Digitale Medien digital gelehrt

Am Dienstag, 18.Juni 2019 um 14 Uhr spricht Herr Matthias Melzer in der Webinar-Reihe Lehrimpulse über „Anwendung und Entwicklung von eLearning-Szenarien für die Lehre im Bereich Digitale Medien“.

Das Referat beleuchtet am Praxis-Beispiel des „Campus-Online-Magazins Merseburg“ Möglichkeiten Präsenzlehre mit eLearning-Angeboten auf Grundlage des Inverted Classroom Modells sowie mit Evaluation und Feedback Angeboten für Studierende zu bereichern. Im zweiten Teil des Vortrages wird veranschaulicht, wie Studierende aus unterschiedlichen Masterstudiengängen selbst eLearning-Angebote produzieren und welche inhaltlichen und didaktischen Grundlagen die Studierenden dabei selbst beachten und kennen sollten. Ausgewählte Ergebnisse studentischer Arbeiten werden gezeigt und diskutiert.

Zur Teilnahme an der Veranstaltung folgen Sie einfach folgendem Link: webconf.vc.dfn.de/webinarreihe2/. Eine Installation zusätzlicher Software ist nicht erforderlich.

Matthias Melzer ist Lehrkraft für besondere Aufgaben an der Hochschule Merseburg, Lerncoach und lehrt im Fachbereich Soziales.Medien.Kultur. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter lehrte er in den Themenfeldern Onlinejournalismus, Statistik und digitales Lernen.

Der Vortrag ist Teil der Webinar-Reihe Lehrimpulse aus den Verbundhochschulen des Netzwerkes digitale Hochschullehre. Es fördert den Austausch zwischen den Lehrenden zu den Themen E-Didaktik und digitale Hochschullehre.

Weitere Termine und Themen der Webinar-Reihe finden Sie auf der Website des Verbundes HET LSA sowie auf unserem YouTube-Kanal.

Vom richtigen Umgang mit der Zeit

Ab sofort steht Studierenden, die wissenschaftlich arbeiten und schreiben möchten, ein neues Kapitel im offenen Selbstlernkurs Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens zur Verfügung: Es geht um den richtigen Umgang mit der Zeit beim wissenschaftlichen Arbeiten und wie man sein wissenschaftliches Schreibprojekt sinnvoll organisieren und planen kann. Im Lernmodul Planung und Vorbereitung einer wissenschaftlichen Arbeit ist ab sofort das erste Kapitel online: Projektorganisation & Zeitmanagement.

 

Jetzt könnte es losgehen, aber wie beginnen? (Quelle: congerdesign | pixabay.com)

In diesem Kapitel geben wir Ihnen Empfehlungen, Hinweise und Übungsaufgaben dazu, wie man ein wissenschaftliches Schreibprojekt zeitlich planen und sinnvoll mit der verfügbaren Zeit umgehen kann: Wie und wo soll ich anfangen? Was ist wirklich wichtig? Was bedeutet überhaupt “Zeitmanagement”? Wie kann ich meine nächsten Wochen und Monate planen und organisieren? Welche Methoden könnten hilfreich für mich sein? Und wie motiviere ich mich dabei? Diese und weitere Fragen versuchen wir zu beantworten.

Hier der Link zum Onlinekurs „Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens”: https://ilias.uni-halle.de/goto.php?target=cat_61583&client_id=unihalle

Weitere Inhalte werden im Selbstlernkurs nach und nach online gestellt; derzeit sind vier Module online:

  • Modul: Wissenschaftliches Denken & Arbeiten
  • Modul: Grundlagen des Urheberrechts
  • Modul: Planung & Vorbereitung einer wissenschaftlichen Arbeit
  • Modul: Präsentation & Visualisierung

 

Die Lernmodule sind im öffentlichen Bereich der Lernplattform ILIAS der MLU verfügbar (keine Anmeldung notwendig): https://ilias.uni-halle.de/goto.php?target=cat_61583&client_id=unihalle.

Der gesamte Kurs des @LLZ steht unter der Lizenz CC BY-SA 4.0 DE; er kann also vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht und bearbeitet werden.

Wir freuen uns außerdem über Feedback. Bitte nehmen Sie an unserer Umfrage teil, vielen Dank!

 

Datenschutz in China (Teil 2)

Ein Beitrag von Paul Schiering, Student der Rechtswissenschaften und wissenschaftliche Hilfskraft am Zentrum für multimediales Lehren und Lernen.

Einführung

WeChat, Alipay, Taobao und Weibo gehören zu den meistgenutzten Apps der Welt mit bis zu einer Milliarde Nutzern täglich. Trotzdem haben Sie noch nie von ihnen gehört? Dies liegt daran, das all diese Apps ihren Schwerpunkt auf chinesische Konsumenten gelegt haben und hauptsächlich auf dem heimischen Markt der Volksrepublik China genutzt werden.

Mit der Ausbreitung von Smartphones haben diese Apps Einzug in jeden Landesteil des Reiches der Mitte gefunden.[1] Heute bestimmen sie den Alltag des Großteils der chinesischen Bevölkerung, besonders bei jungen Chinesen sind sie gar nicht mehr wegzudenken.[2] So wird der Gründer von Alibaba – dem Konzern hinter Alipay und Taobao – Ma Yun (westlich: Jack Ma) auch gerne als Papa Ma bezeichnet.

Durch diese Allgegenwärtigkeit der Apps fällt eine Datenflut an, die unüberschaubar erscheint, die aber auch das Leben der meisten chinesischen Bürger fast in Gänze abbildet und damit wertvoll für die Werbeindustrie ist. Genauso wertvoll sind diese Daten für einen Staat der autokratisch bis diktatorisch geführt wird. Daher möchte ich aus dem Blickwinkel eines Studenten der Rechtswissenschaften, der einen sechs-monatigen Austausch nach Chongqing im Südwesten des Landes genießen durfte, das Thema Datenschutz in der Volksrepublik beleuchten.

Im ersten Teil meiner Darstellung zum Datenschutz hatte ich persönliche Erfahrungen sowie die Sicht der chinesischen Bevölkerung auf dieses Thema aufgezeigt.

Im nun folgenden zweiten Teil werde ich auf die rechtliche Seite des Schutzes personenbezogener Daten eingehen und ein Fazit zur Entwicklung des Datenschutzrechtes ziehen.

Rechtliche Rahmenbedingungen des Datenschutzes in China

Im chinesischen Recht finden sich datenschutzrechtliche Referenzen in vielen spezialgesetzlichen Normen in den unterschiedlichsten Regelungsbereichen. Die wohl wichtigsten davon waren bisher Art. 111 des chinesischen Bürgerlichen Gesetzbuches und Art. 253 des chinesisches Strafgesetzbuches. Beide stellen vage auf den illegalen Umgang bzw. die Verletzung von Datenschutzrecht ab, ohne genaue Tatbestandsmerkmale zu formulieren.

Einen konkreter auf Datenschutz bezogenen Ansatz verfolgt das Cybersecurity-Gesetz der Volksrepublik China welches am 01.06.2017 in Kraft trat. Es hat einen sehr breiten Anwendungsbereich, da es sich an die Netzbetreiber sowie die Betreiber kritischer Infrastruktur, aber auch andere durch das Gesetz bestimmte Personen und Organisationen richtet.[3]

Im Hinblick auf private Rechtssubjekte wie Telekommunikationsunternehmen oder App-Entwickler gibt es nun konkrete Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten.[4] So statuiert Art. 22 dieses Gesetzes, dass Anbieter von Netzwerkservices Daten nur erheben dürfen, wenn sie vorher die betroffene Person über die Erhebung informiert haben und diese zugestimmt hat. Art. 41 verpflichtet die Netzwerkanbieter auf die Notwendigkeit der Erhebung und Nutzung von Daten zu achten. Es bleibt aber unklar, ob damit ein strikter Notwendigkeitstest gemeint ist, der zu einer Art Gebotenheitsprüfung wie im deutschen Recht führen würde. Die Anbieter müssen sowohl den Zweck der Erhebung angeben als auch welche Daten erhoben werden. Dazu sollen sie Regeln veröffentlichen, die Zweck und Ausmaß der Datenerhebung bekannt machen. Daher werden diese Angaben wohl regelmäßig nicht im Bezug auf eine konkrete Erhebung, sondern eher allgemein gestaltet sein.

Einschränkend muss erwähnt werden, dass China sich auch nach eigenem Selbstverständnis erst auf dem Weg hin zu einem Rechtsstaat befindet.[5] Die Durchsetzung der relativ strikt formulierten Normen kann sich deshalb im Einzelfall als schwierig herausstellen. Die mangelnde Rechtssicherheit stellt also immer noch ein großen Problem dar, sodass man sich nicht immer auf die Einhaltung oder Durchsetzbarkeit von Normen verlassen werden kann.[6]

Eine weitere Einschränkung erhält das Gesetz durch seine Positionierung hin zum Staat. Im Gegensatz zum breiten Anwendungsspektrum in Bezug auf private Unternehmen und den ausführlichen Regelungen des neuen Gesetzes gibt es keine Normen, die sich an den Staat richten und ihn in irgendeiner Weise an datenschutzrechtliche Regelungen binden.[7] Dies zeigt deutlich, dass der chinesische Gesetzgeber Datenschutz nicht im klassischen Sinn – nämlich als Abwehrrecht des Einzelnen gegen den Staat – sieht.

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„Social Media im Deutschunterricht“ – Webinar zu den didaktischen Potentialen sozialer Medien

Am Montag, den 03. Juni 2019 um 14 Uhr spricht Frau Sarah Stumpf in der Webinar-Reihe Lehrimpulse über Einsatzmöglichkeiten und didaktische Potentiale der sozialen Medien im Deutschunterreicht.

Ausgehend von der Feststellung, dass soziale Netzwerke wie Instagram, Twitter oder Snapchat in den Lebenswelten der Schülerinnen und Schüler einen hohen Stellenwert einnehmen und diese für die alltägliche Kommunikation und Unterhaltung wie selbstverständlich zum Einsatz kommen, werden sie doch eher selten reflektiert. Das Webinar zeigt Möglichkeiten auf wie der Umgang mit sozialen Netzwerken im Fachunterricht Deutsch aufgegriffen werden kann. Angesprochen werden dabei sowohl die Gefahren vor allem aber die Potentiale sozialer Netzwerke aus didaktischer Sicht. Weiterhin werden die Kompetenzanforderungen, denen sich Schülerinnen und Schüler in den sozialen Netzwerken stellen müssen, verdeutlicht, um deren Förderungsmöglichkeiten für den Unterricht aufzuzeigen.

Zur Teilnahme an der Veranstaltung folgen Sie einfach folgendem Link: webconf.vc.dfn.de/webinarreihe2/. Eine Installation zusätzlicher Software ist nicht erforderlich.

Sarah Stumpf ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im Projekt „D3 – Deutsch.Didaktik.Digital“ der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wo sie für den Themenbereich Methodenentwicklung zuständig ist. Das Projekt „D3“ entwickelt digitale Lehr- und Lernkonzepte für die Deutschdidaktik. Durch den systematischen Einsatz digitaler Medien und Methoden sollen traditionelle Lehr- und Lernmethoden ergänzt und so qualitativ weiterentwickelt werden.

Der Vortrag ist Teil der Webinar-Reihe Lehrimpulse aus den Verbundhochschulen des Netzwerkes digitale Hochschullehre. Es fördert den Austausch zwischen den Lehrenden zu den Themen E-Didaktik und digitale Hochschullehre.

Weitere Termine der Webinar-Reihe finden Sie auf der Website des Verbundes HET LSA.

Datenschutz in China (Teil 1)

Ein Beitrag von Paul Schiering, Student der Rechtswissenschaften und wissenschaftliche Hilfskraft am Zentrum für multimediales Lehren und Lernen.

Einführung

WeChat, Alipay, Taobao und Weibo gehören zu den meistgenutzten Apps der Welt mit bis zu einer Milliarde Nutzern täglich. Trotzdem haben Sie noch nie von ihnen gehört? Dies liegt daran, das all diese Apps ihren Schwerpunkt auf chinesische Konsumenten gelegt haben und hauptsächlich auf dem heimischen Markt der Volksrepublik China genutzt werden.

Mit der Ausbreitung von Smartphones haben diese Apps Einzug in jeden Landesteil des Reiches der Mitte gefunden.[1] Heute bestimmen sie den Alltag des Großteils der chinesischen Bevölkerung, besonders bei jungen Chinesen sind sie gar nicht mehr wegzudenken.[2] So wird der Gründer von Alibaba – dem Konzern hinter Alipay und Taobao – Ma Yun (westlich: Jack Ma) auch gerne als Papa Ma bezeichnet.

Durch diese Allgegenwärtigkeit der Apps fällt eine Datenflut an, die unüberschaubar erscheint, die aber auch das Leben der meisten chinesischen Bürger fast in Gänze abbildet und damit wertvoll für die Werbeindustrie ist. Genauso wertvoll sind diese Daten für einen Staat der autokratisch bis diktatorisch geführt wird. Daher möchte ich aus dem Blickwinkel eines Studenten der Rechtswissenschaften, der einen sechs-monatigen Austausch nach Chongqing im Südwesten des Landes genießen durfte, das Thema Datenschutz in der Volksrepublik beleuchten.

Der erste Teil dieses Beitrages, enthält meine persönlichen Erfahrungen in China, die mit Datenschutzrecht in Zusammenhang stehen sowie eine Darstellung der Einstellung der chinesischen Bevölkerung zu diesem Thema.

Im zweiten Teil, der sich später anschließen wird, werde ich die rechtlichen Rahmenbedingungen von Datenschutz in der Volksrepublik skizzieren, um danach ein abschließendes Fazit ziehen zu können.

Persönliche Erfahrung

Zuerst möchte ich meine persönlichen Erfahrungen und Beobachtungen, die ich während meines Austauschsemesters in Chongqing gemacht habe, darstellen, um an Hand dieser aufzuzeigen, dass es unmöglich ist, seine Daten nicht auf die ein oder andere Weise einem der Internetriesen (Tencent und Alibaba) zu überlassen.

WeChat Gruppen

Neben dem Bezahlen ist auch ein universitäres Leben ohne die Apps schwer vorstellbar. Es werden z.B. alle Vorlesungsmaterialien in Gruppen auf WeChat, die absolut vergleichbar mit den im Westen üblichen WhatsApp-Gruppen sind, veröffentlicht. Jedoch werden nicht nur Vorlesungsmaterialien in diesen Gruppen veröffentlicht, sondern auch Listen, die nicht nur den Namen oder das Geburtsdatum, sondern auch die Reisepassnummer der Studierenden enthalten. Dabei gibt es keine vorherige Absprache, ob die Studierenden dies überhaupt wollen. Sie sollen anschließend kontrollieren, ob die in der Liste gemachten Angaben vollständig und richtig sind.

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