Ende Dezember 2016 hatten VG Wort und KMK die Wirkungen des neuen Rahmenvertrages zu § 52a UrhG bis zum 30. September 2017 aufgeschoben nachdem fast alle Hochschulen den Beitritt abgelehnt hatten. In Vorbereitung auf eine bevorstehende Einzelabrechnung der in Lernplattformen genutzten Sprachwerke, hatte das ITZ ein Plug-in zur Kennzeichnung des Lizenzstatus der hochgeladenen Dateien in Stud.IP zur Verfügung gestellt.
Mit dem Beschluss des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) durch den Bundestag am 30. Juni 2017 hat sich die Lage entspannt und eine Einzelabrechnung der verwendeten Literatur ist nicht mehr in Rede. Dennoch hat das Stud.IP-Lizenz-Plug-in seinen Nutzen nicht verloren. Insbesondere unter Berücksichtigung der Open Access Policy der Universität Halle ist eine Kennzeichnung der den Studierenden zur Verfügung gestellten Dateien entsprechend der erlaubten Nutzungen wünschenswert, um dem Anwender Sicherheit beim Umgang mit den Materialien Dritter zu geben. Zudem gibt das Lizenz-Plug-in eine Übersicht aller von dem jeweiligen Account jemals hochgeladenen Dateien, ermöglicht eine Anpassung des ausgewiesenen Lizenzstatus in der Übersicht sowie den Download der Dateien zur Sicherung direkt in der Übersicht.
In diesem Video-Tutorial von Rike Braitmayer (wiss. Hilfskraft am @LLZ) erfahren Sie, wie Dateien beim Hochladen mit einem Lizenzstatus versehen werden können und wie dieser Status auch nachträglich noch angepasst werden kann.
Rechtzeitig vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung im März kommenden Jahres werden die notwendigen Änderungen, z. B. Austausch des obsoleten § 52a UrhG gegen den neu eingefügten § 60a UrhG, in das Plug-in eingepflegt werden.