blick auf die Detailbeschreibungen und die Informationen der Library of Congress gibt Hinweise.
6. Pixabay
Auf Pixabay finden sich derzeit gut 1,2 Millionen Bilder. Die Plattform aus Ulm versteht sich als kostenlose, aber hochwertige Alternative zu Stockfoto-Anbietern, deren typischer Ästhetik viele der dort veröffentlichten Bilder folgen. Die einzelnen Bilder lassen sich durch die CC0-Freigabe ohne weitere Bedingungen verwenden; zusätzlich blendet der Bezahldienst Shutterstock eigene Fotos als Werbung ein. Weitere Informationen finden sich in den Nutzungsbedingungen.
7. Creative Commons bei 500px
Ähnlich wie Flickr versteht sich 500px aus Kanada als Foto-Community und bietet Fotografen unter anderem Verkaufsfunktionen für ihre Bilder. Die Suchergebnisse lassen sich auf unterschiedliche Creative-Commons-Lizenzen oder die CC0-Freigabe einschränken. Gut 850.000 Bilder sind entsprechend freigegeben. Das sind zwar deutlich weniger als bei Flickr, allerdings sind sie oftmals gut ausgewählt.
8. Open Access bei The Met
Das New Yorker Metropolitan Museum gilt als größtes Kunstmuseum der USA, einen Teil seiner Sammlung hat das Met digitalisiert und online verfügbar gemacht. Anfang 2017 hat das Museum ein Open-Access-Programm gestartet und vormals geltende Beschränkungen bei der weiteren Verwendung weitgehend abgeschafft. Derzeit sind gut 210.000 von knapp 450.000 Einträgen im Onlinekatalog mit der CC0-Freigabe gekennzeichnet.
9. Google-Bildersuche
Im Unterschied zu komplexen Werkzeugen wie der Suche des Internet Archive verspricht die Google-Bildersuche zwar mehr Komfort und lässt sich als Workaround einsetzen. Mit der allgemeinen Websuche kann die Bildersuche aber nicht mithalten: Viele freie Inhalte im Netz scheinen die Googlebots bislang übersehen zu haben. Die Auswahl zu den Nutzungsrechten führt auf diejenigen Bilder, die zur Verwendung freigeben sind und entspricht den verschiedenen Lizenzbausteinen von Creative Commons.
Auch „CC Search“ von Creative Commons oder der Dienst Visualhunt arbeiten an einer plattformübergreifenden Suche für freie Bilder. Da es sich um frühe, teils fehlerbehaftete Versionen handelt, sind sie jedoch nur eingeschränkt zu empfehlen.
10. Kleine Foto-Websites und -Blogs
Fehler auch bei freien Lizenzen möglich
Zu guter Letzt: Bei allen hier erwähnten Anlaufstellen gibt es keine hundertprozentige Sicherheit, dass man die Fotos stets so verwenden darf wie gedacht. Lizenzangaben können beispielsweise unzutreffend sein, weil Nutzer nicht über die nötigen Rechte verfügen, um eine freie Lizenz zu vergeben. Vereinzelt tauchen solche fehlerhaft als frei ausgewiesenen Inhalte auf manchen Plattformen auf.
Verfügt der Lizenzgeber nicht über die nötigen Rechte, laufen auch die Befugnisse aus den Creative-Commons-Lizenzen leer. Das ist keine Besonderheit freier Lizenzen, denn das Urheberrecht kennt keinen „gutgläubigen Erwerb“ von Nutzungsrechten. Auch das von freien Lizenzen nicht abgedeckte Recht am eigenen Bild kann ins Spiel kommen, wenn sich etwa zeigen sollte, dass eine abgebildete Person nicht mit der Aufnahme einverstanden war.
Mehr Informationen über freie Inhalte und ihre Verwendung finden sich im iRights.info-Dossier zum Thema Creative Commons. Weitere Rechtsfragen behandelt unter anderem der Praxisleitfaden zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen.
Dieser Beitrag erschien zuerst am 27.3.2014. Er wurde im September 2017 aktualisiert, um neue Websites und Dienste für freie Inhalte zu berücksichtigen. Kommentare können sich auf eine alte Version des Beitrags beziehen.