Die leidigen Formalitäten einer Vorlesungsaufzeichnung

icon_rechtlichesWenn Sie das @LLZ beauftragen, Ihre Lehrveranstaltung aufzuzeichnen, erhalten Sie im Vorfeld zwei Schriftstücke: einen Vertrag und ein Formular für das Einholen einer Einverständniserklärung anderer Beteiligter.

Mit Unterzeichnung des Vertrages soll insbesondere in Hinblick auf automatisierte Aufzeichnungen mit Matterhorn für das @LLZ sichergestellt werden, dass der Auftrag tatsächlich vom verantwortlichen Dozenten der Lehrveranstaltung stammt. Sie geben damit Ihr Einverständnis in die Aufzeichnung Ihres Vortrags und der verwendeten Materialien. Außerdem wird geklärt, in welcher Form das entstandene Video später zu sehen sein, d. h. über welche Plattform die Lehrveranstaltungsaufzeichnung zugänglich sein wird. Typischerweise werden Aufzeichnungen von Lehrveranstaltungen über Stud.IP oder ILIAS angeboten, sind also nur in einem mit Login und Passwort geschützten Bereich für Studierende der jeweiligen Veranstaltung verfügbar.

Videos von Ringvorlesungen oder Aufzeichnungen in Kooperation mit anderen Hochschulen müssen unter Umständen frei im Internet abrufbar sein, damit auch MLU-fremde Teilnehmer die Videos ansehen können.

Das zweite Schriftstück (Formular für die Einverständniserklärung) kommt zum Einsatz, wenn in Ihrer Veranstaltung nicht nur Sie sondern auch weitere Personen, z. B. Gastredner oder Beiträge von Studierenden, aufgezeichnet werden.

Grundsätzlich gilt gem. § 22 KUG (Kunsturhebergesetz), dass Abbildungen, Videos oder Ähnliches „nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden“ dürfen. Außerdem verlangt das Datenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, dass die Einwilligung des Betroffenen in die Erhebung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten vorliegen muss (in Ermangelung einer gesetzlichen Grundlage für Vorlesungsaufzeichnungen, vgl. § 4 Abs. 1 DSG LSA). Diese Einwilligung muss schriftlich eingeholt werden und der Betroffene muss auf den Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung, die Art der Daten und die Form ihrer Verarbeitung hingewiesen werden. Außerdem muss der Betroffene über sein Recht zur Verweigerung der Einwilligung, die Folgen derselben und sein Recht zum jederzeitigen Widerruf aufgeklärt werden (§ 4 Abs. 2 DSG LSA).

Als Auftraggeber der Aufzeichnung sind Sie dafür verantwortlich, vorab die schriftliche Einwilligung aller Beteiligten einzuholen, die außer Ihnen im Video zu sehen sein werden. Zu diesem Zweck stellt ihnen das @LLZ das Formular „Einverständniserklärung für die Anfertigung und Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen“ zur Verfügung. Es enthält alle wichtigen Informationen und weist auf das Widerrufsrecht des Betroffenen hin.

Studentische Hilfskraft des @LLZ bei der Vorbereitung einer Vorlesungsaufzeichnung
Studentische Hilfskraft des @LLZ bei der Vorbereitung einer Vorlesungsaufzeichnung

Die oben geschilderten Regelungen gelten nicht nur für den Vortragenden, sondern auch für das Auditorium. Das bedeutet, dass auch Teilnehmer der Veranstaltung grundsätzlich nicht ohne ihre Einwilligung aufgezeichnet werden dürfen. Die Mitarbeiter des @LLZ achten daher darauf, dass unabhängig von der Aufzeichnungsmethode (automatisiert oder manuell) die Kameraeinstellungen und der Bildausschnitt so gewählt werden, dass das Auditorium nicht zu sehen ist.

Sollte sich dies nicht vermeiden lassen, z. B. weil die Veranstaltung gerade auf die Partizipation der Teilnehmer angewiesen ist, sollten Sie im Vorfeld der Veranstaltung darauf hinweisen, dass diese aufgezeichnet wird. Der Hinweis kann z. B. in der Ankündigung der Veranstaltung, im Vorlesungsverzeichnis oder durch einen Aushang an der Hörsaaltür erfolgen. Die Teilnehmer können dann ihr Verhalten entsprechend anpassen oder der Veranstaltung fern bleiben.

Dies gilt selbstverständlich nicht für reguläre Lehrveranstaltungen, die unter Umständen für Studierende obligatorisch sind. Studierende, die nicht aufgezeichnet werden möchten, würden sonst effektiv am Besuch der Lehrveranstaltung gehindert. Die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung darf nicht an die Einwilligung in die Aufzeichnung und damit der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten geknüpft werden. Ebenso dürfen Studierende nicht auf das Video der Veranstaltung verwiesen werden, da Sie ein Recht zur Teilnahme an der Präsenzveranstaltung haben. Passen Sie entweder das Veranstaltungsformat an oder weisen Sie die Mitarbeiter des @LLZ an, die Kamera in bestimmten Phasen der Veranstaltung auszuschalten.

Einen Überblick zu Vorlesungsaufzeichnungen erhalten Sie unter elearning.uni-halle.de. Bei Fragen oder für ausführliche Informationen zu Lehrveranstaltungsaufzeichnungen nutzen Sie das Wiki des @LLZ oder wenden Sie sich an Ihre Facharbeitsgruppe im @LLZ.

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